Rechtsprechung
BGH, 01.08.2011 - V ZR 259/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 Abs 1 Nr 2 WoEigG, § 43 Nr 3 WoEigG, § 62 Abs 2 WoEigG
Wohnungseigentumsverfahren: Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verstoß gegen vorgesehenen Instanzenzug - JLaw (App) | www.prinz.law
- Jurion
Voraussetzungen für eine Schadensersatzhaftung wegen Pflichtverletzungen aus dem Verwaltervertrag gem. § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Nichtzulassungsbeschwerde bei Verstoß gegen vorgesehenen Instanzenzug; Verwalterhaftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für eine Schadensersatzhaftung wegen Pflichtverletzungen aus dem Verwaltervertrag gem. § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zivilprozess: Schadensersatz WEG gegen Bauträger/Verwalter: Zuständiges Gericht?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatzansprüche der WEG gegen den Bauträger/Verwalter: Welches Gericht ist zuständig? (IMR 2011, 435)
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 09.11.2009 - 2 O 413/07
- OLG Stuttgart, 18.11.2010 - 13 U 198/09
- BGH, 01.08.2011 - V ZR 259/10
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Stuttgart, 18.11.2010 - 13 U 198/09
Haftung des Wohnungseigentumsverwalters: Hinweispflicht gegenüber den Eigentümers …
Gegen die Entscheidung wurde Rechtsmittel unter dem Az. V ZR 259/10 beim Bundesgerichtshof eingelegt. - BGH, 10.05.2012 - V ZR 228/11
Wohnungseigentumsverfahren: Gemeinschaftsbezogene Streitigkeit; Statthaftigkeit …
Der Regelungstechnik des Gesetzes zufolge ist der Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde nicht darauf bezogen, dass das Landgericht als Berufungsgericht entschieden hat; vielmehr bezieht er sich auf das in der Berufungsinstanz angewandte materielle Recht (Senat, Beschluss vom 1. August 2011 - V ZR 259/10, Rn. 6, juris). - LG Düsseldorf, 14.07.2014 - 25 S 188/13
Pflicht der Nießbraucher zur Duldung der Benutzung und des Betretens des …
Ob das Amtsgericht die Sache als Wohnungseigentumssache behandelt hat, ist für die Zuständigkeit des Landgerichts ohne Relevanz (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009, - V ZB 67/09, NZM 2010, 166; BGH, Grundeigentum 2011, 1317; Landgericht Duisburg, Beschluss vom 27. Januar 2014, - 5 S 113/13 -).
- BGH, 17.10.2011 - BLw 7/11
Notwendigkeit der Darlegung einer Abweichung von einem in der …
Die Entscheidung ist jedoch in der richtigen Form ergangen, so dass der Grundsatz der Meistbegünstigung schon deshalb nicht einschlägig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2011 - V ZR 259/10 Rn. 7, juris). - OLG Hamm, 31.07.2012 - 15 Wx 488/11
Zulässigkeit der Abtrennung und der Verweisung von Verfahrensteilen an das …
Denn die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eröffnet keinen gesetzlich nicht vorgesehenen Instanzenzug, vielmehr muss ein solcher Verstoß mit der Anhörungsrüge geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 01.08.2011 - V ZR 259/10-, zitiert nach juris). - LG Frankfurt/Main, 10.10.2013 - 13 S 42/12
Rechtsstreit um Zahlungsansprüche aus Kaufvertrag über Wohnungseigentum: …
Denn für die Zuständigkeit nach § 72 Abs. 2 GVG ist entscheidend, ob es sich materiellrechtlich um eine Wohnungseigentumssache nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und 6 WEG handelt oder nicht (vgl. BGH Grundeigentum 2011, 1317). - LG Frankfurt/Main, 05.06.2013 - 13 S 4/12
Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung zwischen …
Denn für die Zuständigkeit nach § 72 Abs. 2 GVG ist entscheidend, ob es sich materiellrechtlich um eine Wohnungseigentumssache nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 - 4 und 6 WEG handelt oder nicht (vgl. BGH, Grundeigentum 2011, 1317).".