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   BGH, 01.10.2010 - V ZR 220/09   

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https://dejure.org/2010,1739
BGH, 01.10.2010 - V ZR 220/09 (https://dejure.org/2010,1739)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2010 - V ZR 220/09 (https://dejure.org/2010,1739)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2010 - V ZR 220/09 (https://dejure.org/2010,1739)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 7 WoEigG
    Wohnungseigentum: Begriff der "besonderen Nutzungen"; Festsetzung einer Umzugskostenpauschale durch Mehrheitsbeschluss

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 21
    Umzüge als "besondere Nutzungen" gem. § 21 Abs. 7 WEG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesteigerte Inanspruchnahme des Gemeinschaftseigentums und der mögliche Anfall von besonderen Kosten als Indiz für besondere Nutzungen i.S.d. Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) - Erfassung einer Festsetzung einer maßvoll bemessenen Umzugskostenpauschale durch ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 21 Abs. 7
    Beschluss der Wohnungseigentümer, der gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung i.S.v. § 21 WEG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Umzugspauschale i.H.v. 50,00 € kann bei Gleichbehandlung aller Wohnungseigentümer gem. § 21 Abs. 7 WEG beschlossen werden

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    WEG - Anlage - Beschluss einer Umzugskostenpauschale

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umzugskostenpauschale in Wohnungseigentümergemeinschaft für Vermietung an Feriengäste und Saisonarbeiter; besondere Nutzungen mit gesteigerter Inanspruchnahme des Gemeinschaftseigentums

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Begriff der "besonderen Nutzungen"; Festsetzung einer Umzugskostenpauschale durch Mehrheitsbeschluss

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Begriff der "besonderen Nutzungen"; Festsetzung einer Umzugskostenpauschale durch Mehrheitsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 7; WEG § 46 Abs. 1 S. 2
    Gesteigerte Inanspruchnahme des Gemeinschaftseigentums und der mögliche Anfall von besonderen Kosten als Indiz für besondere Nutzungen i.S.d. Wohnungseigentumsgesetzes ( WEG ); Erfassung einer Festsetzung einer maßvoll bemessenen Umzugskostenpauschale durch ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festsetzung einer Umzugskostenpauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umzugskostenpauschale in der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Umzüge als besondere Nutzung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Umzugskostenpauschale in WEG möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zulässigkeit einer maßvollen Umzugskostenpauschale innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Angemessene Pauschale liegt bei 50 Euro

Besprechungen u.ä. (2)

  • mietrb.de PDF, S. 16 (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Verwaltung: Kosten für besondere Nutzung (Dr. Oliver Elzer; MietRB 2010, 360)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umzugskostenpauschale: Wann kann sie beschlossen werden? (IMR 2010, 528)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3508
  • MDR 2011, 20
  • NZM 2010, 868
  • ZMR 2011, 141
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus BGH, 01.10.2010 - V ZR 220/09
    Denn die Funktion der Klagebegründungsfrist besteht lediglich darin, den Wohnungseigentümern und dem zur Ausführung von Beschlüssen berufenen Verwalter zumindest im Hinblick auf Anfechtungsgründe alsbald Klarheit darüber zu verschaffen, ob, in welchem Umfang und auf Grund welcher tatsächlichen Grundlage gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 237; Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132, 2133; vgl. auch Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 311).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus BGH, 01.10.2010 - V ZR 220/09
    Denn die Funktion der Klagebegründungsfrist besteht lediglich darin, den Wohnungseigentümern und dem zur Ausführung von Beschlüssen berufenen Verwalter zumindest im Hinblick auf Anfechtungsgründe alsbald Klarheit darüber zu verschaffen, ob, in welchem Umfang und auf Grund welcher tatsächlichen Grundlage gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 237; Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132, 2133; vgl. auch Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 311).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus BGH, 01.10.2010 - V ZR 220/09
    Da Ein- und Auszüge aber unzweifelhaft in den Kernbereich des nach § 13 Abs. 2 WEG statthaften Mitgebrauchs fallen - und dies im Lichte der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 GG auch bei häufigen Umzügen gilt (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NZM 2010, 285, 286 f.) -, erscheint der auf die Wertung des § 13 Abs. 2 WEG abhebende Ansatz nicht überzeugend.
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus BGH, 01.10.2010 - V ZR 220/09
    Denn die Funktion der Klagebegründungsfrist besteht lediglich darin, den Wohnungseigentümern und dem zur Ausführung von Beschlüssen berufenen Verwalter zumindest im Hinblick auf Anfechtungsgründe alsbald Klarheit darüber zu verschaffen, ob, in welchem Umfang und auf Grund welcher tatsächlichen Grundlage gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 237; Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132, 2133; vgl. auch Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 311).
  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Wohnungseigentümer; Beschluss

    Der insbesondere bei Mehrheitsbeschlüssen zum Tragen kommende Gleichbehandlungsgrundsatz lässt Differenzierungen jedoch nur zu, wenn dafür ein ausreichender Sachgrund besteht (Senat, Urteil vom 1. Oktober 2010 - V ZR 220/09, NJW 2010, 3508, 3509 Rn. 12).
  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 195/17

    Voraussetzungen für eine wirksame Änderung eines bisher geltenden

    Besondere Nutzungen im Sinne von § 21 Abs. 7 WEG sind solche, die mit einer gesteigerten Inanspruchnahme des Gemeinschaftseigentums einhergehen und zumindest bei typisierender Betrachtung den Anfall besonderer Kosten wahrscheinlich machen (vgl. Senat, Urteil vom 1. Oktober 2010 - V ZR 220/09, NJW 2010, 3508 Rn. 9).
  • BGH, 26.06.2015 - V ZR 271/14

    Grundstücksverkauf durch eine Gemeinde im sog. Einheimischenmodell: Höchstfrist

    Das Äquivalenzverhältnis zwischen den Leistungen der Parteien (vgl. Hausmann, NJW 2010, 3508) ist im Vergleich zu anderen (nicht subventionierten) Grundstücksverkäufen zum Nachteil des Käufers erheblich gestört, wenn ihm eine langfristige Bindung durch ein Wiederkaufsrecht auferlegt wird, der keine oder eine nur geringe Vergünstigung beim Kaufpreis gegenübersteht.
  • BGH, 22.03.2019 - V ZR 105/18

    Mehrheitsbeschluss über nicht dem WEG unliegender Angelegenheit mangels

    Ohne Erfolg verweist die Revision darauf, dass der Senat die Anwendung von § 21 Abs. 7 WEG auf Umzugskostenpauschalen unter Heranziehung der Gesetzesbegründung gebilligt hat (Senat, Urteil vom 1. Oktober 2010 - V ZR 220/09, ZMR 2011, 141 Rn. 8).

    Denn Umzugskostenpauschalen lassen sich - anders als Vertragsstrafen der in Rede stehenden Art - als "Kosten für eine besondere Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums" im Sinne von § 21 Abs. 7 Alt. 2 WEG einordnen (eingehend Senat, Urteil vom 1. Oktober 2010 - V ZR 220/09, ZMR 2011, 141 Rn. 9).

  • LG München I, 10.01.2013 - 36 S 8058/12

    Grillen in der Anlage kann verboten werden!

    Allerdings darf es dabei nicht zu ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen der Wohnungseigentümer kommen (BGH, NJW 2010, 3508 f.).
  • BGH, 12.11.2010 - V ZR 78/10

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch bei Vermietung einzelner Wohnung an

    Wie der Senat - allerdings erst nach Verkündung des Berufungsurteils - entschieden und im Einzelnen dargelegt hat, sind diese Voraussetzungen bei der kurzfristigen Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste nicht gegeben (Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093; vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 2010 - V ZR 220/09, WuM 2010, 716).
  • LG Köln, 26.04.2018 - 29 S 239/17

    Darf Eigentümer an Medizintouristen vermieten?

    Denn diese Vorschrift soll nach der Gesetzesbegründung vor allem dazu dienen, typischerweise anfallende Kosten, die aufgrund eines besonderen Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums entstehen (was darunter zu verstehen ist, s. BGH, Urteil vom 01.10.2010, V ZR 220/09; zitiert nach Juris), dem verursachenden Nutzer aufzuerlegen.
  • LG Frankfurt/Main, 01.11.2017 - 13 S 69/16

    Ein Beschluss über eine Umzugskostenpauschale von 100 EUR entspricht nicht

    Die Kammer orientiert sich bei der Entscheidung an der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes (BGH, Urteil vom 01.10.2010 - V ZR 220/09) und sieht für eine Abweichung hiervon entgegen der Ansicht der Berufung keine Gründe.
  • AG Berlin-Mitte, 16.03.2020 - 26 C 5003/19

    Umzugskostenpauschale i.H.v. 100 Euro ist zu teuer!

    Denn Umzüge führen in der Regel zu einer gesteigerten Inanspruchnahme von Treppenhäusern und Aufzügen, lassen sich selbst bei sorgfältig arbeitenden Umzugskräften in der Regel nicht vermeiden und der Aufwand an Zeit und Kosten für die Beseitigung von Abnutzungen und Schäden lässt sich nur schwer quantifizieren (vgl. BGH, Urteil vom 01. Oktober 2010 - V ZR 220/09 -).
  • LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14

    Verwalter, Befugnisse, Generelle Ermächtigung

    Dies ist bei Umzügen typischerweise der Fall (BGH, ZWE 2011, 31, 32).
  • AG Aachen, 04.05.2011 - 119 C 88/10

    Einsicht in Beschluss-Sammlung: ordnungsgemäße Verwaltung?

  • AG Hamburg-St. Georg, 28.02.2020 - 980b C 47/18

    Ignoranz hilft nicht: Unwirksam bleibt unwirksam!

  • AG Bonn, 03.06.2022 - 210 C 45/21

    Gewährung einer Sondervergütung für Zensus 2021?

  • LG Düsseldorf, 27.12.2017 - 25 S 61/17

    Einhaltung des Einnahmen-Ausgaben-Prinzips in der Gesamtabrechnung der

  • LG Hamburg, 22.11.2017 - 318 S 116/16

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Mehrheitsbeschlüsse über die

  • LG Hamburg, 11.01.2012 - 318 S 268/10

    Gebrauchsregelung bei Wohnungseigentum - Duldung des Abstellens von Fahrrädern

  • AG Ratingen, 11.04.2017 - 11 C 168/16

    Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung betreffend

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