Rechtsprechung
BGH, 01.07.1983 - 1 StR 138/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die Verfahrensrüge und die Sachrüge - Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit der Angeklagten
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 32, 32
- NJW 1984, 1973
- MDR 1983, 948
- NStZ 1983, 565 (Ls.)
- StV 1983, 356
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84
Entfernung des Angeklagten wegen Gefährdung eines Zeugen; Abwesenheit wegen …
Bei Gefahr der Enttarnung oder bei Gefährdung eines Zeugen erstreckt sich die in entsprechender Anwendung des § 247 S. 1 StPO angeordnete Entfernung des Angeklagten bei der Vernehmung des Zeugen auf dessen Vereidigung (im Anschluß an BGHSt 32, 32).Der Senat hat entschieden, daß der Angeklagte aus den in § 96 StPO und § 54 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 1 BRRG (§ 62 Abs. 1 BBG) anerkannten Gründen während der Vernehmung eines "V-Mannes" aus der Hauptverhandlung entfernt werden kann (BGHSt 32, 32; vgl. BVerfGE 57, 250, 286 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]/287, wo gesagt ist, daß eine richterliche Vernehmung "notfalls" auch unter Ausschluß des Angeklagten stattfinden darf).
- BGH, 02.07.1996 - 1 StR 314/96
Anfrage bei der obersten Dienstbehörde zur Erteilung einer Aussagegenehmigung …
Dem steht es nach gefestigter Rechtsprechung gleich, wenn eine Zeugenvernehmung aus den in § 96 oder § 54 StPO in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 1 BRRG anerkannten Gründen von behördlicher Seite sonst nicht ermöglicht wird (BGHSt 32, 32, 36 = JZ 1984, 45 m.Anm. Geerds;… BGHR StPO § 247 Abwesenheit 7;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 247 Rdn. 4 m.w.Nachw.). - OLG Köln, 17.05.2005 - 8 Ss 87/05
Beratung des Angeklagten mit Verteidiger und Rechtsmittelverzicht
Auch in einem solchen Falle ist jedoch die Form für einen Rechtsmittelverzicht gewahrt, weil die im Protokoll vermerkte Erklärung dem Erfordernis der Schriftform genügen kann (vgl. BGH NJW 84, 1973, 1974).
- BGH, 26.04.1989 - 3 StR 52/89
Ausübung der Funktion des Ministers durch den Leiter des dem Innenminister des …
Insoweit beanstandet die Revision der Staatsanwaltschaft zutreffend, daß die Strafkammer sich auf die Bemühung beschränkt hat, von dem Dienstvorgesetzten des Beamten eine um die Erlaubnis zur Bekanntgabe des Informanten erweiterte Aussagegenehmigung zu erlangen und daß es, nachdem dieses Bemühen erfolglos war, nicht ein Auskunftsverlangen an die zuständige oberste Dienstbehörde (BGHSt 30, 34, 36; 32, 32, 37; 35, 82, 85f.; BGH, Urteil vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 289) [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] gerichtet hat. - BGH, 09.08.1989 - 2 StR 306/89
Strafprozeßrecht: Ausschließung des Angeklagten, Begründungspflicht des Gerichts
Insoweit wäre es erforderlich gewesen, unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 32, 32, 35 f) die widerstreitenden Interessen darzulegen. - OLG Köln, 03.06.2005 - 8 Ss 90/05 Auch in einem solchen Falle ist jedoch die Form für einen Rechtsmittelverzicht gewahrt, weil die im Protokoll vermerkte Erklärung dem Erfordernis der Schriftform genügen kann (vgl. BGH NJW 84, 1973, 1974).