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   BGH, 01.10.1964 - KZR 5/64   

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https://dejure.org/1964,995
BGH, 01.10.1964 - KZR 5/64 (https://dejure.org/1964,995)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1964 - KZR 5/64 (https://dejure.org/1964,995)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1964 - KZR 5/64 (https://dejure.org/1964,995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zweifelhaftigkeit einer Patentlage - Einstweiliger Patentschutz nach bekanntgemachter Patentanmeldung - Verpflichtung zur Zahlung von Lizenzgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 499
  • MDR 1965, 114
  • GRUR 1965, 160
  • DB 1964, 1661
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Auszug aus BGH, 01.10.1964 - KZR 5/64
    In der mündlichen Verhandlung hat die Revision vor allem geltend gemacht" das Berufungsgericht habe übersehen, daß der Kläger der Beklagten mit Rücksicht auf die Grundsätze im Urteil des Bundesgerichtshofs I ZR 39/61 vom 5. November 1962 - "Kindernähmaschinen" - (BGHZ 38, 200) jedenfalls seit der erstinstanzlichen Versagung des nachgesuchten Patents durch den Beschluß des Deutschen Patentamts vom 21. März 1963 einen Patentschutz überhaupt nicht mehr gewähren könne, weil er nach den Grundsätzen dieses Urteils Schadensersatzansprüche wegen schuldhaft rechtswidrigen Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb befürchten müsse, wenn er aus seiner erstinstanzlich bereits zurückgewiesenen Patentanmeldung noch gegen Verletzer vorgehen würde.
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Diese ist als tatrichterliche Würdigung in der Revisionsinstanz nur beschränkt (BGHZ 65, 107, 110) [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73] daraufhin überprüfbar, ob dabei gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder sie auf Verfahrensfehlern beruht, etwa indem unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen wurde (vgl. Sen.Urt. v. 07.12.1978 - X ZR 63/75, GRUR 1979, 308, 309 - Auspuffkanal für Schaltgase; v. 18.12.1990 - X ZR 57/89 u. v. 17.09.1991 - X ZR 109/89; vgl. auch BGH, Urt. v. 20.03.1953 - V ZR 102/51, LM Nr. 3 zu § 133 (B) BGB; v. 01.10.1964 - KZR 5/64, GRUR 1965, 160, 161 - Abbauhammer; v. 02.02.1985 - IVa ZR 121/83, WM 1985, 775, 777).
  • BGH, 28.04.1992 - X ZR 27/91

    Schlüssige Abnahme eines bestellten Gutachtens

    Die dem zugrundliegende Auslegung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung kann zwar als tatrichterliche Würdigung in der Revisionsinstanz nur beschränkt (vgl. BGHZ 65, 107, 110) [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73] daraufhin überprüft werden, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder sie auf Verfahrensfehlern beruht, indem unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen wurde (vgl. BGH, Urt. v. 01.10.1964 - KZR 5/64, GRUR 1965, 160, 161 - Abbauhammer; Urt. v. 07.12.1978 - X ZR 63/75, GRUR 1979, 308, 309 - Auspuffkanal für Schaltgase; Urt. v. 30.11.1977 - VIII ZR 69/76, WM 1978, 266; Urt. v. 10.05.1989 - IVa ZR 66/88, WM 1989, 1344, 1345; Urt. v. 08.12.1989 - V ZR 53/88, BGHR § 559 Abs. 2 ZPO - Auslegungsgrundsätze 1).
  • BGH, 26.06.1969 - X ZR 52/66
    In der Rechtsprechung ist weiter anerkannt, daß die Versagung eines Patents, die den nach § 30 Abs, 1 Satz 2 PatG mit der Bekanntmachung eingetretenon einstweiligen Patentschutz gemäß § 35 Abs. 2 PatG mit rückwirkender Kraft beseitigt, für sich allein die vertraglichen Vereinbarungen über die Benutzung des Gegenstandes der bekanntgemachten Patentanmeldung für die Zeit bis zur rechtskräftigen Versagung des Patents nicht berührt (RG GRUR 1936, 1056, 1038; vgl. auch BGH GRUR 1965, 160, 162 - Abbauhammer -).

    Die in der Verpflichtung zur Lizenzzahlung liegende "Beschränkung im Geschäftsverkehr" kann, solange die durch das bereits entstandene Schutzrecht oder die durch die noch nicht jedermann zugängliche Erfindung begründete Vorzugsstellung besteht, nach der ständigen Rechtsprechung des Kartellsenats dos Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1965, 160, 162 - Abbauhammer BGHZ 46, 365, 371 - Schweißbolzen BGHZ 51, 263, 267 - Silobehälter BGH K2R 11/66 vom 17 Oktober 1968 - Metallrahmen -) auch nicht im Sinne des § 20 Abs. 1 GWB "über den Inhalt des Schutz rechts hinausgehen"o.

  • BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65

    Schiedsgericht und Kartellrecht

    Das hat - in Bezug auf den einstweiligen Schutz einer bekannt gemachten Patentanmeldung nach § 30 Abs. 1 Satz 2 PatG - der erkennende Senat bereits in dem Urteil "Abbauhammer" vom 1. Oktober 1964 (GRUR 1965, 160, 162 bei 2) ausgesprochen.
  • BGH, 07.12.1978 - X ZR 63/75
    Das Auslegungsergebnis des Tatrichters kann nur daraufhin nachgeprüft werden, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeinen Erfahrungssätze verletzt sind oder ob unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches tatsächliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen worden ist ( BGH GRUR 1965, 160, 161 re.Sp. - Abbauhammer, Benkard Patentgesetz § 9 Rdn. 51 S. 703).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/20
    Diese ist als tatrichterliche Würdigung in der Revisionsinstanz nur beschränkt (BGHZ 65, 107, 110) daraufhin überprüfbar, ob dabei gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder sie auf Verfahrensfehlern beruht, etwa indem unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen wurde (vgl. Sen.Urt. v. 07.12.1978 - X ZR 63/75, GRUR 1979, 308, 309 - Auspuffkanal für Schaltgase; v. 18.12.1990 - X ZR 57/89 u. v. 17.09.1991 - X ZR 109/89; vgl. auch BGH, Urt. v. 20.03.1953 - V ZR 102/51, LM Nr. 3 zu § 133 (B) BGB; v. 01.10.1964 - KZR 5/64, GRUR 1965, 160, 161 - Abbauhammer; v. 02.02.1985 - IVa ZR 121/83, WM 1985, 775, 777).
  • BGH, 14.11.1968 - KZR 1/68

    Lizenzvertrag über eine noch nicht angemeldete Erfindung

    In dem "Abbauhammer"-Urteil vom 1. Oktober 1964 (GRUR 1965, 160, 162) hatte der erkennende Senat den § 20 GWB bereits bei Verträgen über solche Erfindungen für anwendbar erklärt, die Gegenstand einer bekanntgemachten Patentanmeldung sind und daher den einstweiligen Patentschutz nach § 30 Abs. 1 Satz 2 PatG genießen.
  • BGH, 17.10.1968 - KZR 11/66

    Abschluss eines Vertrages über eine Herstellungslizenz und eine Betriebslizenz -

    Der erkennende Senat folgt damit - wie bereits im Urteil "Abbauhammer" vom 1. Oktober 1964 (GRUR 1965, 160, 162) und im Urteil "Schweißbolzen" vom 25. Oktober 1966 (BGHZ 46, 365, 371) [BGH 25.10.1966 - K ZR 7/65] - einer im Patentrecht seit langem anerkannten Auffassung (vgl. dazu jetzt Reimer, PatG 3. Aufl. § 9 Rdn. 27 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.06.1975 - X ZR 26/73

    Abschluss eines Lizenzvertrages über eine Patentanmeldung - Vertrieb von

    Das Ergebnis dieser Auslegung der Klausel in § 5 der Vereinbarung der Parteien vom 21. Februar 1966 ist im Revisionsverfahren nur begrenzt darauf nachprüfbar, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder ob unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen worden ist (BGH GRUR 1965, 160, 161 - Abbauhammer).
  • BGH, 14.03.1974 - X ZR 61/70

    Auslegungsmaßstab bei individualvertragliche Abreden - Wegfall der

    Die Auslegung dieser vertraglichen Bestimmungen kann als Auslegung einer Individualvereinbarung in der Revisionsinstanz nur daraufhin geprüft werden, ob sie gegen sachliches Recht, gegen gesetzliche Auslegungsregeln oder gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, oder (bei entsprechender Rüge) ob Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (BGH GRUR 1961, 466, 467 - Gewinderollkopf; GRUR 1965, 160, 161 - Abbauhammer).
  • BGH, 30.09.1969 - 1 StR 33/69

    Rechtsbeugung und versuchter Betrug - Täuschung eines Schiedsgerichts über die

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