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   BGH, 01.07.2010 - IX ZR 129/09   

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https://dejure.org/2010,12922
BGH, 01.07.2010 - IX ZR 129/09 (https://dejure.org/2010,12922)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2010 - IX ZR 129/09 (https://dejure.org/2010,12922)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - IX ZR 129/09 (https://dejure.org/2010,12922)
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  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 41/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Fristenkontrolle; Mitverschulden des rechtskundigen

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - IX ZR 129/09
    Die von der Beschwerde geltend gemachte Divergenz zu der Rechtsprechung des Senats, wonach der Anwalt verpflichtet ist, im Falle drohender Verjährung einen Rechtsverlust des Mandanten zu verhindern und hierbei insbesondere den Gesichtspunkt des sichersten Weges zu wahren hat (BGH, Urt. v. 19. Dezember 1991 - IX ZR 41/91, NJW 1992, 820; v. 13. März 2008 - IX ZR 136/07, WM 2008, 1560, 1562 Rn. 17), liegt nicht vor.
  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - IX ZR 129/09
    Das Berufungsgericht konnte davon ausgehen, dass vorliegend die Beklagte lediglich verpflichtet war, den Kläger auf die drohende Verjährung hinzuweisen; eine besondere Nachdrücklichkeit oder gar deren Wiederholung war nicht erforderlich (vgl. BGHZ 126, 217, 220; BGH, Urt. v. 5. Februar 1987 - IX ZR 65/86, NJW 1987, 1322, 1323).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - IX ZR 129/09
    Das Berufungsgericht konnte davon ausgehen, dass vorliegend die Beklagte lediglich verpflichtet war, den Kläger auf die drohende Verjährung hinzuweisen; eine besondere Nachdrücklichkeit oder gar deren Wiederholung war nicht erforderlich (vgl. BGHZ 126, 217, 220; BGH, Urt. v. 5. Februar 1987 - IX ZR 65/86, NJW 1987, 1322, 1323).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - IX ZR 129/09
    Die von der Beschwerde geltend gemachte Divergenz zu der Rechtsprechung des Senats, wonach der Anwalt verpflichtet ist, im Falle drohender Verjährung einen Rechtsverlust des Mandanten zu verhindern und hierbei insbesondere den Gesichtspunkt des sichersten Weges zu wahren hat (BGH, Urt. v. 19. Dezember 1991 - IX ZR 41/91, NJW 1992, 820; v. 13. März 2008 - IX ZR 136/07, WM 2008, 1560, 1562 Rn. 17), liegt nicht vor.
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