Rechtsprechung
BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 27 StGB; § 64 StGB; § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB; § 259 Abs. 1 StGB; § 260 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB
Hehlerei (Versuch; Absatzhilfe); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs; Absehen von der Maßregelanordnung im Einzelfall) - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 27 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 47 Abs. 1 StGB, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 23 Abs. 1, § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 56 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB, § 64 StGB
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei i.R.d. Absatzhilfe durch Vermittlung der Käufer (hier: Mobiltelefone)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei i.R.d. Absatzhilfe durch Vermittlung der Käufer (hier: Mobiltelefone)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 14.07.2017 - 27 KLs 3/17
- BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 276
- StV 2019, 676
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20
Verfahren bei der Durchsuchung (Übernahme eines von der Staatsanwaltschaft …
Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen' Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18; Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13 mwN). - BGH, 21.10.2020 - 2 StR 271/20
Besonders schwerer Fall bei mehreren Beteiligten
Wenngleich die Tatbeiträge des Angeklagten für die Entnahme der 4, 5 Mio. EUR aus dem Vermögen der geschädigten Gesellschaft unerlässlich waren, kann der Senat nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei Vornahme der gebotenen Gesamtwürdigung, gegebenenfalls unter Verbrauch eines oder beider der hier vorliegenden vertypten Strafmilderungsgründe (vgl. Senat…, Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 369/15, juris Rn. 2;… BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, juris Rn. 2; vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18, juris Rn. 11;… vom 7. September 2016 - 1 StR 202/16, juris Rn. 8;… vom 24. Oktober 2013 - 5 StR 371/13, juris Rn. 2), zur Anwendung des . - BGH, 20.10.2020 - 4 StR 211/20
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Prognose eines Therapieerfolgs)
Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen' Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18; Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13 mwN). - BGH, 24.04.2019 - 1 StR 81/18
Hinterziehung von Tabaksteuer (keine Strafbarkeit wegen Hinterziehung von …
a) Das Merkmal der Absatzhilfe im Sinne des § 374 Abs. 1 Variante 4 AO erfasst nur solche Handlungen, mit denen sich der Täter an den Absatzbemühungen des Vortäters der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO) oder eines Zwischenhehlers in dessen Interesse und auf dessen Weisung unselbständig beteiligt (BGH…, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 5 StR 145/08 Rn. 5; zu § 259 StGB: BGH, Beschlüsse vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18 Rn. 5;… vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 402/07 Rn. 4 …und vom 20. Januar 1999 - 3 StR 571/98 Rn. 3). - BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Bestehen einer hinreichend konkreten …
Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen' Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18, Rn. 17; Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203, 205 mwN).