Rechtsprechung
BGH, 01.07.2010 - V ZR 238/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 GG, § 128a Abs 2 ZPO, § 375 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 377 Abs 3 ZPO
Beweisantrag: Voraussetzungen der Ablehnung wegen Unerreichbarkeit des Zeugen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots mit Art. 103 Abs. 1 GG
- rewis.io
Beweisantrag: Voraussetzungen der Ablehnung wegen Unerreichbarkeit des Zeugen
- ra.de
- rewis.io
Beweisantrag: Voraussetzungen der Ablehnung wegen Unerreichbarkeit des Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Vereinbarkeit der Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots mit Art. 103 Abs. 1 GG - datenbank.nwb.de
Beweisantrag: Voraussetzungen der Ablehnung wegen Unerreichbarkeit des Zeugen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Gesundheitlich bedingtes Nichterscheinen eines Zeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 20.05.2009 - 54 O 2638/07
- OLG München, 10.12.2009 - 1 U 3490/09
- BGH, 01.07.2010 - V ZR 238/09
- OLG München, 25.11.2010 - 1 U 3490/09
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03
Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft; …
Auszug aus BGH, 01.07.2010 - V ZR 238/09
Denn die Voraussetzungen dafür, einen Beweisantrag wegen Unerreichbarkeit des Zeugen abzulehnen (siehe dazu BGHZ 168, 79, 85), sind nicht schon dann gegeben, wenn aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen endgültig von dem Nichterscheinen des Zeugen vor dem Prozessgericht ausgegangen werden muss. - BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01
Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem …
Auszug aus BGH, 01.07.2010 - V ZR 238/09
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG NJW 2003, 1655).
- LAG Düsseldorf, 13.01.2021 - 12 Sa 453/20
Virtuelle Gerichtsverhandlungen - alles geht?
Bleibt u.a. die Möglichkeit, einen solchen Zeugen außerhalb der Gerichtsstelle im Wege der Bild- und Tonübertragung zu vernehmen, ist er nicht unerreichbar (vgl. dazu BGH 01.07.2010 - V ZR 238/09 Rn. 7). - BGH, 21.12.2023 - III ZR 21/23
Inanspruchnahme einer Fondsgesellschaft auf Schadenersatz im Zusammenhang mit …
Selbst wenn das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass ein persönlicher Eindruck unverzichtbar ist, hat es zu erwägen, ob es den im Ausland lebenden Zeugen gemäß § 128a Abs. 2, § 284 Satz 2 ZPO im Wege der Bild- und Tonübertragung vernehmen will (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2021 - I ZR 180/20, RdTW 2021, 430 Rn. 23;… vom 24. Juli 2013 - IV ZR 110/12 aaO und vom 1. Juli 2010 - V ZR 238/09, BeckRS 2010, 17422 Rn. 7). - BGH, 22.07.2021 - I ZR 180/20
Gewährung rechtlichen Gehörs: Beachtung von wesentlichem Parteivorbringen; …
Selbst wenn das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass ein persönlicher Eindruck unverzichtbar ist, hätte es zu erwägen, ob es den im Ausland lebenden Zeugen gemäß § 128a Abs. 2 und § 284 Satz 2 ZPO im Wege der Bild- und Tonübertragung vernehmen will (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZR 238/09, juris Rn. 7;… Beschluss vom 24. Juli 2013 - IV ZR 110/12, RdTW 2013, 398 Rn. 10;… Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., Vor 284 Rn. 11c). - BGH, 24.07.2013 - IV ZR 110/12
Verkehrshaftungsversicherung für einen Frachtführer: Vorweggenommene …
Im Übrigen hat es nicht geprüft, ob der Zeuge außerhalb der Gerichtsstelle im Wege der Bild- und Tonübertragung (§ 128a Abs. 2 ZPO) oder auch durch die Mitglieder des Prozessgerichts in den Niederlanden hätte vernommen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZR 238/09, juris Rn. 7).