Rechtsprechung
BGH, 01.07.2004 - III ZR 333/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage hinsichtlich der unmissverständlichen Erklärung eines Angebots auf Abschluss eines Erlassvertrags sowie der Verzichtswille
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2 § 531 Abs. 2; BGB § 362
Überprüfung der Zulassung neuen Tatsachenvortrags im Revisionsverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 04.11.2003 - 26 U 40/03
- BGH, 01.07.2004 - III ZR 333/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.01.2004 - V ZR 187/03
Überprüfung der Zulassung neuen Tatsachenvortrags im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 01.07.2004 - III ZR 333/03
Die von der Nichtzulassungsbeschwerde in bezug auf die Auslegung des § 531 Abs. 2 ZPO als klärungsbedürftig bezeichneten Rechtsfragen wären in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähig, da das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob das Berufungsgericht bei der Zulassung neuen Tatsachenvortrags die Voraussetzungen dieser Vorschrift beachtet hat (BGH, Beschluß vom 22. Januar 2004 - V ZR 187/03, NJW 2004, 1458, 1459 f.; Urteil vom 2. April 2004 - V ZR 107/03, Umdruck S. 7 f.). - BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00
Zur Bewertung einer Erklärung des Gläubigers als Verzicht
Auszug aus BGH, 01.07.2004 - III ZR 333/03
Daß ein Angebot auf Abschluß eines Erlaßvertrags ebenso wie ein Verzichtswille der anderen Partei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unmißverständlich erklärt werden müssen (Urteil vom 10. Mai 2001 - VII ZR 356/00, NJW 2001, 2325, 2326; Urteil vom 15. Januar 2002 - X ZR 91/00, NJW 2002, 1044, 1046), hat das Berufungsgericht gesehen. - BGH, 02.04.2004 - V ZR 107/03
Aufforderung an den Vertretenen bei Personenmehrheit als Vertragspartner; …
Auszug aus BGH, 01.07.2004 - III ZR 333/03
Die von der Nichtzulassungsbeschwerde in bezug auf die Auslegung des § 531 Abs. 2 ZPO als klärungsbedürftig bezeichneten Rechtsfragen wären in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähig, da das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob das Berufungsgericht bei der Zulassung neuen Tatsachenvortrags die Voraussetzungen dieser Vorschrift beachtet hat (BGH, Beschluß vom 22. Januar 2004 - V ZR 187/03, NJW 2004, 1458, 1459 f.; Urteil vom 2. April 2004 - V ZR 107/03, Umdruck S. 7 f.). - BGH, 10.05.2001 - VII ZR 356/00
Angebot auf Abschluß eines Erlaßvertrages
Auszug aus BGH, 01.07.2004 - III ZR 333/03
Daß ein Angebot auf Abschluß eines Erlaßvertrags ebenso wie ein Verzichtswille der anderen Partei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unmißverständlich erklärt werden müssen (Urteil vom 10. Mai 2001 - VII ZR 356/00, NJW 2001, 2325, 2326; Urteil vom 15. Januar 2002 - X ZR 91/00, NJW 2002, 1044, 1046), hat das Berufungsgericht gesehen.