Rechtsprechung
   BGH, 01.10.1980 - IVb ZR 613/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1325
BGH, 01.10.1980 - IVb ZR 613/80 (https://dejure.org/1980,1325)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1980 - IVb ZR 613/80 (https://dejure.org/1980,1325)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80 (https://dejure.org/1980,1325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Prozessbevollmächtigten durch Anzeige des Prozessgegners - Kenntnis des Prozessgegners vom Bestehen einer Prozessvollmacht - Beachtlichkeit eines materiellen Kostenerstattungsanspruchs - Feststellung eines materiellen Kostenerstattungsanspruchs ohne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 126
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1973 - NotZ 4/73

    Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten im FGG -Verfahren

    Auszug aus BGH, 01.10.1980 - IVb ZR 613/80
    Die Bestellung geschieht in der Weise, daß die vertretene Partei oder ihr Vertreter dem Gericht oder dem Gegner von dem Vertretungsverhältnis Kenntnis gibt, wobei erkennbar gemacht werden muß, daß der Vertreter eine Prozeßvollmacht, also eine das ganze Verfahren umfassende Vertretungsmacht haben soll (BGHZ 61, 308, 311).

    Auf die von der Revision in den Vordergrund gestellte Frage, ob dem Gericht die erforderliche Kenntnis von der Bestellung (vgl. BGHZ 61, 310 [BGH 29.10.1973 - NotZ 4/73]) auch dadurch verschafft werden kann, daß der Gegner - hier also die Klägerin - ihm das Bestehen des Vertretungsverhältnisses anzeigt, kommt es nach alledem nicht an.

  • OLG Köln, 16.09.1977 - 7 W 19/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus BGH, 01.10.1980 - IVb ZR 613/80
    Ein sog. materieller Kostenerstattungsanspruch ist im Rahmen der nach § 91 a ZPO zu treffenden Billigkeitsentscheidung allenfalls dann beachtlich, wenn sein Bestehen sich ohne besondere Schwierigkeiten, insbesondere ohne weitere Beweisaufnahme feststellen läßt (vgl. OLG Stuttgart VersR 1973, 627; OLG Hamburg NJW 1975, 2206, 2207; OLG Köln NJW 1978, 111, 112 [OLG Köln 16.09.1977 - 7 W 19/77]; Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. § 91 a Rdn. 29).
  • OLG Stuttgart, 14.04.1972 - 2 W 4/72
    Auszug aus BGH, 01.10.1980 - IVb ZR 613/80
    Ein sog. materieller Kostenerstattungsanspruch ist im Rahmen der nach § 91 a ZPO zu treffenden Billigkeitsentscheidung allenfalls dann beachtlich, wenn sein Bestehen sich ohne besondere Schwierigkeiten, insbesondere ohne weitere Beweisaufnahme feststellen läßt (vgl. OLG Stuttgart VersR 1973, 627; OLG Hamburg NJW 1975, 2206, 2207; OLG Köln NJW 1978, 111, 112 [OLG Köln 16.09.1977 - 7 W 19/77]; Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. § 91 a Rdn. 29).
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 22/10

    Klagezustellung: Erfordernis der Zustellung an den im Rubrum der Klageschrift als

    Gibt der Kläger im Rubrum der Klageschrift einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten des Beklagten an, so ist dieser als für den Rechtszug bestellter Prozessbevollmächtigter gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen und hat die Zustellung an ihn zu erfolgen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999, VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444; Aufgabe von BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1980, IVb ZR 613/80, MDR 1981, 126; Urteil vom 9. Oktober 1985, IVb ZR 59/84, NJW-RR 1986, 286).

    Die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO geschieht in der Weise, dass die vertretene Partei oder ihr Vertreter dem Gericht oder im Falle einer Parteizustellung dem Gegner Kenntnis von dem Vertretungsverhältnis gibt (BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 1973 - NotZ 4/73, BGHZ 61, 308, 311 - zu § 176 ZPO aF; vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80, LM Nr. 13 zu § 176 ZPO [aF]; Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444 unter [II] 1 b; vom 28. November 2006 - VIII ZB 52/06, NJW-RR 2007, 356 Rn. 7; MünchKommZPO/Häublein, 3. Aufl., § 172 Rn. 5; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 172 Rn. 6; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 172 Rn. 2; Prütting/Gehrlein/Kessen, ZPO, 2. Aufl., § 172 Rn. 3).

    Sie kann auch durch eine Anzeige des Prozessgegners erfolgen, wenn die vertretene Partei oder ihr Vertreter dem Gegner von dem Bestehen einer Prozessvollmacht Kenntnis gegeben haben (Senatsbeschluss vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99, aaO; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80, aaO; Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84, NJW-RR 1986, 286 unter 1; BVerfG, NJW 2007, 3486, 3488; BayVerfGH, NJW 1994, 2280, 2281; OLG Zweibrücken, OLGR 2005, 822, 823; OLG Köln, OLGR 1992, 302, 303; MünchKommZPO/Häublein, aaO; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 172 Rn. 9; Zöller/Stöber, aaO Rn. 7; Musielak/Wolst, aaO Rn. 3; Prütting/Gehrlein/Kessen, aaO Rn. 4).

    Allerdings sind in der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und auch in der Literatur teilweise Zweifel geäußert worden, ob die Benennung eines Prozessbevollmächtigten der beklagten Partei im Rubrum der Klageschrift allein ausreicht, um von einer Bestellung zum Prozessbevollmächtigten für den Rechtszug gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausgehen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80, aaO; Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84, aaO; BayVerfGH, aaO; OLG Hamburg, MDR 1991, 259; OLG Naumburg FamRZ 2000, 166; Stein/Jonas/Roth, aaO Rn. 9 und 11; Musielak/Wolst, aaO; vgl. auch OLG Zweibrücken, aaO).

  • AG Bad Segeberg, 12.03.2014 - 17a C 209/13

    Schuldnerverzug: Verzugsschadensersatz hinsichtlich Mahnkosten und Einholung

    Soweit die Auffassung vertreten wird, dass bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung nach § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO für eine Kostengrundentscheidung zu Lasten der beklagten Partei auch dann Raum sei, wenn das erledigende Ereignis bereits vor Anhängigkeit der Klage eingetreten ist, jedoch ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch der klagenden Partei bestehe und sich ohne besondere Schwierigkeiten feststellen lasse (so OLG Hamm, Beschl. v. 06.12.2000 - 13 W 47/00, MDR 2001, 470; allgemein zur Berücksichtigung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO s. BGH, Beschl. v. 01.10.1980 - IVb ZR 613/80, MDR 1981, 126, juris Rn. 9; BGH, Urt. v. 22.11.2001 - VII ZR 405/00, NJW 2002, 680, juris Rn. 10), kann dahinstehen, ob dem gefolgt werden kann.
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Benennt der Kläger den vorprozessualen Vertreter des Beklagten als Prozessbevollmächtigten, ohne dass dieser ihm die Prozessvollmacht angezeigt hat, und erweist sich der vorprozessual Bevollmächtigte als nicht vertretungsbefugt im Prozess, so trägt das damit einhergehende Risiko nicht wirksamer Zustellung der Kläger (vgl. BayVerfGH NJW 1994, S. 2280; BGH MDR 1981, S. 126; Stöber a.a.O.).
  • LAG Nürnberg, 08.05.2009 - 2 Ta 36/09

    Benennung der Prozessbevollmächtigten durch die Gegenpartei

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist die Rechtsprechung des BGH in MDR 1981, S. 126 noch nicht überholt.

    Zöller/Stöber verweisen in der 26. und 27. Aufl., § 172 Rz. 7, auf diese Entscheidung des BGH in MDR 1981, 126.

    Benenne der Kläger den vorprozessualen Vertreter des Beklagten als Prozessbevollmächtigten, ohne dass dieser ihm die Prozessvollmacht angezeigt habe und erweise sich der Vorprozessualbevollmächtigte als nicht vertretungsbefugt im Prozess, so trage er das damit einhergehende Risiko nicht wirksamer Zustellung (unter Hinweis auf Bayerischer Verfassungsgerichtshof, NJW 1994, S. 2280 und wiederum auf Bezugnahme BGH, MDR 1981, S. 126).

    Auch das Bundesverfassungsgericht bezieht sich damit in der Entscheidung vom 07.08.2007 noch auf die Entscheidung des BGH vom 01.10.1980, Az. IV b ZR 613/80 = MDR 1981, 126.

    Dort stützt sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof unter anderem auf BGH, MDR 1981, 126.

    Wenn Zöller/Stöber in der 27. Aufl. unter § 172 Rz. 7 die Entscheidung des BGH, MDR 1981, 126 im Gegensatz sehen zur Entscheidung des BGH vom 28.07.1999, dann erschließt sich dies nicht zwingend.

    Der BGH verweist in dieser Entscheidung auf den Bayerischen Verfassungsgerichtshof, der sich auf die Entscheidung des BGH, MDR 1981, 126 stützt.

    Eine Abgrenzung zur Entscheidung BGH, MDR 1981, 126 erfolgte zur Bewertung einer Mitteilung über die Niederlegung in den Hausbriefkasten und nicht zur hier zu bewertenden einseitigen (in Eigeninitiative der Kanzleiangestellten erfolgten) Benennung der Prozessbevollmächtigten der Beklagten.

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Zwar rechtfertigte die Benennung der Rechtsanwälte durch den Prozeßgegner nach herrschender Meinung noch nicht die Annahme ihrer Bestellung durch den Beschwerdeführer (BGH, MDR 1981, S. 126).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 405/00

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch und Kostenentscheidung nach § 91a

    a) Ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch ist im Rahmen der nach § 91 a ZPO zu treffenden Billigkeitsentscheidung allenfalls dann beachtlich, wenn sein Bestehen sich ohne besondere Schwierigkeiten, insbesondere ohne Beweisaufnahme feststellen läßt (Bestätigung von BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80, MDR 1981, 126).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch im Rahmen der nach § 91a ZPO zu treffenden Billigkeitsentscheidung allenfalls dann beachtlich, wenn sein Bestehen sich ohne besondere Schwierigkeiten, insbesondere ohne Beweisaufnahme feststellen läßt (BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80, MDR 1981, 126).

  • OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11

    Auftragnehmer unterschreibt Protokoll nicht: Abnahme trotzdem wirksam!

    Allein die Tatsache, dass sich dieser außergerichtlich für den Beklagten angezeigt und für fortlaufend für diesen Beklagten tätig gewesen ist, spricht aber noch nicht für das Bestehen einer Prozessvollmacht (vgl. BGH, Beschluss vom 01.10.1980, Az.: IVb ZR 613/80).
  • BGH, 21.12.1983 - IVb ZB 29/82

    Heilung des Formmangels eines Scheidungsantrags; Heilung von Zustellungsfehlern

    Diese Regel gilt bereits für die Zustellung der Klage (hier: Antragsschrift), weil § 176 ZPO nur die Anhängigkeit, nicht aber die Rechtshängigkeit der Klage voraussetzt(Senatsbeschluß vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80 - LM ZPO § 176 Nr. 13).
  • OLG Hamburg, 05.06.2008 - 3 U 248/07
    Eine Bestellung gemäß § 172 I 1 ZPO muss jedoch in der Weise geschehen, dass die vertretene Partei oder ihr Vertreter dem Gericht oder dem Gegner von dem Vertretungsverhältnis Kenntnis gibt, wobei erkennbar gemacht werden muss, dass der Vertreter eine Prozessvollmacht, also eine das ganze Verfahren umfassende Vertretungsmacht haben soll (BGH MDR 1981, 126; OLG Düsseldorf, GRUR 1984, 79, 80).

    Hierfür ist es nicht ausreichend, dass der Vertreter in einer Vorkorrespondenz für die Partei aufgetreten ist, denn einer vorgerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts ist das Bestehen einer Prozessvollmacht für einen etwaigen künftigen Rechtsstreit nicht ohne weiteres zu entnehmen (BGH MDR 1981, 126; OLG Hamburg NJW-RR 1993, 958; OLG Frankfurt JurBüro 1987, 1832).

  • LG Krefeld, 15.01.2010 - 1 S 126/09

    Für eine Bestellung i.S.d. § 172 ZPO genügt die vorprozessuale Anzeige der

    Die Kammer verkennt nicht, dass in Literatur und Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten wird, dass es für die Bestellung im Sinne des § 172 ZPO nicht ausreichend sei, wenn sich ein Rechtsanwalt vorprozessual dem Gegner oder dessen Prozessbevollmächtigten lediglich als "Zustellungsbevollmächtigte" bestellt (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 63. Auflage, § 172 Rd. 5; Wieczorek/Schütze-Rohe, Kommentar zur ZPO, 3. Auflage, § 172 Rd. 12; BGH, Beschluss vom 1.10.1980, IVb ZR 613/80, in MDR 1981, 126).
  • LG Hamburg, 07.02.2000 - 312 O 564/99
  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84

    Revision gegen Klageabweisung wegen Ablauf der Einspruchsfrist gegen

  • BFH, 27.07.1983 - II B 68/82

    Umfang der Prozeßvollmacht - Beschränkung der Vertretung vor dem FG -

  • OLG Hamm, 06.12.2000 - 13 W 47/00

    Beiderseitige Erledigungserklärung nach Zahlung vor Rechtshängigkeit - Kostenlast

  • OLG Brandenburg, 30.08.2000 - 9 WF 159/00

    Zur Frage der Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung und sofortigem

  • LG Berlin, 19.10.2009 - 25 O 456/09

    Rechtmäßigkeit eines Arrestbeschlusses und eines Beschlusses auf Erlass einer

  • OLG Hamburg, 19.09.1990 - 4 W 66/90
  • OLG Rostock, 26.08.1996 - 6 U 427/96

    Versäumung der Frist zur Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; Unwirksame

  • OLG Hamm, 20.01.1987 - 4 W 136/86
  • OLG Dresden, 25.06.1998 - 14 W 313/98

    Feststellung einer Versäumung der Frist für die Vollziehung einer einstweiligen

  • OLG Köln, 03.08.1992 - 12 W 17/92

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs gegen ein

  • LAG Nürnberg, 12.03.1981 - 5 Ta 1/81
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht