Rechtsprechung
   BGH, 01.09.1993 - 2 StR 308/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4872
BGH, 01.09.1993 - 2 StR 308/93 (https://dejure.org/1993,4872)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1993 - 2 StR 308/93 (https://dejure.org/1993,4872)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1993 - 2 StR 308/93 (https://dejure.org/1993,4872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Heroin - Freiheitsstrafe - Strafmilderungsgründe - Menge - Rauschfgift - Heroinbase - Lieferung - Wirkstoff - V-Mann - Angemessenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 01.09.1993 - 2 StR 308/93
    Für die Strafzumessung ist aber nicht nur der Wirkstoffgehalt des Rauschgifts, sondern auch die Rauschgiftmenge ein wesentlicher Strafzumessungsgrund (BGHR BtMG § 29 - Strafzumessung 18 und 19).
  • BGH, 16.10.1991 - 3 StR 306/91

    Betäubungsmittelstrafrecht - Beurteilung von Unrecht und Schuld - Strafbares

    Auszug aus BGH, 01.09.1993 - 2 StR 308/93
    Für die Strafzumessung ist aber nicht nur der Wirkstoffgehalt des Rauschgifts, sondern auch die Rauschgiftmenge ein wesentlicher Strafzumessungsgrund (BGHR BtMG § 29 - Strafzumessung 18 und 19).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Angesichts der beträchtlichen Höhe der verhängten Einzelstrafen hätte es einer eingehenderen Begründung bedurft (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2015 - 2 StR 317/15 Rn. 4; vom 29. November 2012 - 5 StR 522/12 Rn. 4; vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12 Rn. 3 und vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10 Rn. 5; jeweils mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. September 1993 - 2 StR 308/93, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 26).
  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat;

    Zwar kommt im Rahmen der Strafzumessung der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit eine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH NJW 1992, 380; Weber BtMG vor §§ 29 ff. Rdn. 484 m. N.); maßgebend für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat sind daneben aber insbesondere die Menge des Betäubungsmittels (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 18, 26) sowie sein Wirkstoffgehalt (BGH NJW 1992, 380, 1994, 1885, 1886 m.N.).
  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - II-19/02

    Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung ; Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß;

    Damit wurde der anerkannte Grundsatz, dass bei der Strafzumessung nach den von den Straftatbeständen des Betäubungsmittelgesetzes einheitlich erfassten verschiedenen Betäubungsmittel wegen deren unterschiedlichen Gefährlichkeitsgrades differenziert werden darf (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 26), zwanglos auf die verschiedenen und unterschiedlich gewichtigen Tatbestandsalternativen übertragen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht