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   BGH, 01.10.1975 - I ZR 12/75   

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https://dejure.org/1975,1435
BGH, 01.10.1975 - I ZR 12/75 (https://dejure.org/1975,1435)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1975 - I ZR 12/75 (https://dejure.org/1975,1435)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1975 - I ZR 12/75 (https://dejure.org/1975,1435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beeinflussung der Entscheidung durch nicht vorschriftsmäßige Besetzung - Vorliegen einer Entziehung des gesetzlichen Richters - Bestehen einer Aktivlegitimation für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs - Übergang eines Schadensersatzanspruchs nach ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 17; CMR Art. 32; VVG § 67; BGB § 209; BGB § 447

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 168
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.10.1954 - III ZR 197/51

    Ordnungsmäßiger Vorsitz im Gericht

    Auszug aus BGH, 01.10.1975 - I ZR 12/75
    Für sie muß insoweit etwas anderes gelten als für Verhinderungen, die auf dienstlichen Anordnungen beruhen (vgl. dazu BGHZ 15, 135; 16, 254).

    Hierin liegt kein Rechtsfehler, ist der Beschluß des Präsidiums aber so zu verstehen, dann ist damit auch dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, daß im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG Unklarheiten über die Person des gesetzlichen Richters zu vermeiden sind (vgl. BGHZ 15, 135, 139).

  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 153/54

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 01.10.1975 - I ZR 12/75
    Für sie muß insoweit etwas anderes gelten als für Verhinderungen, die auf dienstlichen Anordnungen beruhen (vgl. dazu BGHZ 15, 135; 16, 254).

    Der Entscheidung BGHZ 16, 254, 256 kann daher entgegen der Auffassung der Revision nicht entnommen werden, daß im Falle der krankheitsbedingten Verhinderung nur 3 oder längstens 7 Monate offen bleiben könne, ob die Verhinderung eine vorübergehende oder dauernde sei.

  • BGH, 26.06.1953 - V ZR 185/52

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 01.10.1975 - I ZR 12/75
    Maßgebend ist insoweit der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht vom 12. Oktober 1973 (BGHZ 10, 130, 132).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 01.10.1975 - I ZR 12/75
    Keinesfalls konnten die Beklagte und ihr Haftpflichtversicherer aus dem Schweigen der Klägerin bis zur fernmündlichen Antrage vom 20. Juli 1972 entnehmen, daß der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden würde (vgl. BGHZ 25, 47, 52).
  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus BGH, 01.10.1975 - I ZR 12/75
    Da die Klägerin von der Empfängerin des Gutes mit dem Schaden belastet worden war und sie diese Belastung auch als verbindlich anerkannte, war sie unter den hier gegebenen Umständen jedenfalls aus dem Gesichtspunkt der Schadensliquidation im Drittinteresse befugt, den im Hinblick auf § 447 BGB möglicherweise nicht ihr, sondern der Empfängerin entstandenen Schaden geltend zu machen (vgl. BGHZ 40, 91, 100; VersR 1972, 1139).
  • BGH, 10.04.1974 - I ZR 84/73

    Befugnis Ansprüche wegen Beschädigung des Guts gegen den Frachtführer geltend zu

    Auszug aus BGH, 01.10.1975 - I ZR 12/75
    Dem steht nicht entgegen, daß nach Art. 13 Abs. 1 S. 2 CMR der Empfänger die Rechte aus dem Beförderungsvertrag gegen den Frachtführer geltend machen kann; denn hierdurch wird nicht ausgeschlossen, daß nach dem ergänzend anwendbaren nationalen Recht, das hier im Verhältnis der Klägerin zur Beklagten nur das deutsche Recht sein kann, auch der Absender berechtigt sein kann, Ansprüche wegen Beschädigung des Gutes gegen den Frachtführer geltend zu machen (vgl. BGH NJW 1974, 1614 ff).
  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 37/74

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden

    Auszug aus BGH, 01.10.1975 - I ZR 12/75
    Krankheitsbedingte Verhinderungen können nur ausnahmsweise, wie etwa bei besonders schwerer Erkrankt mg und wenn mit einer Wiederherstellung der Dienstfähigkeit nicht zu rechnen ist, als dauernde und damit zur Neubesetzung der Stelle nötigende Verhinderungen angesehen werden (vgl. BGH NJW 1974, 1572, 1573).
  • RG, 18.12.1942 - VII 65/42

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine Vertragspartei von der andern Ersatz des

    Auszug aus BGH, 01.10.1975 - I ZR 12/75
    War die Klägerin aber berechtigt, den Anspruch der Empfängerin gegen die Beklagte geltend zu machen und entschädigte der Transportversicherer mit seiner Leistung an die Klägerin auch das Interesse der Empfängerin, dann folgt aus dem Sinn und Zweck des § 67 VVG, daß damit der Schadensersatzanspruch auf den Versicherer überging, dieser ihn dann also wirksam an die Klägerin abtreten konnte (vgl. RGZ 170, 246, 251; Bruck/Möller, VVG, 8. Aufl., § 67 Anm. 47, 126; Prölss, VVG, 19. Aufl., § 67 Anm. 3, § 76 Anm. 1).
  • BGH, 29.11.1989 - VIII ZR 228/88

    Eignung von Freigabeklauseln zur Verhinderung einer Übersicherung

    Die vom Berufungsgericht herangezogene Vermutung besteht nur im Verhältnis zwischen den Vertragspartnern (vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann aaO; KG MDR 1977, 674; beiläufig auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 1975 - I ZR 12/75, VersR 1976, 168, 169 re. Sp.), das sind hier die Klägerin und die GmbH, nicht jedoch der Beklagte.
  • OLG Jena, 26.06.2020 - 4 U 279/19

    Beweiswert ärztlicher Bescheinigungen

    Sie können daher ihren eigenen Interessen entsprechend Einfluss auf den Inhalt der Urkunde nehmen (BGH, Urteil vom 01.10.1975, I ZR 12/75).

    Demgegenüber ist eine solche Vermutungswirkung jedoch auf das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien begrenzt (vgl. BGH, Urteil vom 01.10.1975, I ZR 12/75 Kammergericht, Urteil vom 06.05.1976, 22 U 1702/75).

  • BGH, 20.04.1989 - I ZR 154/87

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den versendenden Spediteur

    Nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation ist der versendende Spediteur als Vertragspartner des Frachtführers zur Geltendmachung von Schäden Dritter aus dem Verlust des Frachtguts legitimiert, gleichviel ob die Schäden dem Absender oder aber dem Endempfänger erwachsen sind (vgl. BGH, Urt. v. 10.4.1974 - I ZR 84/73, VersR 1974, 796, 798 u. BGH, Urt. v. 14.3.1985 - I ZR 168/82, VersR 1985, 753, 754 für Schäden des Absenders und BGH, Urt. v. 1.10.1975 - I ZR 12/75, VersR 1976, 168, 169 für Schäden des Empfängers).
  • OLG Schleswig, 02.02.2007 - 4 U 71/06

    Beweislast für den (Fort-)bestand eines Besitzrechtes i.S. von § 986 BGB bei

    Eine tatsächliche Vermutung auch für die Richtigkeit des in einer Privaturkunde aufgeführten Datums besteht nur im Verhältnis zwischen den Vertragspartnern (vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 416 Anm. 8; Kammergericht Berlin MDR 1977, 674; in einem obiter dictum auch BGH VersR 1976, 168, 169; BGH NJW 1990 716, 718).
  • BGH, 24.10.1991 - I ZR 208/89

    Verjährung von Ersatzansprüchen aus CMR-Beförderung durch Reklamation des

    Rechtsfehlerfrei ist das Berufungsgericht zwar davon ausgegangen, daß nach Art. 32 Abs. 2 CMR, ebenso wie es für den hiermit übereinstimmenden § 40 Abs. 3 KVO in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist, nur die Reklamation eines Berechtigten die Wirkung der Verjährungshemmung herbeiführen kann (BGH, Urt. v. 20.2.1970 - I ZR 110/68, VersR 1970, 416 - NJW 1970, 995 = WM 1970, 693; Urt. v. 1.10.1975 - I ZR 12/75, VersR 1976, 168, 169; Urt. v. 6.2.1981 - I ZR 172/78, VersR 1981, 571, 572 = NJW 1981, 2750 [BGH 06.02.1981 - I ZR 172/78]).
  • OLG Hamm, 12.05.2017 - 20 U 197/16

    AUB; private Unfallversicherung; ärztliche Feststellung

    Dritten, die an der Entstehung der Urkunde nicht beteiligt waren, muss dieses Recht aber verbleiben, weil ihnen anderenfalls der Beweis der Unrichtigkeit und Unvollständigkeit gerade auch dann aufgebürdet würde, wenn die Urkunde von den Parteien der in ihr niedergelegten Willenserklärung zum Zwecke der Täuschung bewusst falsch errichtet worden sein sollte (vgl. BGH, Urt. v. 01.10.1975, I ZR 12/75, juris, Rn. 23, VersR 1976, 168 explizit für den Fall einer von einem Dritten behaupteten Rückdatierung; BGH, Urt. v. 29.11.1989, VIII ZR 228/88, juris, Rn. 11, BGHZ 109, 240; KG, Urt. v. 06.05.1976, 22 U 1702/75, juris Rn. 23, MDR 1977, 674; OLG Schleswig, Urt. v. 02.02.2007, 4 U 71/06, juris, Ls. 2, OLGR Schleswig 2007, 431; Schreiber, in: MüKo-ZPO, 5. Aufl. 2016, § 416 Rn. 10 m. w. N.) .
  • BGH, 21.11.1975 - I ZR 74/75

    Aufrechnungsverbot nach ADSp

    Denn auch dann, wenn die CMR hinsichtlich der Aufrechnungsmöglichkeit keine abschließende Regelung enthält, vielmehr dies den nationalen Rechten überläßt (vgl. zu anderen Vorschriften BGH NJW 74, 1614; Senatsurteil vom 1. Oktober 1975 - I ZR 12/75), ist im Streitfall die Anwendung des § 32 ADSp durch die Vorschriften der ergänzend anzuwendenden Kraftverkehrsordnung ausgeschlossen.
  • BGH, 21.05.1982 - III ZR 12/81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Aus diesen beiden - unstreitig echten - Urkunden ergibt sich zwar nicht gemäß § 416 ZPO die inhaltliche Richtigkeit der Empfangsbestätigung (vgl. BGH VersR 1976, 168, 169).
  • OLG München, 27.03.1981 - 23 U 3758/80
    Wird der CMR-Frachtbrief dem Empfänger gegen Bezahlung der Unkosten ausgehändigt, so ist gleichwohl der Verkäufer zur Drittschadensliquidation gegenüber dem Frachtführer berechtigt, wenn der Empfänger die Zahlung des Kaufpreises verweigert und der Verkäufer dem nicht widersprochen hat (Bestätigung von BGH VersR 1976, 168).
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