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   BGH, 01.08.2019 - 4 StR 477/18   

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https://dejure.org/2019,36704
BGH, 01.08.2019 - 4 StR 477/18 (https://dejure.org/2019,36704)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2019 - 4 StR 477/18 (https://dejure.org/2019,36704)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2019 - 4 StR 477/18 (https://dejure.org/2019,36704)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 55 Abs. 2 StGB; § 73b Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 257c StPO; § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer Einziehungsentscheidungen); Einziehung von Taterträgen bei anderen (Einziehung bei Täter, der als Organ, Vertreter oder Beauftragter eines Unternehmens handelt); Verständigung zwischen Gericht und ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 257c StPO, § 55 StGB, § 154 Abs. 1 StPO, § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO, § 55 Abs. 1 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 73b Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 55 Abs. 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsmittelrücknahme in einem anderen Verfahren als tauglicher Gegenstand einer Verständigung i.R.d. Einbeziehung von Einzelstrafen; Anordnung der Einziehung von Wertersatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 8
  • StV 2021, 11
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.11.2019 - 4 StR 449/19

    Mittäterschaft (Maßstab)

    a) Die Entscheidung des Landgerichts, die im Urteil vom 25. April 2018 angeordnete Einziehung des Wertes von Taterträgen aufrecht zu erhalten, steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Einbeziehung früherer Entscheidungen gemäß § 55 Abs. 2 StGB nicht in Einklang (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2019 - 4 StR 477/18, juris Rn. 17).
  • BGH, 27.07.2021 - 3 StR 203/21

    Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in einer

    Damit wird die Einziehungsanordnung in dem früheren Urteil gegenstandlos im Sinne des § 55 Abs. 2 StGB und bedarf keiner Aufrechterhaltung; die entsprechende Anordnung entfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2019 - 4 StR 477/18, juris Rn. 18 f. mwN; Urteile vom 29. Mai 2008 - 3 StR 94/08, NStZ-RR 2008, 275, 276; vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 55 Rn. 29, 30; Matt/Renzikowski/Bußmann, StGB, 2. Aufl., § 55 Rn. 31).
  • BayObLG, 08.11.2019 - 207 StRR 1839/19

    Einziehung des Wertersatzes von Taterträgen beim Täter

    Vor diesem Hintergrund sind nicht nur die Erträge aus dem unmittelbaren Tatgeschehen maßgeblich, sondern auch die in der Folgezeit gezogenen Vorteile des Täters durch die Tat (vgl. auch Eser/Schuster in: Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl. § 73 Rn. 11; BGH Beschluss vom 1. August 2019 - 4 StR 477/18 bei juris Rn. 15).

    Das Urteil verhält sich nicht dazu, ob die GmbH zum jeweiligen Zeitpunkt der Auszahlungen über legale Einkommensquellen verfügte, wodurch die Zahlungen an den Angeklagten auch hätten erfolgt sein können (vgl. dazu: BGH Beschluss vom 1. August 2019 - 4 StR 477/18 bei juris Rn. 15).

  • BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Darstellungsmangel: mangelnde Mitteilung

    Die Entscheidung des Landgerichts, die im Urteil des Amtsgerichts Schönebeck vom 11. Februar 2021 angeordnete Einziehung des Wertes "des Taterlangten" (richtig: von Taterträgen) in Höhe von 400 Euro aufrecht zu erhalten, steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Einbeziehung früherer Entscheidungen gemäß § 55 Abs. 2 StGB nicht in Einklang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2019 - 4 StR 449/19 Rn. 12; vom 1. August 2019 - 4 StR 477/18 Rn. 17).
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