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BGH, 01.09.1954 - 6 StR 63/54 |
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- BGH, 16.06.1954 - 6 StR 133/54
Auszug aus BGH, 01.09.1954 - 6 StR 63/54
Die mit Gewalt geübte Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit des Parlaments ist daher regelmässig kein Hochverrat, wenn sie sich auf eine bestimmte Angelegenheit der Gesetzgebung und einen Einzelfall beschränkt (RGSt 56, 259 ff; Urteile des Senats 6 StR 42/54 vom 5. Mai 1954 und 6 StR 133/54 vom 16. Juni 1954).Die politische Meinung und Willensrichtung anderer Personen, die bei der Herstellung und Verbreitung mitgewirkt haben, dürfen im Rahmen des § 84 StGB keine Berücksichtigung finden (vgl Urteile des Senats 6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954 und 6 StR 133/54 vom 16. Juni 1954).
- BGH, 05.05.1954 - 6 StR 42/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.09.1954 - 6 StR 63/54
Die mit Gewalt geübte Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit des Parlaments ist daher regelmässig kein Hochverrat, wenn sie sich auf eine bestimmte Angelegenheit der Gesetzgebung und einen Einzelfall beschränkt (RGSt 56, 259 ff; Urteile des Senats 6 StR 42/54 vom 5. Mai 1954 und 6 StR 133/54 vom 16. Juni 1954). - BGH, 02.06.1954 - 6 StR 52/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.09.1954 - 6 StR 63/54
Die politische Meinung und Willensrichtung anderer Personen, die bei der Herstellung und Verbreitung mitgewirkt haben, dürfen im Rahmen des § 84 StGB keine Berücksichtigung finden (vgl Urteile des Senats 6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954 und 6 StR 133/54 vom 16. Juni 1954). - RG, 21.12.1921 - 11/20
Kapp-Putsch
Auszug aus BGH, 01.09.1954 - 6 StR 63/54
Die mit Gewalt geübte Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit des Parlaments ist daher regelmässig kein Hochverrat, wenn sie sich auf eine bestimmte Angelegenheit der Gesetzgebung und einen Einzelfall beschränkt (RGSt 56, 259 ff; Urteile des Senats 6 StR 42/54 vom 5. Mai 1954 und 6 StR 133/54 vom 16. Juni 1954).
- BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54
Rechtsmittel
Die mit Gewalt geübte Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit des Parlaments ist daher regelmässig kein Hochverrat, wenn, sie sich auf eine bestimmte Angelegenheit der Gesetzgebung und einen Einzelfall beschränkt (vgl u.a. Urteil des Senats 6 StR 63/54 vom 1. September 1954). - BGH, 03.11.1954 - 6 StR 196/54
Rechtsmittel
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist in den ähnliche Sachverhalte und Urteile derselben Strafkammer betreffenden Entscheidungen des Senats 6 StR 39/54, 6 StR 63/54 und 6 StR 82/54, alle vom 1. September 1954, im einzelnen dargelegt. - BGH, 08.12.1954 - 6 StR 285/54
Rechtsmittel
Als Aufgaben des "nationalen Widerstandes" werden hier u.a. die Unterstützung von Widerstandsaktionen gegen "Steuerdruck, Preistreiberei und sonstige Ausplünderung", der Kampf gegen die Einschränkung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der sog. DDR und der Schutz der "Friedenskämpfer" vor "Terror und Verfolgung" angegeben, Darin lässt sich keine auf gewaltsame Änderung der verfassungsmässigen Ordnung gerichtete Zielsetzung erkennen Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist in den ähnliche Sachverhalte und Urteile derselben Strafkammer betreffenden Entscheidungen des Senats 6 StR 39/54, 6 StR 63/54 und 6 StR 82/54, alle vom 1. September 1954, im einzelnen dargelegt. - BGH, 03.11.1954 - 6 StR 197/54
Rechtsmittel
Dass die Voraussetzungen, wie sie in den ähnliche Sachverhalte und Urteile derselben Strafkammer betreffenden Entscheidungen des Senats 6 StR 39/54, 6 StR 63/54 und 6 StR 82/54, alle vom 1. September 1954, im einzelnen dargelegt sind, hier nicht vorliegen, lässt sich schon jetzt beurteilen, so dass es weiterer Feststellungen nicht bedarf.