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BGH, 01.09.1993 - 2 StR 308/93 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Heroin - Freiheitsstrafe - Strafmilderungsgründe - Menge - Rauschfgift - Heroinbase - Lieferung - Wirkstoff - V-Mann - Angemessenheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18
Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde …
Angesichts der beträchtlichen Höhe der verhängten Einzelstrafen hätte es einer eingehenderen Begründung bedurft (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2015 - 2 StR 317/15 Rn. 4;… vom 29. November 2012 - 5 StR 522/12 Rn. 4;… vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12 Rn. 3 …und vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10 Rn. 5; jeweils mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. September 1993 - 2 StR 308/93, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 26). - BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat; …
Zwar kommt im Rahmen der Strafzumessung der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit eine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH NJW 1992, 380;… Weber BtMG vor §§ 29 ff. Rdn. 484 m. N.); maßgebend für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat sind daneben aber insbesondere die Menge des Betäubungsmittels (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 18, 26) sowie sein Wirkstoffgehalt (BGH NJW 1992, 380, 1994, 1885, 1886 m.N.). - OLG Hamburg, 12.06.2002 - II-19/02
Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung ; Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß; …
Damit wurde der anerkannte Grundsatz, dass bei der Strafzumessung nach den von den Straftatbeständen des Betäubungsmittelgesetzes einheitlich erfassten verschiedenen Betäubungsmittel wegen deren unterschiedlichen Gefährlichkeitsgrades differenziert werden darf (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 26), zwanglos auf die verschiedenen und unterschiedlich gewichtigen Tatbestandsalternativen übertragen.