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   BGH, 01.07.2021 - 1 StR 519/20   

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https://dejure.org/2021,21294
BGH, 01.07.2021 - 1 StR 519/20 (https://dejure.org/2021,21294)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2021 - 1 StR 519/20 (https://dejure.org/2021,21294)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - 1 StR 519/20 (https://dejure.org/2021,21294)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 169 Abs 3 GVG, § 370 AO
    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung bei sog. Cum-Ex-Geschäften: Untersagung bzw. Beschränkung von Ton- und Bildaufnahmen zu Zwecken der Medienberichterstattung während der Urteilsverkündung

  • IWW

    §§ 268 Abs. 2 Satz 1, 356 StPO, 2, § 169 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 169 Abs. 3 Satz 2 GVG

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Ton- und Filmaufnahmen bei der Verkündung von Entscheidungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit von Ton- und Filmaufnahmen bei der Verkündung von Entscheidungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.09.2016 - 1 BvR 2022/16

    Eilantrag gegen die sitzungspolizeiliche Anordnung im Strafverfahren gegen Müslüm

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - 1 StR 519/20
    Die Angeklagten und ihre Angehörigen würden - in unterschiedlicher Weise - durch die Gefahr der öffentlichen Verbreitung ihrer Namen in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt und haben daher einen Anspruch auf Untersagung der Aufnahme in dem genannten Umfang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. September 2016 - 1 BvR 2022/16, NJW 2017, 798 Rn. 6 zu einem Anonymisierungsgebot für Aufnahmen ("Verpixelungsanordnung') durch eine sitzungspolizeiliche Anordnung).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - 1 StR 519/20
    Dies wäre aufgrund der bereits lange zurückliegenden Taten aus den Jahren 2007 bis 2011 und damit vor dem Hintergrund ihres Resozialisierungsinteresses sowie unter Berücksichtigung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit nicht angemessen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 620/07, BVerfGE 119, 309, 321 f. zum Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen).
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