Rechtsprechung
BGH, 01.07.2020 - 2 StR 514/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB; § 354 Abs. 1 StPO
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Härteausgleich); eigene Entscheidung in der Sache (Nachholung eines unterbliebenen Härtefallausgleichs) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rewis.io
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: Härteausgleich bei bereits vollstreckter Vorstrafe; Vornahme des Härteausgleichs durch das Revisionsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstellen des Härteausgleichs in die Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. gewerbsmäßigen Bandenbetrugs
- datenbank.nwb.de
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: Härteausgleich bei bereits vollstreckter Vorstrafe; Vornahme des Härteausgleichs durch das Revisionsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 06.06.2019 - 21 KLs 28/18
- LG Bonn, 06.06.2019 - 664 Js 533/17
- BGH, 01.07.2020 - 2 StR 514/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 306
- StV 2021, 40 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.06.2021 - 6 StR 195/21
Vornahme eines Härteausgleichs durch den Senat; Herabsenkung des Vorwegvollzugs
Um jegliche Benachteiligung des Angeklagten auszuschließen, nimmt der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO einen Abzug in Höhe der vollstreckten Strafe selbst vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2020 - 2 StR 514/19, NStZ-RR 2020, 306; vom 19. Juni 1997 - 4 StR 232/97;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 354 Rn. 27) und setzt die Freiheitsstrafe auf die nächst zulässige Strafeinheit von fünf Jahren, einem Monat und zwei Wochen herab (zu der in Abweichung von § 39 StGB ausnahmsweise zulässigen Bemessung einer Freiheitsstrafe nach Jahren, Monaten und Wochen vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2005 - 3 StR 145/05;… vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 13 mwN). - LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21
Angeklagte, Fahrerlaubnis, Hauptverhandlung, Erkrankung, Tateinheit, Beamter, …
Dieser Härteausgleich ist in die Bemessung der Gesamtstrafe einzustellen und nicht bei der Feststellung der Einzelstrafen zu würdigen (BGH NStZ-RR 2020, 306, 306, BeckRS 2020, 19984, Rn. 8).