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   BGH, 01.07.1980 - 1 StR 250/80   

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https://dejure.org/1980,1549
BGH, 01.07.1980 - 1 StR 250/80 (https://dejure.org/1980,1549)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1980 - 1 StR 250/80 (https://dejure.org/1980,1549)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1980 - 1 StR 250/80 (https://dejure.org/1980,1549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Aussagedelikte - Zulässigkeit einer Vereidigung im Berufungsverfahren - Mangelnde Belehrung zur Aussage - Vorliegen einer versuchten Strafvereitelung aufgund von Absprachen in der Clique

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 § 154 Abs. 2 § 157; StPO § 55 § 60 Nr. 2
    Anwendungsvoraussetzungen des § 157 Abs. 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JR 1981, 248
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.05.1958 - 4 StR 68/58
    Auszug aus BGH, 01.07.1980 - 1 StR 250/80
    Auch der Umstand, daß die Strafkammer einen weiteren Milderungsgrund, nämlich die mangelnde Belehrung nach § 55 StPO, übersehen hat (vgl. BGH LM StPO § 267 Abs. 3 Nr. 34 = NJW 1958, 1832 Nr. 11), nötigt nicht zur Aufhebung des Strafausspruchs.

    Infolgedessen stellt ihr Unterbleiben den Strafausspruch nicht in Frage (vgl. BGH NJW 1958, 1832 Nr. 11; BGH, Urt. vom 26. September 1961 - 1 StR 363/61).

  • BGH, 04.03.1980 - 1 StR 15/80

    Verbrechen des fortgesetzten Meineids - Objektive Voraussetzungen des

    Auszug aus BGH, 01.07.1980 - 1 StR 250/80
    Infolgedessen fehlt es an einem auf die Wiederholung der Falschaussage gerichteten Gesamtvorsatz (vgl. BGH, Urteile vom 19. Februar 1980 - 5 StR 787/79 - und vom 4. März 1980 - 1 StR 15/80).

    Dies machen Schuldspruch und Urteilszusammenhang deutlich: Das Tatgericht hat den Angeklagten eines Meineids in einem minder schweren Fall für schuldig befunden und hat bei dem Mitangeklagten Sch. eingehend dargelegt (UA S. 45 f), daß eine Vereidigung, die objektiv dem Verbot des § 60 Nr. 2 StPO zuwiderläuft, zur Annahme eines minder schweren Falles im Sinne des § 154 Abs. 2 StGB führen muß (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1980 - 1 StR 15/80).

  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Auszug aus BGH, 01.07.1980 - 1 StR 250/80
    Das aber ist eine der Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 157 Abs. 1 StGB auf die eidliche Aussage des Angeklagten vor dem Berufungsgericht (vgl. BGHSt 2, 233, 234; 8, 301, 319).
  • BGH, 19.02.1980 - 5 StR 787/79

    Hilfsbeweisantrag auf Durchführung eines Trinkversuchs - Tatrichterliche Annahme

    Auszug aus BGH, 01.07.1980 - 1 StR 250/80
    Infolgedessen fehlt es an einem auf die Wiederholung der Falschaussage gerichteten Gesamtvorsatz (vgl. BGH, Urteile vom 19. Februar 1980 - 5 StR 787/79 - und vom 4. März 1980 - 1 StR 15/80).
  • BGH, 01.07.1971 - 1 StR 362/70
    Auszug aus BGH, 01.07.1980 - 1 StR 250/80
    Über die Beeidigung der Ehefrau des Verletzten Dischl (§ 61 Nr. 2 StPO) hatte der Tatrichter nach seinem Ermessen zu entscheiden (BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 - bei Dallinger MDR 1971, 897).
  • BGH, 01.04.1952 - 2 StR 59/52

    Voraussetzungen für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs -

    Auszug aus BGH, 01.07.1980 - 1 StR 250/80
    Das aber ist eine der Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 157 Abs. 1 StGB auf die eidliche Aussage des Angeklagten vor dem Berufungsgericht (vgl. BGHSt 2, 233, 234; 8, 301, 319).
  • BGH, 11.10.1968 - 1 StR 367/68

    Voraussetzungen der Vereidigung eines Zeugen - Beteiligung eines Zeugen an der

    Auszug aus BGH, 01.07.1980 - 1 StR 250/80
    Eine Belehrung der nicht vereidigten Zeugin war nicht geboten (RGSt 46, 116; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1968 - 1 StR 367/68 - bei Dallinger MDR 1969, 194).
  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 01.07.1980 - 1 StR 250/80
    Er gibt damit zu erkennen, daß er dafür die Verantwortung nicht Übernehmen will (vgl. BGHSt 25, 272, 274).
  • BGH, 26.09.1961 - 1 StR 363/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1980 - 1 StR 250/80
    Infolgedessen stellt ihr Unterbleiben den Strafausspruch nicht in Frage (vgl. BGH NJW 1958, 1832 Nr. 11; BGH, Urt. vom 26. September 1961 - 1 StR 363/61).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1980 - 1 StR 250/80
    Nach der ersten, zur Belehrung Anlaß gebenden Falschaussage (vgl. RG LZ 1929, 954; BGH, Urt. vom 23. April 1953 - 4 StR 635/52 - bei Dallinger MDR 1953, 402) im Verfahren gegen den Mitangeklagten Q. wegen gefährlicher Körperverletzung, fand er nicht mehr den Weg zur Umkehr (UA S. 52).
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90

    Aufdecken der Strafbarkeit der Falschaussage bei wahrheitsgemäßen Angaben in der

    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht zu beachten haben, daß die Milderungsgründe des (objektiven) Verfahrensverstoßes gegen § 60 Nr. 2 StPO (vgl. dazu BGHSt 8, 186, 189 ff.; 23, 30, 31; 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]; BGH NStZ 1981, 268; BGH StV 1982, 521; 1986, 341) und des sogenannten Aussagenotstandes nach § 157 Abs. 1 StGB nicht gleichzusetzen sind (BGH, Urteil vom 17. Mai 1960 - 1 StR 96/60; davon geht der Bundesgerichtshof ersichtlich auch im Urteil vom 1. Juli 1980 - 1 StR 250/80 - und im Beschluß vom 17. Dezember 1985 - 4 StR 583/85 - aus; vgl. ferner BGH StV 1987, 195, 196).

    Eine strafmildernde Berücksichtigung des Fehlens der Belehrung (vgl. BGHR StGB § 157 I Falschaussage, uneidliche 1; BGH NStZ 1984, 134; BGH StV 1988, 427) kommt allerdings dann nicht in Betracht, wenn die Angeklagten auf alle Fälle zur Aussage entschlossen waren und nach Überzeugung des Gerichts auch durch den Hinweis auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht nicht von den Falschaussagen abgehalten worden wären (vgl. BGH Urteile vom 9. September 1959 - 1 StR 347/59 -, vom 26. September 1961 - 1 StR 363/61 - und vom 1. Juli 1980 - 1 StR 250/80).

  • OLG Köln, 09.08.2011 - 1 RVs 177/11

    Erforderlichkeit einer nähereren Begründung i.R.d. Strafzumessung im Falle der

    Zwar entfällt die Anwendung des § 157 Abs. 1 StGB, wenn die erstrebte Strafvereitelung der alleinige Zweck des Handelns war; hingegen genügt allein die Möglichkeit, dass der Angeklagte aus Furcht vor eigener Bestrafung die Unwahrheit gesagt hat, zur Anwendung der Vorschrift (vgl. BGH 1 StR 250/80).
  • BGH, 01.10.1991 - 1 StR 422/91

    Aussagenotstand bei Vorliegen der Wiederholung einer bereits verjährten früheren

    Eine Strafmilderung hätte zusätzlich die gerichtliche Überzeugung vorausgesetzt, daß die Angeklagten bei einem Hinweis nach § 55 Abs. 2 StPO von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht auch Gebrauch gemacht hätten (vgl. BGH JR 1981, 248).
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