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   BGH, 01.10.1982 - V ZR 83/81   

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https://dejure.org/1982,14989
BGH, 01.10.1982 - V ZR 83/81 (https://dejure.org/1982,14989)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1982 - V ZR 83/81 (https://dejure.org/1982,14989)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1982 - V ZR 83/81 (https://dejure.org/1982,14989)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.10.1980 - V ZR 157/79

    Verbot einer unterirdischen Einwirkung auf ein Grundstück durch den Eigentümer

    Auszug aus BGH, 01.10.1982 - V ZR 83/81
    Dann aber durfte es solche hypothetische Tatsachen nicht von sich aus in den Prozeß einführen und seiner Würdigung der Indiztatsachen zugrunde legen (vgl. BGH Urteile vom 11. November 1977, V ZR 105/75, WM 1978, 244 = LM ZPO § 138 Nr. 15 und vom 31. Oktober 1980, V ZR 157/79, WM 1981, 98).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 01.10.1982 - V ZR 83/81
    Zwar braucht nicht auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich eingegangen zu werden (RGZ 156, 314, 315), sondern es genügt, daß sich aus der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt ergibt (BGHZ 3, 162, 175).
  • BGH, 19.09.1980 - V ZR 51/78

    Fehlen einer zugesicherte Eigenschaft - Ausgleich des Schadens - Erlös aus einem

    Auszug aus BGH, 01.10.1982 - V ZR 83/81
    In Übereinstimmung mit dem ersten Senatsurteil in dieser Sache vom 19. September 1980, V ZR 51/78, NJW 1981, 45 = LM BGB § 249 (Cb) Nr. 27 = WM 1980, 1307 ist das Berufungsgericht allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß die Zusicherung eines bestimmten Mietaufkommens in der Regel zugleich als Zusicherung eines nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten zustande gekommenen Marktpreises zu werten und damit nach der Verkehrsanschauung ein sicherer Maßstab für die Ertragsfähigkeit und Wertschätzung eines Grundstücks ist.
  • BGH, 11.11.1977 - V ZR 105/75

    Zugrundelegung eines von keiner Partei behaupteten Sachverhalts - Vermutung der

    Auszug aus BGH, 01.10.1982 - V ZR 83/81
    Dann aber durfte es solche hypothetische Tatsachen nicht von sich aus in den Prozeß einführen und seiner Würdigung der Indiztatsachen zugrunde legen (vgl. BGH Urteile vom 11. November 1977, V ZR 105/75, WM 1978, 244 = LM ZPO § 138 Nr. 15 und vom 31. Oktober 1980, V ZR 157/79, WM 1981, 98).
  • RG, 15.12.1937 - V 86/37

    Zum Begriff der Gewöhnlichkeit von Einwirkungen im Sinne des § 906 BGB. Welche

    Auszug aus BGH, 01.10.1982 - V ZR 83/81
    Zwar braucht nicht auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich eingegangen zu werden (RGZ 156, 314, 315), sondern es genügt, daß sich aus der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt ergibt (BGHZ 3, 162, 175).
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