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   BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97   

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https://dejure.org/1997,6877
BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97 (https://dejure.org/1997,6877)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1997 - 5 StR 284/97 (https://dejure.org/1997,6877)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1997 - 5 StR 284/97 (https://dejure.org/1997,6877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung einer Verfahrensrüge - Bewertung mehrerer Taten als einheitliche Tat

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97
    Allerdings läge in den beiden in verschiedenen Verfahren verfolgten Taten - unter dem Gesichtspunkt der Bewertungseinheit - eine einheitliche Tat, wenn die nach den Feststellungen im angefochtenen Urteil verkaufte und gelieferte Heroinmenge von 500 g aus demselben Vorrat Heroin stammen würde, der Gegenstand jenes anderen Verfahrens wäre (vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1, 4, 6, 7, 9 bis 11, Serienstraftaten 1, 2).

    Indes ist eine solche Einheit nicht ohne weiteres - etwa nach dem Grundsatz in dubio pro reo -, sondern nur dann anzunehmen, wenn hierfür genügende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 6, 7 und BtMG § 29 Bewertungseinheit 2, 3, 5, 6, 8, 11).

  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 199/96

    Verfahrenseinstellung trotz Widerspruchs der Verteidigung - Freispruchziel -

    Auszug aus BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97
    Deshalb durfte die Strafkammer zur Überführung des Angeklagten wegen des Falles 2 Beweisergebnisse zum Fall 1 nur nach einem entsprechenden Hinweis verwenden (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1 und 3).
  • BGH, 20.08.1996 - 1 StR 378/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97
    Bei dieser Verfahrenslage ist ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der Verfahrensrüge zu gewähren (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

    Auszug aus BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97
    Indes ist eine solche Einheit nicht ohne weiteres - etwa nach dem Grundsatz in dubio pro reo -, sondern nur dann anzunehmen, wenn hierfür genügende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 6, 7 und BtMG § 29 Bewertungseinheit 2, 3, 5, 6, 8, 11).
  • BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96

    Verurteilung wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97
    In Erwägung zu ziehen ist eine etwaige anderweitige Rechtshängigkeit dieser Tat in demjenigen Verfahren, in dem der Senat durch Urteil vom 28. April 1997 - 5 StR 629/96 - entschieden hat.
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97
    Allerdings läge in den beiden in verschiedenen Verfahren verfolgten Taten - unter dem Gesichtspunkt der Bewertungseinheit - eine einheitliche Tat, wenn die nach den Feststellungen im angefochtenen Urteil verkaufte und gelieferte Heroinmenge von 500 g aus demselben Vorrat Heroin stammen würde, der Gegenstand jenes anderen Verfahrens wäre (vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1, 4, 6, 7, 9 bis 11, Serienstraftaten 1, 2).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97
    Allerdings läge in den beiden in verschiedenen Verfahren verfolgten Taten - unter dem Gesichtspunkt der Bewertungseinheit - eine einheitliche Tat, wenn die nach den Feststellungen im angefochtenen Urteil verkaufte und gelieferte Heroinmenge von 500 g aus demselben Vorrat Heroin stammen würde, der Gegenstand jenes anderen Verfahrens wäre (vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1, 4, 6, 7, 9 bis 11, Serienstraftaten 1, 2).
  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 469/95

    Definition der einheitlichen Tat beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97
    Allerdings läge in den beiden in verschiedenen Verfahren verfolgten Taten - unter dem Gesichtspunkt der Bewertungseinheit - eine einheitliche Tat, wenn die nach den Feststellungen im angefochtenen Urteil verkaufte und gelieferte Heroinmenge von 500 g aus demselben Vorrat Heroin stammen würde, der Gegenstand jenes anderen Verfahrens wäre (vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1, 4, 6, 7, 9 bis 11, Serienstraftaten 1, 2).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Auszug aus BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97
    Deshalb durfte die Strafkammer zur Überführung des Angeklagten wegen des Falles 2 Beweisergebnisse zum Fall 1 nur nach einem entsprechenden Hinweis verwenden (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1 und 3).
  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

    Auszug aus BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97
    Allerdings läge in den beiden in verschiedenen Verfahren verfolgten Taten - unter dem Gesichtspunkt der Bewertungseinheit - eine einheitliche Tat, wenn die nach den Feststellungen im angefochtenen Urteil verkaufte und gelieferte Heroinmenge von 500 g aus demselben Vorrat Heroin stammen würde, der Gegenstand jenes anderen Verfahrens wäre (vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1, 4, 6, 7, 9 bis 11, Serienstraftaten 1, 2).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

  • BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

  • BGH, 29.11.1996 - 4 StR 561/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatmodalitäten des Erwerbs, des Besitzes und

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