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   BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56   

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https://dejure.org/1957,571
BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56 (https://dejure.org/1957,571)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1957 - VI ZR 225/56 (https://dejure.org/1957,571)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1957 - VI ZR 225/56 (https://dejure.org/1957,571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1
    Betrieb eines Lastzuges beim Abstellen zum Zwecke der Nachtruhe

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1878
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.1955 - VI ZR 128/54

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen zum Zwecke des Umladens abgestellten

    Auszug aus BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56
    Der Schutzzweck des § 7 StVG macht es gerade angesichts der gewaltigen Steigerung des Kraftwagenverkehrs und seiner Gefahren erforderlich, den Begriff des "Betriebs eines Kraftfahrzeugs" weit zu fassen und nicht schon dann eine Betriebsruhe und damit eine Freistellung von der Gefährdungshaftung anzunehmen, wenn das Kraftfahrzeug mit abgestelltem Motor auf der Fahrbahn anhält (vgl. die Urteile des Senats vom 16. April 1955 VI ZR 320/54 = VersR 1955, 345; vom 21. September 1955 VI ZR 128/54 = LM Nr. 12 zu § 7 StVG = VersR 1955, 678; vom 27. April 1956 VI ZR 23/54 = VersR 1956, 420 [422]; vom 12. Oktober 1956 VI ZR 175/55 = VersR 1956, 765; vgl. ferner Böhmer VersR 1957, 155 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 12.10.1956 - VI ZR 175/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56
    Der Schutzzweck des § 7 StVG macht es gerade angesichts der gewaltigen Steigerung des Kraftwagenverkehrs und seiner Gefahren erforderlich, den Begriff des "Betriebs eines Kraftfahrzeugs" weit zu fassen und nicht schon dann eine Betriebsruhe und damit eine Freistellung von der Gefährdungshaftung anzunehmen, wenn das Kraftfahrzeug mit abgestelltem Motor auf der Fahrbahn anhält (vgl. die Urteile des Senats vom 16. April 1955 VI ZR 320/54 = VersR 1955, 345; vom 21. September 1955 VI ZR 128/54 = LM Nr. 12 zu § 7 StVG = VersR 1955, 678; vom 27. April 1956 VI ZR 23/54 = VersR 1956, 420 [422]; vom 12. Oktober 1956 VI ZR 175/55 = VersR 1956, 765; vgl. ferner Böhmer VersR 1957, 155 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 16.04.1955 - VI ZR 320/54
    Auszug aus BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56
    Der Schutzzweck des § 7 StVG macht es gerade angesichts der gewaltigen Steigerung des Kraftwagenverkehrs und seiner Gefahren erforderlich, den Begriff des "Betriebs eines Kraftfahrzeugs" weit zu fassen und nicht schon dann eine Betriebsruhe und damit eine Freistellung von der Gefährdungshaftung anzunehmen, wenn das Kraftfahrzeug mit abgestelltem Motor auf der Fahrbahn anhält (vgl. die Urteile des Senats vom 16. April 1955 VI ZR 320/54 = VersR 1955, 345; vom 21. September 1955 VI ZR 128/54 = LM Nr. 12 zu § 7 StVG = VersR 1955, 678; vom 27. April 1956 VI ZR 23/54 = VersR 1956, 420 [422]; vom 12. Oktober 1956 VI ZR 175/55 = VersR 1956, 765; vgl. ferner Böhmer VersR 1957, 155 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 30.03.1955 - VI ZR 23/54
    Auszug aus BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56
    Der Schutzzweck des § 7 StVG macht es gerade angesichts der gewaltigen Steigerung des Kraftwagenverkehrs und seiner Gefahren erforderlich, den Begriff des "Betriebs eines Kraftfahrzeugs" weit zu fassen und nicht schon dann eine Betriebsruhe und damit eine Freistellung von der Gefährdungshaftung anzunehmen, wenn das Kraftfahrzeug mit abgestelltem Motor auf der Fahrbahn anhält (vgl. die Urteile des Senats vom 16. April 1955 VI ZR 320/54 = VersR 1955, 345; vom 21. September 1955 VI ZR 128/54 = LM Nr. 12 zu § 7 StVG = VersR 1955, 678; vom 27. April 1956 VI ZR 23/54 = VersR 1956, 420 [422]; vom 12. Oktober 1956 VI ZR 175/55 = VersR 1956, 765; vgl. ferner Böhmer VersR 1957, 155 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • RG, 12.11.1928 - VI 173/28

    Ist ein Unfall "beim Betrieb" eines stillstehenden Kraftfahrzeugs erfolgt, wenn

    Auszug aus BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56
    Bereits das Reichsgericht hatte diesen Gesichtspunkt mit Recht als für die Entscheidung unbeachtlich zurückgewiesen (RGZ 132, 262 [266] gegen RGZ 122, 270).
  • RG, 01.04.1931 - VI 516/30

    Zum Begriff des Betriebs in § 7 des Kraftfahrzeuggesetzes.

    Auszug aus BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56
    Bereits das Reichsgericht hatte diesen Gesichtspunkt mit Recht als für die Entscheidung unbeachtlich zurückgewiesen (RGZ 132, 262 [266] gegen RGZ 122, 270).
  • BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn

    (So schon das Urteil des BGH vom 1. Oktober 1957 - VI. ZR 225/56 - NJW 1958, 1878 Nr. 7 = DAR 1958, 15 = VRS 13, 413).
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94

    Entschädigung nach dem OEG bei Angriff mit Kraftfahrzeug, keine Anwendung der

    Schon der engere Begriff des Betriebs eines Kraftfahrzeuges ist selbst dann erfüllt, wenn das Fahrzeug als Waffe oder Werkzeug vorsätzlich gegen einen Menschen gerichtet wird (BGHZ 37, 311 f) und auch dann, wenn es mit abgestellten oder auch defektem Motor als Gefahrenquelle im Straßenverkehr weiterwirkt (BGHZ 29, 163; BGH NJW 1957, 1878).
  • BGH, 02.11.1962 - 4 StR 315/62

    Kraftfahrer - Unkenntnis wesentlicher Verkehrsvorschriften - Neuregelungen im

    So hat der VI. Zivilsenat in den Urteilen vom 1. Oktober 1957 (VRS 13, 413, 415) und vom 21. Juni 1960 (VRS 19, 170) ausgeführt, es sei eine allgemein bekannte Erfahrungstatsache, daß in der Dunkelheit haltende Fahrzeuge, insbesondere Lastzüge, auch bei ordnungsmäßiger Beleuchtung auf Straßen mit schnellem Durchgangsverkehr wie Bundesstraßen immer wieder die Ursache schwerer Verkehrsunfälle seien, und: Angesichts der Häufigkeit derartiger Anfälle komme dem (damaligen) Beklagten auch der Vertrauensgrundsatz nicht zugute; dieser besage nicht, daß man sich stets auf eine den Verkehrsregeln entsprechende Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer verlassen dürfe, sondern nur, daß man auf das Unterbleiben solcher Verkehrswidrigkeiten vertrauen dürfe, mit denen zu rechnen bei verständiger Würdigung aller Umstände kein Anlaß besteht.
  • BGH, 24.05.1960 - VI ZR 119/59

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines PKW auf ein auf der Fahrbahn geschobenes

    Daher hat der Senat eine Auswirkung der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs auch dann angenommen, wenn ein Kraftfahrzeug wegen Motorschadens auf der Fahrbahn einer dem Schnellverkehr dienenden Straße liegen bleibt (BGHZ 29, 163) oder wenn ein Kraftfahrer seinen Lastzug auf der Bundesstraße abstellt, um eine längere Nachtruhe zu haben (Urteil vom 1. Oktober 1957 - VI ZR 225/56, NJW 1957, 1878 Nr. 7 = DAR 1958, 15 = VRS 13, 413 ).
  • BGH, 12.05.1961 - 4 StR 90/61

    Zur Kenntlichmachung haltender schwerer Kraftfahrzeuge bei Nacht

    Auch ist zu berücksichtigen, daß die H.straße zwar viel und schnell befahren, aber doch keine Bundesautobahn und keine Bundesstraße war, auf denen selbst beleuchtete Hindernisse möglichst zu vermeiden sind (vgl. BGHZ in VRS 13, 413, 414 f).
  • BGH, 21.06.1960 - VI ZR 132/59
    Der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts ist zuzustimmen" Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom I" Oktober 1957 - VI ZR 225/56 - DAR 1958, 15 = VRS 13, 413 = KJW 1957, 1878 Nr. 7 ausgesprochen hat, darf ein Lastzug bei Dunkelheit auf der Fahrbahn einer Bundesstraße nicht auf längere Zeit abgestellt werden, wenn die hierdurch bedingte Gefährdung und Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vermeidbar und dem Fahrer eine Weiterfahrt bis zu einem ungefährlichen Halteplatz zumutbar ist Zwar gilt für die Bundesstraßen kein allgemeines Parkverbot Y/ie für die Bundesautobahnen.
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