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   BGH, 01.09.2011 - 5 AR (VS) 46/11   

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https://dejure.org/2011,10177
BGH, 01.09.2011 - 5 AR (VS) 46/11 (https://dejure.org/2011,10177)
BGH, Entscheidung vom 01.09.2011 - 5 AR (VS) 46/11 (https://dejure.org/2011,10177)
BGH, Entscheidung vom 01. September 2011 - 5 AR (VS) 46/11 (https://dejure.org/2011,10177)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen versagte Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Vollstreckungshaftbefehls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen versagte Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Vollstreckungshaftbefehls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.01.2011 - 5 ARs 6/11

    Löschung von eintragungspflichtigen Vorverurteilungen aus dem

    Auszug aus BGH, 01.09.2011 - 5 AR (VS) 46/11
    Hierüber entscheidet es von Amts wegen, wobei Schweigen Nichtzulassung bedeutet; auch diese ist nicht anfechtbar (BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 5 ARs 6/11 - und vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2).
  • BGH, 05.05.2011 - 2 ARs 134/11

    Unzulässige Beschwerde / Anfechtung

    Auszug aus BGH, 01.09.2011 - 5 AR (VS) 46/11
    Hierüber entscheidet es von Amts wegen, wobei Schweigen Nichtzulassung bedeutet; auch diese ist nicht anfechtbar (BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 5 ARs 6/11 - und vom 5. Mai 2011 - 2 ARs 134/11; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2).
  • OLG Hamm, 08.05.2018 - 15 VA 12/18

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Einsicht in Geschäftsverteilungspläne eines Gerichts

    Die Entscheidung ist demzufolge unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 01.09.2011 - 5 AR (VS) 46/11 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2018 - 2 VAs 25/18

    Strafverfahren: Bescheidlosstellung eines Anzeigeerstatters bei querulatorischem

    Die Entscheidung ist demzufolge unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 01.09.2011 - 5 AR (VS) 46/11 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 01.04.2020 - 2 VAs 1/20

    Recht zur Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen Berücksichtigung der Rechte

    Die Entscheidung ist demzufolge unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 1.9.2011 - 5 AR (VS) 46/11 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2022 - 2 VAs 1/22

    Anfechtbarkeit des Absehens von der weiteren Strafvollstreckung wegen der

    Die Entscheidung ist demzufolge unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 01.09.2011 - 5 AR (VS) 46/11 -, juris).
  • BGH, 21.01.2021 - 5 ARs 12/20

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig i.R.e. Antrags auf Überstellung

    Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Beschwerdeführers vom 5. August 2020 ist unzulässig, denn das Oberlandesgericht hat im angefochtenen Beschluss die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, wobei Schweigen Nichtzulassung bedeutet (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2011 - 5 AR (VS) 46/11).
  • BGH, 29.09.2020 - 5 AR (VS) 21/20

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts

    Statthaftes Rechtsmittel gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts ist gemäß § 29 Abs. 1 EGGVG die Rechtsbeschwerde; diese ist indes nur zulässig, wenn das Oberlandesgericht sie zugelassen hat, wobei Schweigen Nichtzulassung bedeutet (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2011 - 5 AR (VS) 46/11).
  • BGH, 29.09.2020 - 5 ARs 11/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsbeschwerde i.R.e. Anspruchs auf

    Daran fehlt es hier offensichtlich, denn die beabsichtigte Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. Juni 2019 wäre unzulässig, weil das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Ablehnungsgesuche sowie die Zurückweisung der Prozesskostenhilfeanträge und der Aussetzungsanträge nicht gemäß § 29 Abs. 1 EGGVG bzw. gemäß § 29 Abs. 4 EGGVG in Verbindung mit § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO zugelassen hat, wobei Schweigen Nichtzulassung bedeutet (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2011 - 5 AR (VS) 46/11).
  • OLG Rostock, 29.06.2017 - 20 VAs 5/16

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei mit Sicherstellung von Daten durch

    Die Entscheidung ist demzufolge unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 01.09.2011 - 5 AR (Vs) 46/11 - juris).
  • OLG Zweibrücken, 28.01.2021 - 6 VA 3/20

    Selbstentscheidungsverbot bei Rechtsmissbrauch und Einsicht in

    Die Entscheidung ist damit unanfechtbar (vgl. BGH Beschl. 01.09.2011, 5 AR (VS) 46/11 - juris).
  • BGH, 29.09.2015 - 5 AR (VS) 46/15

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde

    Der Beschluss vom 7. August 2015 ist nicht anfechtbar, da das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hat (§ 29 Abs. 1 EGGVG; vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2011 - 5 AR (Vs) 46/11 mwN).
  • BGH, 15.09.2015 - 5 AR (VS) 41/15

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Kammergerichts Berlin

  • BGH, 20.08.2013 - 5 AR (VS) 43/13

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses eines OLG bei fehlender Zulassung der

  • BGH, 06.04.2016 - 5 AR (VS) 6/16

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

  • BGH, 16.09.2015 - 5 AR (VS) 40/15

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschlusss des Oberlandesgerichts

  • BGH, 06.04.2016 - 5 AR 6/16

    Unstatthafte Rechtsbeschwerde gegen nicht anfechtbaren Beschluss des

  • BGH, 29.09.2015 - 5 AR 46/15

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

  • BGH, 16.09.2015 - 5 AR 40/15

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen nicht anfechtbaren Beschluss als unzulässig

  • BGH, 15.09.2015 - 5 AR 41/15

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen nicht anfechtbaren Beschluss als unzulässig

  • BGH, 20.08.2013 - 5 AR 43/13

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde

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