Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1982 - IX ZR 32/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1004
BGH, 01.07.1982 - IX ZR 32/81 (https://dejure.org/1982,1004)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1982 - IX ZR 32/81 (https://dejure.org/1982,1004)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1982 - IX ZR 32/81 (https://dejure.org/1982,1004)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1004) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auseinandersetzung des Gesamtgutes nach Ehescheidung - Grundsätze zur Wertfeststellung eines aus Grundbesitz bestehenden Anfangsvermögens - Aufhebung der Gütergemeinschaft durch notariell beurkundeten Vergleich - Vereinbarung über die Zugrundelegung des Verkehrswertes ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 84, 333
  • NJW 1982, 2373
  • MDR 1982, 1013
  • FamRZ 1982, 991
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.11.1973 - IV ZR 147/72

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

    Auszug aus BGH, 01.07.1982 - IX ZR 32/81
    Entsprechend den in BGHZ 61, 385 dargelegten Grundsätzen ist nach § 1478 Abs. 1, 3 BGB der inflationsbereinigte Wert des Eingebrachten zurückzuerstatten.

    Wie die nur inflationsbedingte Wertsteigerung zu bereinigen ist, hat der Bundesgerichtshof in BGHZ 61, 385 dargelegt.

  • BGH, 25.09.1952 - IV ZR 80/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1982 - IX ZR 32/81
    Das galt nicht nur für die bis zum Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18. Juni 1957 (BGBl 1, 609) maßgebende Fassung der §§ 1477 und 1478 BGB (vgl. dazu BGH NJW 1952, 1330), sondern trifft auch für die durch das 1. EheRG geänderte Fassung zu (vgl. BGH Beschluß vom 28. Januar 1982 - IX ZR 97/80).
  • BGH, 28.01.1982 - IX ZR 97/80

    Einordnung einer Vereinbarung einer Gütergemeinschaft bei großer Verschiedenheit

    Auszug aus BGH, 01.07.1982 - IX ZR 32/81
    Das galt nicht nur für die bis zum Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18. Juni 1957 (BGBl 1, 609) maßgebende Fassung der §§ 1477 und 1478 BGB (vgl. dazu BGH NJW 1952, 1330), sondern trifft auch für die durch das 1. EheRG geänderte Fassung zu (vgl. BGH Beschluß vom 28. Januar 1982 - IX ZR 97/80).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72

    Ersatzfähigkeit des Aufwandes für die Haftungsfreistellung bei Inanspruchnahme

    Auszug aus BGH, 01.07.1982 - IX ZR 32/81
    Dieser Wert sei nach den Grundsätzen zu bestimmen, die der Bundesgerichtshof zur Feststellung des Wertes eines aus Grundbesitz bestehenden Anfangsvermögens (§ 1374 Abs. 1 BGB) in BGHZ 61, 325 entwickelt habe.
  • BGH, 22.11.1974 - IV ZR 73/73

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

    Auszug aus BGH, 01.07.1982 - IX ZR 32/81
    Es kann offenbleiben, ob auch bei eingebrachten Geldforderungen der Wertverlust der DM berücksichtigt werden muß (vgl. BGH WM 1975, 28).
  • BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10

    Prozessvergleich: Ermessen des Gerichts bezüglich der Protokollierung eines über

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr, dass ein über den Streitgegenstand hinausgehender Inhalt in einem inneren Zusammenhang mit dem Rechtsstreit steht (BGHZ 142, 84, 90 f.; 84, 333, 335 f.; 35, 309, 316 und 14, 381, 387; vgl. auch RGZ 48, 183, 188 f.).
  • BGH, 07.05.1986 - IVb ZR 42/85

    Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes nach Beendigung der

    Hier liegt in dem Antrag des Klägers auf Zurückweisung der Berufung zugleich das Verlangen nach Zustimmung zu dem im Urteil festgelegten Auseinandersetzungsplan, so daß durch rechtskräftige Zurückweisung des gegnerischen Rechtsmittels ein entsprechender Auseinandersetzungsvertrag zustande kommt (vgl. BGH Urteil vom 1. Juli 1982 - IX ZR 32/81 - FamRZ 1982, 991, insoweit in BGHZ 84, 333 nicht abgedruckt).

    In seinem Urteil vom 1. Juli 1982 (aaO), das im Schrifttum verschiedentlich als Beleg zu dieser Frage zitiert wird, ging es allein darum, ob das der Ehefrau zustehende Auseinandersetzungsguthaben den Betrag überstieg, den die auf einer Verkehrswertermittlung beruhende Berechnung des Teilungsplanes vorsah (vgl. zu den Einzelheiten des Verfahrensganges insoweit FamRZ 1982, 991).

  • BGH, 18.06.1999 - V ZR 40/98

    Ersetzung der notariellen Beurkundung durch einen gerichtlichen Vergleich

    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung wiederholt einen gerichtlichen Vergleich in Fällen bejaht, in denen der Vergleichsgegenstand nur mittelbar mit dem Streit in Verbindung stand (Senat, BGHZ 35, 309, 316: Erbverzichtsvertrag im Rechtsstreit um Mietaufhebung und Räumung; BGHZ 84, 333, 335: Aufhebung der Gütergemeinschaft im Streit um Scheidung und Scheidungsfolgen).
  • BGH, 31.01.2007 - XII ZR 131/04

    Übernahme einer in die Gütergemeinschaft eingebrachten Sache durch einen

    Wenn ein Ehegatte einen von ihm eingebrachten Gegenstand erst bei der endgültigen Überschussverteilung übernimmt, ist die Art und Weise des unmittelbar an den anderen Ehegatten zu zahlenden Ersatzes (§ 1476 Abs. 2 Satz 2 BGB) ebenso wie die Anrechnung auf den Überschussanteil nach § 1476 Abs. 2 Satz 1 BGB unproblematisch (vgl. BGHZ 84, 333, 336 f.).
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 82/88

    Vereinbarung des Güterstandes der Gütergemeinschaft während der Ehezeit;

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 84, 333, 338; Senatsurteile vom 10. Juli 1985 - IVb ZR 37/84 - FamRZ 1986, 40, 42 und vom 1. Oktober 1986 - IVb ZR 77/85 - FamRZ 1987, 43, 45) und der im Schrifttum vorherrschenden Auffassung (Gernhuber FamR 3. Aufl. § 38 X 9, S. 583; MünchKomm/Kanzleiter a.a.O. § 1478 Rdn. 8; Soergel/Gaul BGB 12. Aufl. § 1478 Rdn. 7; Staudinger/Thiele a.a.O. § 1478 Rdn. 9; a.A. Bölling FamRZ 1982, 234 ff., 289 ff. und 993 ff.).

    Dem Berufungsgericht ist auch darin beizupflichten, daß die Inflationsbereinigung - nach den in BGHZ 61, 385 für den Zugewinnausgleich entwickelten Grundsätzen - auch insoweit erforderlich ist, als Geldforderungen (oder Geldschulden) eingebracht worden sind (ebenso für den Zugewinnausgleich: BGH Urteile vom 22. November 1974 - IV ZR 73/73 - WM 1975, 28 und vom 13. Oktober 1983 - IX ZR 106/82 - FamRZ 1984, 31, 32; für die Gütergemeinschaft noch offengelassen in BGH Urteil vom 1. Juli 1982 - IX ZR 32/81 - FamRZ 1982, 991, 993 - insoweit in BGHZ 84, 333 nicht abgedruckt).

  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 62/82

    Revision in einem Scheidungsverfahren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken der

    Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. Juli 1982 entschieden (BGHZ 84, 333, 337), daß der unter § 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO fallende Anspruch auf Zustimmung zu einer bestimmten Art der Auseinandersetzung des Gesamtguts der Gütergemeinschaft im Scheidungsverbund geltend gemacht werden kann, obwohl nach dem Gesetz die Gütergemeinschaft erst mit dem Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils endet.

    So können die Parteien eine Entscheidung im Verbund dadurch ermöglichen, daß sie eine Vereinbarung über die Bewertung des Gesamtguts treffen, z.B. sich auf einen (zurückliegenden) Bewertungsstichtag einigen (vgl. dazu BGHZ 84, 333, 336).

    Soweit die Revision rügt, nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHZ 84, 333 hätte zumindest über die Übernahmeanträge der Ehefrau "aus § 1478 BGB" im Scheidungsverbund mitentschieden werden müssen, wird zunächst verkannt, daß der Anspruch aus § 1478 BGB auf Wertersatz gerichtet ist, während das Recht zur Übernahme eingebrachter Gegenstände aus § 1477 Abs. 2 Satz 2 BGB folgt.

  • OLG Koblenz, 20.02.2015 - 13 WF 144/15

    Pflicht des Gerichts zur Protokollierung einer Einigung über im

    Es genügt, dass er in innerem Zusammenhang mit dem anhängigen Verfahren steht, mithin die Entscheidung des Gerichts durch gegenseitiges Nachgeben der Parteien - auch in nur unwesentlichen Punkten - vereinfacht oder sonst erleichtert (vgl. BGHZ 84, 333).

    Die zu protokollierende Vereinbarung der Ehegatten ebnet diesen also den Weg zu einem rascheren Scheidungsausspruch (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation BGHZ 84, 333, wo mit einem Prozessvergleich den Ehegatten unabhängig von dem späteren Ausgang des Rechtsstreits die rechtliche Möglichkeit für die von beiden Parteien gewünschte Auseinandersetzung des Gesamtguts geschaffen wurde).

  • BVerwG, 13.03.1995 - 4 A 1.92

    Auflassung im Prozessvergleich

    Für die Annahme eines Vergleichs im Sinne von § 127 a BGB genügt es, daß die Vereinbarung in innerem Zusammenhang mit dem Rechtsstreit steht, mithin die Entscheidung des Gerichts durch gegenseitiges Nachgeben der Parteien auch in nur unwesentlichen Punkten vereinfacht, anderweitig erleichtert oder überflüssig wird (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1982 - IX ZR 32/81 - BGHZ 84, 333 = NJW 1982, 2373 [BGH 01.07.1982 - IX ZR 32/81]).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZR 37/84

    Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten - Ausübung des Übernahmerechts -

    Beide Rechte können nebeneinander geltend gemacht werden (BGHZ 84, 333, 338).

    Der inflationsbereinigte Einbringungswert, der zur Ermittlung der realen Wertsteigerung des Gesamtgutes benötigt wird (BGHZ 84, 333), muß stets auf den gleichen Zeitpunkt bestimmt werden, der für den Übernahmewert zugrundegelegt wird.

  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 371/81

    Rechtsfolgen nichtbestimmungsgemäßer Verwendung der auf die Krankheitsvorsorge

    Aus dem Sinnzusammenhang der Gründe ist zu folgern, daß Sachverhalte gemeint sind, in denen die unverkürzte Zubilligung des eheangemessenen Unterhalts aufgrund des § 1579 Abs. 2 BGB zu einer mit dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbaren Belastung des Unterhaltspflichtigen führen würde (vgl. auch Nichtannahmebeschluß des BVerfG vom 1. Juli 1982 in FamRZ 1982, 991).
  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 97/86

    Anwendung der Härtefallregelung auf Unterhaltsansprüche für Zeiten vor dem

  • FG Köln, 30.04.2003 - 7 K 7400/99

    Außergewöhnliche Belastung: Ehescheidungsfolgesachen

  • BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 56/85

    Ausgleichszahlungen an erbberechtigte Geschwister

  • OLG München, 20.12.1996 - 23 U 3933/96

    Voraussetzungen für einen Vergleich im Sinne des § 127a BGB

  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 77/85

    Anpassung der Vermögensverhältnisse bei Übernahme von Vermögensgegenständen im

  • BGH, 28.02.1991 - IX ZR 219/90

    Zwangsvollstreckung aus einem in einem Arrestverfahren geschlossenen

  • OLG Stuttgart, 15.01.1985 - 17 UF 384/84

    Widerklage auf Leistung von Unterhalt; Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen

  • OLG Karlsruhe, 18.11.1982 - 2 UF 5/82

    Zugewinn; Mittellosigkeit; Bedürftigkeit; Rechtskraft der Scheidung

  • OLG Frankfurt, 16.09.1983 - 1 UF 12/83
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht