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BGH, 01.07.1993 - 1 StR 329/93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Verurteilung gemäß § 305 Strafgesetzbuch (StGB) oder § 306 Nr. 2 StGB neben einer Verurteilung gemäß § 308 StGB bei Zerstörung eines fremden Gebäudes durch Inbrandsetzung
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- BGH, 30.03.1954 - 1 StR 494/53
Auszug aus BGH, 01.07.1993 - 1 StR 329/93
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist neben einem Schuldspruch wegen eines Vergehens gemäß § 308 StGB für einen Schuldspruch wegen eines Vergehens gemäß § 305 StGB kein Raum, wenn der Täter ein fremdes Gebäude durch Inbrandsetzung zerstört (Urteil vom 30. März 1954 - 1 StR 494/53 = LM Nr. 1 zu § 308 StGB, insoweit in BGHSt 6, 107 ff. [BGH 30.03.1954 - 1 StR 494/53] nicht abgedruckt).