Rechtsprechung
BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 52/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde - Anwaltssache - Rechtsanwalt - Mediator - Berufsrechtswidrige Bezeichnung - Korrektur des Briefkopfs - Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- Judicialis
- BRAK-Mitteilungen
Anwaltliche Werbung - zur Führung der Bezeichnung "Mediator" auf dem Briefkopf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BORA § 7 Abs. 1 S. 1
Zulässigkeit der Bezeichnung als Mediator - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2948
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 4/90
Unzulässigkeit der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung durch die …
Auszug aus BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 52/01
Soweit der Bundesgerichtshof zum Ausdruck gebracht hat, daß (zusätzliche) Berufsbezeichnungen von Rechtsanwälten nur geführt werden dürfen, wenn ihnen eine rechtsförmlich erworbene Qualifikation zugrunde liegt (vgl. BGHZ 111, 229, 231;… BGH, Beschl. v. 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 49/87, BGHR BRAO § 7 Nr. 5 - Wiederzulassung 2; v. 7. Oktober 1991 - AnwZ (B) 25/91, BRAK-Mitt. 1991, 228, 229) - über welche Mediatoren nicht verfügen -, ging es um die Selbstbezeichnung als Fachanwalt oder Strafverteidiger, also um die Berühmung besonderer Rechtskenntnisse und/oder Erfahrungen auf bestimmten Rechtsgebieten. - AGH Nordrhein-Westfalen, 19.11.1999 - 1 ZU 50/99
Berufsrecht; Zulässigkeit der Bezeichnung Mediator im Briefkopf
Auszug aus BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 52/01
Die Tätigkeit als Mediator ist - wie der Antragsgegnerin zuzugeben ist - dann, wenn sie von einem Rechtsanwalt vorgenommen wird, als Teilbereich der anwaltlichen Berufstätigkeit anzusehen (ebenso AGH Nordrhein-Westfalen MDR 2000, 611 m. Anm. Schwartz = AnwBl. 2000, 693 m. Anm. Kilian). - BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 49/87
Rücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt - Abgabe einer falschen Versicherung an …
Auszug aus BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 52/01
Soweit der Bundesgerichtshof zum Ausdruck gebracht hat, daß (zusätzliche) Berufsbezeichnungen von Rechtsanwälten nur geführt werden dürfen, wenn ihnen eine rechtsförmlich erworbene Qualifikation zugrunde liegt (vgl. BGHZ 111, 229, 231; BGH, Beschl. v. 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 49/87, BGHR BRAO § 7 Nr. 5 - Wiederzulassung 2; v. 7. Oktober 1991 - AnwZ (B) 25/91, BRAK-Mitt. 1991, 228, 229) - über welche Mediatoren nicht verfügen -, ging es um die Selbstbezeichnung als Fachanwalt oder Strafverteidiger, also um die Berühmung besonderer Rechtskenntnisse und/oder Erfahrungen auf bestimmten Rechtsgebieten. - BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91
Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger
Auszug aus BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 52/01
Soweit der Bundesgerichtshof zum Ausdruck gebracht hat, daß (zusätzliche) Berufsbezeichnungen von Rechtsanwälten nur geführt werden dürfen, wenn ihnen eine rechtsförmlich erworbene Qualifikation zugrunde liegt (vgl. BGHZ 111, 229, 231;… BGH, Beschl. v. 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 49/87, BGHR BRAO § 7 Nr. 5 - Wiederzulassung 2; v. 7. Oktober 1991 - AnwZ (B) 25/91, BRAK-Mitt. 1991, 228, 229) - über welche Mediatoren nicht verfügen -, ging es um die Selbstbezeichnung als Fachanwalt oder Strafverteidiger, also um die Berühmung besonderer Rechtskenntnisse und/oder Erfahrungen auf bestimmten Rechtsgebieten.
- BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
bb) Ohne Erfolg beruft sich die Revision darauf, dass der Bundesgerichtshof die von einem Rechtsanwalt im Briefkopf geführte Zusatzbezeichnung "Mediator" nicht beanstandet hat, wenn der betreffende Anwalt durch eine geregelte Ausbildung nachweisen kann, die Grundsätze der Mediation zu beherrschen (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2002 - AnwZ (B) 52/01, NJW 2002, 2948). - OLG Nürnberg, 28.05.2010 - 3 U 318/10
Wettbewerbswidrige Anwaltswerbung: Werbung mit der Bezeichnung "Zertifizierter …
40 Soweit der Senat für Anwaltssachen des BGH für die zulässige Verwendung der Bezeichnung als "Mediator" im Briefkopf eines Anwalts es für ausreichend erachtete, dass jemand durch eine geregelte Ausbildung nachweisen kann, die Grundsätze der Mediation zu beherrschen (BGH NJW 2002, 2948), steht dies der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen. - LG Hildesheim, 26.03.2004 - 7 S 364/03 Mediation ist aber kein Rechtsgebiet, sondern eine alternative Methode der Konfliktlösung (BGH NJW 2002, 2948).
- LG Hildesheim, 12.03.2004 - 7 S 364/03 Mediation ist aber kein Rechtsgebiet, sondern eine alternative Methode der Konfliktlösung (BGH NJW 2002, 2948).