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   BGH, 01.07.1971 - KZR 16/70   

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BGH, 01.07.1971 - KZR 16/70 (https://dejure.org/1971,820)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1971 - KZR 16/70 (https://dejure.org/1971,820)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1971 - KZR 16/70 (https://dejure.org/1971,820)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze über das Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages trotz Widerspruchs des Abnehmers gegen den tariflich festgesetzten Preis - Vertragliche oder vertraglose Beziehungen zwischen zwei dauerhaft in Beziehung stehenden Parteien - Kontrahierungszwang ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 30
  • WM 1971, 1456
  • DVBl 1971, 895
  • BB 1971, 1175
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

    Auszug aus BGH, 01.07.1971 - KZR 16/70
    Es hat daher alternativ einen vertraglichen Vergütungsanspruch der Klägerin auf der Grundlage der in ihrem Vertragsangebot enthaltenen Strompreise auch in Anlehnung an die Gedankengänge in dem Senatsurteil BGHZ 41, 271, 273 [BGH 02.04.1964 - KZR 10/62] -276 ("Werkmilchabzug") bejaht.

    Ziel dieser Prüfung ist nicht die Ermittlung eines "gerechten Preises" von Amts wegen; es geht vielmehr darum, ob die getroffene Bestimmung sich nach dem gegebenenfalls zu beweisenden Vorbringen der Klägerin als der bestimmungsberechtigten Partei noch in den Grenzen der Billigkeit hält (vgl. Senatsurteil BGHZ 41, 271, 179, 280).

  • BGH, 27.11.1964 - KVR 3/63

    Anforderungen an einen Vertrag zum Zweck des Unterliegens der Missbrauchsaufsicht

    Auszug aus BGH, 01.07.1971 - KZR 16/70
    Zwar hat der Senat in einer Kartellverwaltungssache (Beschluß vom 27. November 1964 KVR 3/63 LM GWB § 104 Nr. 1 - "Zeitgleiche Summenmessung") bei der Prüfung der Frage, ob die Strompreisgestaltung eines durch einen Gebietsschutzvertrag begünstigten reinen Verteilerunternehmens einen Mißbrauch der durch die Freistellung vom Kartellverbot (§§ 1, 103 Abs. 1 GWB) erlangten Marktstellung darstelle, zum Vergleich auf die Bedingungen des Regionalversorgungsunternehmens, von dem das Verteilerunternehmen seinen Strom bezog, abgestellt.
  • RG, 29.09.1925 - VI 182/25

    Strombezug aus städtischem Elektrizitätswerk

    Auszug aus BGH, 01.07.1971 - KZR 16/70
    Für einen Fall dieser Art kommen die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über das Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages trotz Widerspruch des Abnehmers gegen den tariflich festgesetzten Preis (RGZ 111, 310, 312; BGH LM BGB Vorbem. zu § 145 Nr. 7; LM Allg.Bed.d.EVU Nr. 11) nicht zur Anwendung.
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Vielmehr geht es darum, ob die getroffene Bestimmung sich noch in den Grenzen der Billigkeit hält (BGH, Urt. v. 1.7.1971 - KZR 16/70, BB 1971, 1175, 1176; Urt. v. 24.11.1977 - III ZR 27/76, WM 1978, 1097, 1099).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Vielmehr geht es darum, ob die getroffene Bestimmung sich noch in den Grenzen der Billigkeit hält (BGH, Urt. v. 1.7.1971 - KZR 16/70, BB 1971, 1175, 1176; Urt. v. 24.11.1977 - III ZR 27/76, WM 1978, 1097, 1099).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Es bestehen unter den gegebenen Umständen aber keine Bedenken dagegen, im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ein - durch das Rücktrittsrecht des Käufers begrenztes - Leistungsbestimmungsrecht in den Vertrag einzuführen (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - KZR 16/70 = WM 1971, 1456; Staudinger/Schlosser a.a.O. § 6 Rdn. 12).
  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 186/91

    Wertersatz bei unbefugter Stromentnahme

    In beiden Fällen hätte sich das von dem Beklagten zu zahlende Äquivalent für den entnommenen Strom, sei es als gemäß § 315 BGB nach der Billigkeit festzusetzendes Entgelt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - KZR 16/70 - WM 1971, 1456; vom 19. Januar 1983 - VIII ZR 81/82 - NJW 1983, 1777 [BGH 19.01.1983 - VIII ZR 81/82]), sei es als Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB nach dem Verkehrswert der in Frage stehenden Strommenge zu richten, nämlich nach der bei ordnungsmäßiger Inanspruchnahme üblichen oder - in Ermangelung einer solchen - nach der angemessenen Vergütung (st. Rspr., vgl. RGZ 97, 310, 312; BGHZ 36, 321, 323; 37, 258, 264; 55, 128, 135; 82, 299, 307 [BGH 24.11.1981 - X ZR 7/80]; 99, 244, 248) [BGH 18.12.1986 - I ZR 111/84].

    Würde sich die Stromabnahme im Rahmen eines Versorgungsvertrages vollziehen, bei dem es an einer Einigung über den Tarif fehlte, wäre das Versorgungsunternehmen in Anwendung der §§ 315, 316 BGB berechtigt, den Strompreis nach billigem Ermessen zu bestimmen (BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 aaO).

  • BGH, 07.03.2017 - EnZR 56/15

    Energielieferungsvertrag: Zustandeskommen eines Grundversorgungsvertrags bei

    Insoweit kann grundsätzlich nicht angenommen werden, dass die Parteien als Grundversorger und Kunde in einem vertragslosen Zustand bleiben wollen, in dem sich die von ihnen erbrachten und zu erbringenden Leistungen nur nach den Bereicherungsvorschriften der §§ 812 ff. BGB beurteilen würden, die für die Abwicklung der von beiden Parteien gewollten und faktisch bereits bestehenden Dauerbeziehung ungeeignet sind (vgl. BGH, Urteile vom 2. April 1964 - KZR 10/62, BGHZ 41, 271, 275 - Werkmilchabzug, vom 1. Juli 1971 - KZR 16/70, WM 1971, 1456 f. - Elektrizitätsversorgung und vom 19. Januar 1983 - VIII ZR 81/82, NJW 1983, 1777).
  • BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 240/90

    Billigkeit der Preisbestimmung eines Stromlieferanten; Offenlegung der

    Das begegnet keinen rechtlichen Bedenken, entspricht vielmehr der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 1971 - KZR 16/70 = WM 1971, 1456 unter I l b; vom 19. Januar 1983 - VIII ZR 81/82 = WM 1983, 341 unter I 3.; Ludwig/Cordt/Stech/Odenthal, Der Wirtschaftskommentator, Band III (91) Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung, I. Teil B IV. S. 9, 11 f. m.w.Nachw.).

    Darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen sind diejenigen tatsächlichen Umstände, die die Billigkeit rechtfertigen sollen (BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 aaO. unter I 2).

    Grundsätzlich ist indessen eine umfassende Würdigung des Vertragszwecks (Soergel/M. Wolf, BGB, 12. Auf., § 315 Rdnr. 38); Staudinger/Kaduk, BGB, 11. Aufl., § 315 Rdnr. 6; Esser/Schmidt, Schuldrecht 1, 6. Aufl., S. 215; v. Hoyningen-Huene, Die Billigkeit im Arbeitsrecht, 1978, S. 119 f.) sowie der Interessenlage beider Parteien (BGHZ 41, 271, 279; BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 aaO. unter I 2) erforderlich, in die weitere Gesichtspunkte einfließen können (vgl. die Übersichten bei v. Hoyningen-Huene, aaO.; MünchKomm/Söllner, BGB, 2. Aufl., § 315 Rdnr. 16).

    Dementsprechend hat es der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 1. Juli 1971 (aaO. unter 2 a) gebilligt, daß das Berufungsgericht im dortigen Fall darauf abgestellt hat, ob der vom Stromlieferanten festgesetzte Preis einen Gewinnanteil enthält, der die Überschreitung der Grenzen der Billigkeit erkennen läßt (offengelassen von Kronke AcP 183 (1983), S. 113, 141 f.).

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß die Tarife von Unternehmen, die - im Rahmen eines privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisses - Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfall angewiesen ist, grundsätzlich der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (RGZ 111, 310, 313; BGHZ 73, 114, 116; BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - KZR 16/70 - WM 1971, 1456, 1457; Urteil vom 27. Oktober 1972 - KZR 9/71 - LM LuftVZO Nr. 2; Senatsurteil vom 24. November 1977 - III ZR 27/76 - LM LuftVZO Nr. 5; BGH, Urteil vom 19. Januar 1983 - VIII ZR 81/82 - WM 1983, 341, 342; Senatsurteil vom 3. November 1983 - III ZR 227/82 - MDR 1984, 558; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1986 - VII ZR 77/86 - BGHR AVBGasV § 9 - Verwaltungsprivatrecht 1 = WM 1987, 295, 296; BGH, Urteil vom 10. Mai 1990 - VII ZR 209/89 - BGHR BGB § 315 Abs. 3 - Stromversorgung 1).
  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 81/82

    Bestimmung der Leistung - Stromversorgung - Sonderabnehmer - Bestehender

    Die hierzu entwickelten Grundsätze kommen zwar in Fällen der vorliegenden Art, in denen sich die Abnahmebedingungen nicht nach einem festen Tarif des Versorgungsunternehmens, sondern nach dem im Einzelfall abzuschließenden Sonderabnahmevertrag bestimmen, nicht zur Anwendung (BGH, WM 1971, 1456).

    In derartigen Fällen ist daher regelmäßig davon auszugehen, daß ein Sonderabnahmevertrag zustande gekommen ist und das Versorgungsunternehmen in entsprechender Anwendung der §§ 315, 316 BGB berechtigt ist, nach billigem Ermessen die Höhe des Strompreises zu bestimmen (BGH, WM 1971, 1456; vgl. auch Hiddemann, WM 1976, 1297; Fischerhof, in: Rechtsfragen der Energiewirtschaft I, S. 73, 74).

    Eine andere Beurteilung rechtfertigt entgegen der Auffassung der Revision auch die Tatsache nicht, daß vorliegend der zunächst bestehende Liefervertrag gekündigt wurde, während es in dem der Entscheidung des Kartellsenats vom 1.7.1971 (WM 1971, 1456) zugrunde liegenden Fall von vornherein nicht zum Abschluß eines Vertrages gekommen war.

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 264/82

    Folgen der Beendigung von Stromlieferungsverträgen - Zustandekommen eines

    Die hierzu entwickelten Grundsätze kommen zwar in Fällen der vorliegenden Art, in denen sich die Abnahmebedingungen nicht nach einem festen Tarif des Vorsorgungsunternehmens, sondern nach dem im Einzelfall abzuschließenden Sonderabnahmevertrag bestimmen, nicht zur Anwendung (BGH Urteil vom 1. Juli 1971 - KZR 16/70 = WM 1971, 1456).

    In derartigen Fällen ist daher regelmäßig davon auszugehen, daß ein Sonderabnahmevertrag zustande gekommen ist und das Versorgungsunternehmen in entsprechender Anwendung der §§ 315, 316 BGB berechtigt ist, nach billigem Ermessen die Höhe des Strompreises zu bestimmen (BGH Urteil vom 1. Juli 1971 aaO; vgl. auch Hiddemann WM 1976, 1294, 1297; Fischerhof in Rechtsfragen der Energiewirtschaft Bd. I S. 73, 74).

    Wegen der Besonderheiten dieser Rechtsbeziehungen hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes in seinem bereits erwähnten Urteil vom 1. Juli 1971 (a.a.O. S. 1458) dem Versorgungsunternehmen im Interesse eines glatten Geschäftsablaufes das Recht zuerkannt, bei der Bestimmung der Gegenleistung nach §§ 316, 315 BGB die Aufrechnung des Abnehmers mit Gegenforderungen auszuschließen.

    Demgemäß hat auch der Kartellsenat in seinem Urteil vom 1. Juli 1971 (a.a.O. S. 1457) den von dem dort beklagten Sonderabnehmer geltend gemachten Einwand der Unbilligkeit der Preisbestimmung in der Sache selbst beschieden.

  • OLG München, 22.05.2003 - U (K) 4604/02

    Verjärung von Rückzahlungsansprüche wegen zuviel gezahlter Entgelte aus

    Für die inhaltliche Ausgestaltung von Sonderabnehmerverträgen gilt - vorbehaltlich kartellrechtlicher Gesichtspunkte - der Grundsatz der Vertragsfreiheit (vgl. BGH WM 1985, 431, 432 unter Bezugnahme auf § 11 der Fünften Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung der Energiewirtschaft; BGH WM 1971, 1456).

    Die vorstehenden Ausführungen stehen nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; soweit dieser eine Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB bei Sonderabnehmerverträgen betreffend Stromlieferungen vorgenommen hat, handelte es sich um anders gelagerte Fälle, in denen zwar jeweils ein Sonderabnehmervertrag zustande gekommen, indes gerade keine Einigung über den Strompreis erzielt, der Preis vielmehr einseitig vom Stromversorgungsunternehmen festgesetzt worden war (vgl. BGH WM 1971, 1456, 1457 f; BGH WM 1983, 341, 342 f; BGH WM 1991, 2065, 2066-2068).

  • BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 64/90

    Haftung des Rechtsnachfolgers für Baukostenzuschuß und Anschlußkosten

  • BGH, 10.05.1990 - VII ZR 209/89

    Billigkeitskontrolle des Strompreises

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 106/83

    Bezugnahme auf einen Listenpreis als Vereinbarung eines bestimmten Preises oder

  • BGH, 12.12.1984 - VIII ZR 295/83

    Begriff des Tarifs für den Strombezug; Hinweis auf die Möglichkeit einer

  • OLG Dresden, 08.04.1998 - 7 U 2980/97

    Billigkeitskontrolle einer monopolistisch festgesetzten Vereinbarung über

  • LG Köln, 05.03.2014 - 9 S 169/13

    Festsetzung von Tarifen bzgl. der Leistungen zur Daseinsvorsorge auf Grundlage

  • OLG Naumburg, 11.08.2004 - 12 U 27/04

    Bemessung der Grundgebühr in der Wasserversorgung

  • OLG Naumburg, 22.06.2000 - 7 U (Hs) 64/99

    Privatrechtliche Ausgestaltung der Abfallentsorgung als Maßnahme der

  • OLG Koblenz, 28.09.1999 - 1 U 1044/96

    Verpflichtung eines Energieversorgungsunternehmens zur Abnahme der von einer

  • AG Regensburg, 15.09.2008 - 10 C 1336/08

    Gasversorgungsvertrag: Gerichtliche Billigkeitskontrolle für Preiserhöhungen

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