Rechtsprechung
BGH, 01.08.2012 - 4 StR 267/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 258 Abs. 2 StPO; § 337 StPO; § 154a Abs. 2 StPO
Gewährung des letzten Wortes (Ausschluss des Beruhens; Beschränkung der Strafverfolgung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 258 Abs 2 StPO, § 344 StPO
Revisionsverfahren: Verfahrensrüge der unterlassenen erneuten Erteilung des "letztes Wortes" nach Wiedereintritt in die Beweisaufnahme - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründetheit einer Rüge über die Verletzung der Aufklärungspflicht im Falle einer Abweichung der Täterbeschreibung eines Zeugen mit dem tatsächlichen Aussehen des Angeklagten
- rewis.io
Revisionsverfahren: Verfahrensrüge der unterlassenen erneuten Erteilung des "letztes Wortes" nach Wiedereintritt in die Beweisaufnahme
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 2; StPO § 258 Abs. 2
Anforderungen an die Begründetheit einer Rüge über die Verletzung der Aufklärungspflicht im Falle einer Abweichung der Täterbeschreibung eines Zeugen mit dem tatsächlichen Aussehen des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Das nicht gewährte letzte Wort - Revision nicht immer erfolgreich
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 30.01.2012 - 39 KLs 66/11
- BGH, 01.08.2012 - 4 StR 267/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.03.2001 - 4 StR 414/00
Letztes Wort des Angeklagten; Unmittelbar vor dem Urteil verkündeter Beschluß …
Auszug aus BGH, 01.08.2012 - 4 StR 267/12
Es kann dahinstehen, ob ein Verfahrensfehler überhaupt vorliegt oder ob die Beschränkung der Strafverfolgung gemäß § 154a Abs. 2 StPO durch einen unmittelbar vor dem Urteil verkündeten Beschluss auch dann noch Teil der abschließenden Entscheidung des Gerichts ist, wenn die Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft nach protokolliertem Wiedereintritt in die Beweisaufnahme unmittelbar vorher erteilt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. März 2001 - 4 StR 414/00, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 13).