Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1970 - VIII ZR 24/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,148
BGH, 01.07.1970 - VIII ZR 24/69 (https://dejure.org/1970,148)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1970 - VIII ZR 24/69 (https://dejure.org/1970,148)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1970 - VIII ZR 24/69 (https://dejure.org/1970,148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Schweißautomat

§ 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 985 BGB, Herausgabeverlangen ohne Rücktritt (anders nunmehr nach § 449 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Rechtsstellung des Vorbehaltskäufers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe einer unter Eingentumsvorbehalt verkauften Maschine - Verzug des Vorbehaltskäufers mit der Kaufpreiszahlung - Rücktritt vom Kaufvertrag - Schadensersatz wegen Nichterfüllung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 771
    Klagebefugnis des Vorbehaltseigentümers

Papierfundstellen

  • BGHZ 54, 214
  • NJW 1970, 1733
  • MDR 1970, 920
  • DB 1970, 1482
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.05.1953 - IV ZR 192/52

    Allgemeines Vertragsrecht-Gutgl. Erwerb d. aufschiebend bedingt übereig. Sache

    Auszug aus BGH, 01.07.1970 - VIII ZR 24/69
    Das auf dein Kaufvertrag beruhende (BGHZ 10, 69, 72) [BGH 21.05.1953 - IV ZR 192/52] Besitzrecht des Vorbehaltskäufers findet jedoch mit den Kaufvertrag, genauer: mit der Verpflichtung des Vorbehaltsverkäufers, dem Vorbehaltskäufer das Eigentum der Kaufsache zu verschaffen, sein Ende.

    Für die Beantwortung der anstehenden Frage macht es auch keinen Unterschied, ob man - wie der EGH (BGHZ 10, 69, 72) [BGH 21.05.1953 - IV ZR 192/52] und überwiegend das Schrifttum - nur ein obligatorisches Besitzrecht des Vorbehaltskäufers und als dessen Grundlage den Kaufvertrag annimmt, oder ob man dem Vorbehaltskäufer auf Grund seines dinglichen Eigentumsanwartschaftsrechtes ein absolutes Besitzrecht zuerkennt (Raiser, Dingliche Anwartschaften, 1961, S. 62, 73, 76).

  • BGH, 24.01.1961 - VIII ZR 98/59

    Eigentumsvorbehalt. Verjährung

    Auszug aus BGH, 01.07.1970 - VIII ZR 24/69
    Der erkennende Senat ist in dem Urteil VIII ZR 98/59 vom 24. Januar 1961 (BGHZ 34, 191 = NJW 1961, 1011) ebenfalls davon ausgegangen, daß der Vorbehaltsverkäufer bei Verzug des Käufers auch ohne Rücktritt vom Kaufvertrage die Kaufsache herausverlangen könne.
  • RG, 11.11.1927 - II 127/27

    15. Offene Handelsgesellschaft. Eigentumsvorbehalt. Aufrechnung.

    Auszug aus BGH, 01.07.1970 - VIII ZR 24/69
    Auch das Reichsgericht hat die Frage - allerdings mehr beiläufig - wiederholt bejaht (vgl. RGZ 67, 383, 386; 119, 64, 68; SeuffArch 75, 161).
  • RG, 04.02.1908 - II 425/07

    Vorbehalt des Eigentums beim Verkaufe eines Geschäftes.

    Auszug aus BGH, 01.07.1970 - VIII ZR 24/69
    Auch das Reichsgericht hat die Frage - allerdings mehr beiläufig - wiederholt bejaht (vgl. RGZ 67, 383, 386; 119, 64, 68; SeuffArch 75, 161).
  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05

    Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von

    Damit hat der Gesetzgeber die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 455 BGB a.F. kodifiziert (vgl. z.B. BGHZ 54, 214, 216 f.), die dem Verkäufer bei Vertragsverletzungen durch den Käufer einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wegen des - trotz Vertragsuntreue noch bestehenden - Besitzrechts des Käufers nach § 986 BGB versagte, solange der Käufer nicht zurückgetreten bzw. die Nachfrist des § 326 BGB a.F. nicht erfolglos verstrichen war (vgl. BT-Drucks. 14/6040, S. 241; Staudinger/Beckmann BGB [2004] § 449 Rdn. 49; Habersack/Schürnbrand, JuS 2002, 833, 836).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Der Herausgabeanspruch greift erst ein, wenn der Verkäufer gemäß § 455 BGB vom Kaufvertrag zurückgetreten oder die gemäß § 326 BGB gesetzte Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist (BGHZ 54, 214, 216 ff; 70, 96, 100 f).
  • BGH, 27.03.2008 - IX ZR 220/05

    Kein Aussonderungsrecht der finanzierenden Bank aus abgetretenem

    Solange das vorbehaltene Eigentum noch der Verkäuferin (F. AG) gehörte, sicherte es ausschließlich deren durch den Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag aufschiebend bedingten Herausgabeanspruch, also den Warenkredit (vgl. BGHZ 54, 214, 219; MünchKomm-InsO/Ganter, aaO § 47 Rn. 55; Jaeger/Henckel, aaO § 47 Rn. 43; Gaul ZInsO 2000, 256, 258; a.A. Bülow WM 2007, 429, 432).
  • BGH, 08.05.2014 - IX ZR 128/12

    Aussonderungsrecht in der Insolvenz des Forderungsschuldners: Vom Lieferanten

    Während das originäre Eigentum des Vorbehaltsverkäufers noch ausschließlich dessen Anspruch auf Rückgewähr der Kaufsache im Rücktrittsfall, also seinen Warenkredit, sichert (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1970 - VIII ZR 24/69, BGHZ 54, 214, 219), entfällt dieser Sicherungszweck ab der Übertragung des Eigentums auf einen Darlehensgeber des Käufers.
  • BGH, 21.03.1996 - III ZR 106/95

    Veräußerung eines unter einer aufschiebenden Bedingung erworbenen

    Überträgt man die Grundsätze dieser Entscheidung auf die Situation beim "Anwartschaftsrecht aus Vorbehaltskauf", so bedeutet das: Indem sich der Verkäufer das Vollrecht an dem veräußerten Gegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehält, will er zum einen seine für den Fall der Nichtzahlung bestehenden Rückabwicklungsrechte (§ 455, § 326 BGB) vor unberechtigten Verfügungen des Käufers schützen (vgl. BGHZ 54, 214, 215 f).
  • BGH, 30.10.1985 - VIII ZR 251/84

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit der Restschuld bei unverschuldetem

    b) Ein Besitzrecht des Vorbehaltskäufers besteht nicht mehr, wenn der Verkäufer bei Zahlungsverzug des Käufers gemäß § 455 BGB vom Vertrag zurückgetreten oder eine nach § 326 BGB gesetzte Nachfrist abgelaufen ist (Senatsurteil vom 1. Juli 1970 = BGHZ 54, 214, 216) [BGH 01.07.1970 - VIII ZR 24/69].

    § 455 BGB will dem Sicherungsbedürfnis des Vorbehaltsverkäufers Rechnung tragen, indem er ihm gestattet, ohne die nach § 326 BGB erforderliche Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, sobald der Vorbehaltskäufer mit seiner Zahlungspflicht in einer den Verzug begründenden Weise säumig wird und damit ein Alarmsignal setzt, das dem Vorbehaltsverkäufer die Gefährdung seines vertraglichen Gegenanspruches anzeigt (vgl. BGHZ 54, 214, 220) [BGH 01.07.1970 - VIII ZR 24/69].

  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

    Damit findet auch das Besitzrecht der Beklagten nach § 986 BGB sein Ende mit der Folge, daß die Klägerin das noch nicht übereignete Grundstück nach § 985 BGB zurückverlangen könnte (vgl. auch BGHZ 54, 214, 216; 87, 156, 159; Senatsurt. v. 11. Februar 1983, V ZR 191/81, WM 1983, 418; MünchKomm-BGB/Emmerich, 3. Aufl., § 325 Rdn. 64; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 326 Rdn. 72 und 73).
  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 162/98

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht beim Grundstückskaufvertrag

    Damit waren der Anspruch der Klägerin auf dessen Bezahlung und der Anspruch der Beklagten auf den Erwerb des Eigentums an den Grundstücken erloschen (BGHZ 20, 338, 344; 54, 214, 216).
  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 322/96

    Wirksamkeit eines von einem nicht mitwirkenden Richter unterschriebenen Urteils;

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 54, 214, 219 f) könne der Vorbehaltsverkäufer auch bei Zahlungsverzug des Vorbehaltskäufers die Herausgabe des Vorbehaltsgutes nur dadurch erreichen, daß er entweder gemäß § 455 BGB vom Vertrag zurücktrete oder nach § 326 BGB vorgehe; er sei dagegen nicht berechtigt, das Vorbehaltsgut wieder an sich zu nehmen und gleichzeitig weiterhin auf Vertragserfüllung zu bestehen.

    Dies spricht gleichzeitig gegen die - auch nicht weiter begründete - These der Revision, die Parteien hätten durch den Abschluß des Vertrages vom 7. September 1993 diejenige Rechtssituation schaffen wollen, in der - ohne besondere Vereinbarung - eine wirksame Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Geräte durch den Kläger möglich gewesen wäre (vgl. BGHZ 54, 214, 219 f).

  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 168/76

    Kerman-Teppich - Eigentumsvorbehalt, Verjährung, § 223 BGB <Fassung bis

    Ist eine Kaufpreisforderung verjährt, so kann der Verkäufer von dem sich auf die Verjährung berufenden Käufer statt der Bezahlung des Kaufpreises die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache auch dann fordern, wenn die Vertragspartner keine Vereinbarung über ein Rücknahmerecht getroffen haben (Bestätigung von BGHZ 34, 191; Abgrenzung zu BGHZ 54, 214).

    Der Eigentumsvorbehalt sichere - wie schon im BGHZ 54, 214 ff entschieden sei - nicht die Kaufpreisforderung, sondern die Rechte des Verkäufers bei Auflösung des Kaufvertrages.

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts sowie der von J. Blomeyer (a.a.O.) und Lange (a.a.O.) vertretenen Ansicht steht dieses Ergebnis nicht in Widerspruch zu dem Urteil des erkennenden Senats vom 1. Juli 1970 (BGHZ 54, 214).

    Ein entscheidungserheblicher Widerspruch besteht auch nicht deshalb, weil die analoge Anwendung des § 223 BGB u.a. darauf beruht, daß der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die verjährte Kaufpreisforderung betrachtet wird, während in BGHZ 54, 214, 219 ausgesprochen ist, er sichere nicht die Kaufpreisforderung, sondern die Rechte des Verkäufers nach Auflösung des Vertrages.

  • BGH, 17.01.1997 - V ZR 285/95

    Geltendmachung eines Verzugsschadens neben dem Nichterfüllungsschaden;

  • BGH, 09.07.1986 - VIII ZR 232/85

    Warenverkauf unter Eigentumsvorbehalt durch den Gemeinschuldner; Ablehnung der

  • BGH, 03.11.1988 - IX ZR 213/87

    Wirksamkeit eines Poolvertrages; Schadensersatzanspruch des bösgläubigen

  • BGH, 28.10.1988 - V ZR 94/87

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bei Leistungsstörungen eines

  • BGH, 13.06.1977 - II ZR 232/75

    Haftung des (zukünftigen) Kommanditisten vor Eintragung der KG bei nicht

  • BGH, 18.04.1985 - IX ZR 75/84

    Vertretung einer wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöschten GmbH

  • BGH, 30.10.1985 - VII ZR 251/84
  • LG Frankfurt/Main, 28.07.2004 - 2 O 391/03

    Wirksamkeit einer für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte handschriftliche

  • FG Münster, 07.03.2001 - 15 K 2968/97

    Steuerpflichtiges Entgelt bei Zahlungen an den Vorbehaltsverkäufer durch einen

  • BGH, 21.09.1983 - VIII ZR 163/82

    Rechtsfolgen bei Verzicht auf Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts -

  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 45/97

    Auslegung von Lizenzverträgen; Einhaltung der Schriftform von Lizenzverträgen;

  • OLG Karlsruhe, 11.11.1982 - 9 U 84/81

    Holzfertigbau als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks; Wirksamkeit eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.12.1995 - 4 K 1744/94

    Anspruch auf Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer; Rückgängigmachung des

  • BayObLG, 01.10.1999 - 5Z BR 162/98
  • OLG Bamberg, 04.02.1983 - 6 U 62/82

    Möglichkeit der Verfügung über ein Anwartschaftsrecht auf Eigentumserwerb;

  • BGH, 12.11.1975 - VIII ZR 83/74

    Eine auf die Bürgschaft anzurechnende Zahlung des Hauptschuldners - Eine auf die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht