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   BGH, 01.08.2013 - IX ZR 61/11   

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https://dejure.org/2013,20610
BGH, 01.08.2013 - IX ZR 61/11 (https://dejure.org/2013,20610)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2013 - IX ZR 61/11 (https://dejure.org/2013,20610)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2013 - IX ZR 61/11 (https://dejure.org/2013,20610)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; InsO § 134; InsO § 143
    Anspruch auf rechtliches Gehör i.R.d. Kenntnisnahme der Ausführungen einer Partei (hier: "Insolvenzfestigkeit" eines Umlagevertrages)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; InsO § 134 ; InsO § 143
    Anspruch auf rechtliches Gehör i.R.d. Kenntnisnahme der Ausführungen einer Partei (hier: "Insolvenzfestigkeit" eines Umlagevertrages)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BGH, 01.08.2013 - IX ZR 61/11
    Der von dem Kläger als verletzt gerügte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) verpflichtet die Gerichte dazu, die Ausführungen einer Partei zur Kenntnis zu nehmen, nicht aber dazu, diesen Ausführungen zu folgen (BVerfGE 61, 1, 12; 87, 1, 33).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BGH, 01.08.2013 - IX ZR 61/11
    Der von dem Kläger als verletzt gerügte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) verpflichtet die Gerichte dazu, die Ausführungen einer Partei zur Kenntnis zu nehmen, nicht aber dazu, diesen Ausführungen zu folgen (BVerfGE 61, 1, 12; 87, 1, 33).
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