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   BGH, 01.06.2021 - 6 StR 119/21   

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https://dejure.org/2021,22131
BGH, 01.06.2021 - 6 StR 119/21 (https://dejure.org/2021,22131)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2021 - 6 StR 119/21 (https://dejure.org/2021,22131)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2021 - 6 StR 119/21 (https://dejure.org/2021,22131)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 331 StGB; § 332 StGB; § 333 StGB; § 334 StGB
    Amtsträgerkorruption (Diensthandlung: der sich für ein anderes Amt bei demselben Dienstherrn bewerbende Amtsträger, der sich zur Wiederwahl stellende Amtsträger, Abgrenzung zu der Privathandlung, Abgrenzung der Bestechung und Bestechlichkeit zu der Vorteilsannahme und ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestechlichkeit - und die anstehende Kommunalwahl

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Ob dritter oder erster Bürgermeister, das spielt keine Rolle. Aber was bedeutet das für Wahlkampfspenden?

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Strafbarkeit der Kandidaten-Bestechung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • (Für BGHSt vorgesehen)
  • NJW 2021, 2522
  • NStZ 2022, 114
  • StV 2021, 733
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 05.07.2022 - StB 7/22

    BGH entscheidet zur Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von

    Selbst diese weite Auslegung erfordert allerdings - in Abgrenzung zum privaten Handeln und zum Handeln nur gelegentlich der dienstlichen Tätigkeit - einen Bezug zur Dienstausübung (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 6 StR 119/21, NJW 2021, 2522 Rn. 11).
  • BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20

    Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben

    In dem vom Senat hinzuverbundenen Verfahren 6 StR 119/21 hat das Landgericht den Angeklagten W. mit Urteil vom 17. Juni 2020 unter Freisprechung im Übrigen wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

    Den Spenden habe eine Unrechtsvereinbarung zugrunde gelegen, der zufolge W. sich für die Änderung eines Bebauungsplans auf dem Gebiet "Nö." zugunsten eines Unternehmens S. einsetzen sollte (zum äußeren Sachverhalt BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 6 StR 119/21, NJW 2021, 2522).

    bb) Das Landgericht ist bei seiner Beweiswürdigung von einem unzutreffenden rechtlichen Ansatz ausgegangen, weil § 331 StGB die Annahme von Vorteilen für die künftige Dienstausübung auch dann erfassen kann, wenn dem Amtsträger zum Zeitpunkt der Tathandlung bei demselben Dienstherrn noch ein anderer Aufgabenkreis als bei der künftigen Dienstausübung übertragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 6 StR 119/21, aaO, S. 2523).

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