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   BGH, 01.07.2014 - VI ZR 243/10   

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https://dejure.org/2014,17505
BGH, 01.07.2014 - VI ZR 243/10 (https://dejure.org/2014,17505)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2014 - VI ZR 243/10 (https://dejure.org/2014,17505)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - VI ZR 243/10 (https://dejure.org/2014,17505)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers auf Grund nicht rechtzeitiger Erkennnung eines Karzinoms auf der Zunge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 7
    Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers auf Grund nicht rechtzeitiger Erkennnung eines Karzinoms auf der Zunge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arzthaftungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BGH, 01.07.2014 - VI ZR 243/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, dass der Kläger sich dieses für ihn günstige Ergebnis der Beweisaufnahme zu Eigen gemacht hat (vgl. Senatsbeschluss vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, VersR 2010, 497 Rn. 5).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 117/08

    Werkvertrag: Verzug mit der Annahme der Nachbesserung bei Irrtum über die

    Auszug aus BGH, 01.07.2014 - VI ZR 243/10
    Eine Nichtgewährung rechtlichen Gehörs kann aber auch darin liegen, dass nur der äußere Wortlaut, nicht aber der Sinn eines Parteivortrags erfasst wird (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - VII ZR 117/08, MDR 2010, 1210).
  • BGH, 10.01.1989 - VI ZR 25/88

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung des

    Auszug aus BGH, 01.07.2014 - VI ZR 243/10
    Dieser Unklarheit hätte das Berufungsgericht angesichts der durch den Prozessverlauf geprägten Besonderheiten des vorliegenden Falles - gegebenenfalls durch Anhörung des Sachverständigen (vgl. Senatsurteil vom 10. Januar 1989 - VI ZR 25/88, VersR 1989, 378, juris Rn. 7) - nachgehen müssen.
  • BGH, 16.08.2016 - VI ZR 634/15

    Krankenhaushaftung: Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei

    Die Nichtberücksichtigung der die Rechtsposition des Klägers stützenden Ausführungen des Sachverständigen bedeutet, dass erhebliches Vorbringen des Klägers im Ergebnis übergangen und damit dessen verfassungsrechtlich gewährleisteter Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 2014 - VI ZR 243/10, juris Rn. 8; vom 14. Januar 2014 - VI ZR 340/13, VersR 2014, 632 Rn. 11).
  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei

    Insoweit hat das Berufungsgericht bei der Prüfung, wodurch die Täuschung der Beklagten bewirkt wurde, verkannt, dass sich nach allgemeinem Grundsatz eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen macht (BGH, Urteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90, VersR 1991, 467 unter II 3 b; Beschlüsse vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, r+s 2010, 83 Rn. 5; vom 1. Juli 2014 - VI ZR 243/10, juris Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13

    hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und

    Diese für ihn günstige Aussage hat sich der Kläger jedenfalls hilfsweise konkludent zu eigen gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 01.07.2014 - VI ZR 243/10, Tz. 8, juris; Beschluss vom 14.01.2014 - VI ZR 340/13, Tz. 11, juris; Beschluss vom 04.12.2012 - VI ZR 320/11, Tz. 4; NJW-RR 2010, 495, Tz. 5).
  • BGH, 13.09.2016 - VI ZR 239/16

    Arzthaftung: Erfordernis der nochmaligen Aufklärung der Schwangeren über die

    Die Nichtberücksichtigung der seine Rechtsposition stützenden Ausführungen des Sachverständigen bedeutet, dass erhebliches Vorbringen des Klägers im Ergebnis übergangen und damit dessen verfassungsrechtlich gewährleisteter Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 2014 - VI ZR 243/10, juris Rn. 8; vom 14. Januar 2014 - VI ZR 340/13, VersR 2014, 632 Rn. 11; vom 16. August 2016 - VI ZR 634/15, zVb).
  • BGH, 27.08.2019 - VI ZR 460/17

    Klage auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens nach einem

    Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung des Gerichts nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juli 2014 - VI ZR 243/10, juris Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 21. März 2018 - VII ZR 170/17, Rn. 16; vom 7. Juni 2018 - I ZB 70/17, Rn. 6; vom 28. September 2017 - V ZR 29/17 Rn. 6, vom 29. Oktober 2015 - V ZR 61/15, Rn. 8).
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