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   BGH, 01.10.1962 - AnwZ (B) 19/62   

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BGH, 01.10.1962 - AnwZ (B) 19/62 (https://dejure.org/1962,3195)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1962 - AnwZ (B) 19/62 (https://dejure.org/1962,3195)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1962 - AnwZ (B) 19/62 (https://dejure.org/1962,3195)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.06.1952 - III ZR 305/51

    Entlassung aus politischem Grunde

    Auszug aus BGH, 01.10.1962 - AnwZ (B) 19/62
    Dieser Ausgangspunkt ist richtig; er entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 6, 348, 351) [BGH 26.06.1952 - III ZR 305/51] und der heutigen Verwaltungsrechtslehre (vgl. Forsthoff, Verwaltungsrecht 8. Aufl. S. 263, 223; Fischbach, Bundesbeamtengesetz 2. Aufl. S. 272 Anm. 3; Wolff, Verwaltungerecht 1959, § 44 I e 1).

    Eine Drohung im Sinne des § 123 BGB ist regelmäßig verneint worden, wenn dem Erklärenden lediglich seitens des Erklärungsgegners ein objektive, vom Willen des letzteren unabhängige Zwangslage vor Augen gehalten worden ist (vgl. BGHZ 6, 348, 351 [BGH 26.06.1952 - III ZR 305/51]; 25, 217 [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56]= NJW 1957, 1796).

    Es besteht daher keine Veranlassung, der Frage nachzugehen, ob eine etwaige weitherzigere Rechtsprechung in Steuersachen zu einer Überprüfung der eingangs erwähnten Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 134, 171) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 6, 351 [BGH 26.06.1952 - III ZR 305/51]) führen müßte.

  • BGH, 28.01.1953 - II ZR 265/51

    Entlassung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BGH, 01.10.1962 - AnwZ (B) 19/62
    Demnach genügt es zur Anfechtung nicht, daß der Erklärende objektiv aus unfreier Lage heraus gehandelt hat (vgl. BGHZ 8, 349, 357) [BGH 28.01.1953 - II ZR 265/51], ja nicht einmal, daß sich sein Erklärungsgegner ein bestehendes Übel zu Nutze gemacht hat.

    Infolgedessen genügt zur Entkräftung dieser Einlassung der Hinweis, daß eine psychologische Zwangslage im Sinne eines Handelns aus einer objektiv unfreien Lage heraus, wie bereits eingangs erwähnt, keinen Anfechtungsgrund im Rahmen des § 123 BGB abgeben kann (vgl. BGHZ 8, 349, 357) [BGH 28.01.1953 - II ZR 265/51].

  • BFH, 03.07.1952 - IV 192/52 U

    Gewährung einer Stellungnahme des Steuerpflichtigen bei Übertragung des

    Auszug aus BGH, 01.10.1962 - AnwZ (B) 19/62
    Wie der im vorgenannten Urteil gegebene Hinweis auf ein früheres Urteil (BStBl. 1952 III S. 241) beweist, ist mit dem Handeln "unter Druck" (das erstmals im Urteil vom 19. Dezember 1958 erwähnt wird) jedoch ausschließlich ein Rechtsmittelverzicht gemeint, welcher vom Fahndungsbeamten unter Hinweis auf eine bei ihm vorliegende Rückfrage der Staatsanwaltschaft und die sich "bei entsprechender Beantwortung dieser Rückfrage" ergebende Möglichkeit einer Bestrafung des Steuerpflichtigen wegen preisrechtlicher Verstöße erwirkt worden war.
  • BFH, 19.12.1958 - III 35/58 U

    Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme eines rechtsunkundigen Steuerpflichtigen

    Auszug aus BGH, 01.10.1962 - AnwZ (B) 19/62
    Fehl geht in diesem Zusammenhange insbesondere sein Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der in der angezogenen Entscheidung vom 19. Dezember 1958 (BStBl. 1959 III S. 116) folgendes ausgesprochen hat:.
  • BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 2/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rechtliche Bedeutung der §§ 207 und 218

    Auszug aus BGH, 01.10.1962 - AnwZ (B) 19/62
    Auf der anderen Seite schreibt die Regelung des § 207 für verwaltungsgerichtliche oder ehrengerichtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit der Zulassung oder der Ablehnung eines Zulassungsantrages eingeleitet worden und im Zeitpunkt des Inkrafttretens der BRAO noch anhängig waren, ausnahmslos die Einstellung vor (vgl. die nicht veröffentlichte Entscheidung AnwZ (B) 2/61 vom 24. April 1961).
  • BGH, 14.06.1951 - IV ZR 42/50

    Kindesannahme. Widerrechtliche Drohung

    Auszug aus BGH, 01.10.1962 - AnwZ (B) 19/62
    Eine "Drohung" setzt nach feststehender Rechtsprechung das Inaussichtstellen eines künftigen Übels zwecks Beeinflussung des Geschäftswillens des Bedrohten voraus; eines Übels, auf dessen Eintritt oder Nichteintritt der Drohende einwirken zu können behauptet (vgl. BGHZ 2, 287, 295) [BGH 14.06.1951 - IV ZR 42/50].
  • BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56

    Rechtswidrigkeit einer Drohung

    Auszug aus BGH, 01.10.1962 - AnwZ (B) 19/62
    Eine Drohung im Sinne des § 123 BGB ist regelmäßig verneint worden, wenn dem Erklärenden lediglich seitens des Erklärungsgegners ein objektive, vom Willen des letzteren unabhängige Zwangslage vor Augen gehalten worden ist (vgl. BGHZ 6, 348, 351 [BGH 26.06.1952 - III ZR 305/51]; 25, 217 [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56]= NJW 1957, 1796).
  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60

    Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 01.10.1962 - AnwZ (B) 19/62
    Denn aus der Gesamtheit der Vorschriften der BRAO ist, wie bereits in einer früheren Entscheidung des beschließenden Senats (vgl. BGHZ 34, 244, 248 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 10/60]/249) ausgeführt wurde, der Wille des Gesetzgebers zu entnehmen, die Standes- und disziplinarrechtlichen Streitigkeiten, soweit sie Rechtsanwälte betreffen, der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu entziehen und ausschließlich der standesrechtlichen Ehrengerichtsbarkeit zur Entscheidung zuzuweisen.
  • RG, 13.11.1931 - III 374/30

    1. Sind im öffentlichen Recht stillschweigende Willenserklärungen zulässig? 2.

    Auszug aus BGH, 01.10.1962 - AnwZ (B) 19/62
    Der Ehrengerichtshof hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 134, 162, 171) angenommen, daß öffentlich-rechtliche Willenserklärungen von Privatpersonen an sich der Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung unterliegen.
  • BGH, 25.01.1971 - AnwZ (B) 11/70

    Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Widerruf des Verzichts eines

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist indessen anerkannt, daß auf die Mitwirkung des Betroffenen, die durch Antrag, Einwilligung oder Verzicht, also durch Willenserklärung geschieht, die Bestimmungen der §§ 119 ff BGB entsprechend angewandt werden können, weil diese Vorschriften allgemeinen, über das Gebiet des öffentlichen Rechts hinausgehenden Rechtsgedanken Ausdruck verleihen (RGZ 141, 240, 257; BGH Beschluß vom 1. Oktober 1962 - AnwZ (B) 19/62; Forsthoff aaO § 14 Nr. 2 b S. 276; Wolff, Verwaltungsrecht 1, 2. Aufl., § 48 III b).
  • BGH, 14.12.1981 - AnwZ (B) 26/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Zwar ist anerkannt, daß eine solche Willenserklärung nach den entsprechend anwendbaren §§ 119 ff BGB beseitigt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 1962 - AnwZ (B) 19/62; vom 25. Januar 1971 - AnwZ (B) 11/70 = EGE XI, 35, 37; Isele, BRAO S. 212).
  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 29/62

    Rechtsmittel

    Der Senat hat schon in der Sache AnwZ (B) 2/61 in seinem Beschluß vom 24. April 1961 ebenso wie jetzt der Ehrengerichtshof ausgesprochen, daß die Vorschriften des § 218 BRAO nur "für die die ehrengerichtliche Bestrafung , wie sie jetzt in §§ 113 ff BRAO geregelt ist, betreffenden Verfahren der Ehrengerichte" gelten (ebenso AnwZ (B) 19/62 vom 1. Oktober 1962).
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