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   BGH, 01.10.2019 - II ZB 23/18   

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https://dejure.org/2019,41646
BGH, 01.10.2019 - II ZB 23/18 (https://dejure.org/2019,41646)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2019 - II ZB 23/18 (https://dejure.org/2019,41646)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2019 - II ZB 23/18 (https://dejure.org/2019,41646)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW

    § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG, § 15 Abs. 1 Satz 1 KapMuG, § 20 Abs. 1 Satz 1 KapMuG, § 3 Abs. 1 EGZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 15 KapMuG, § 13 Abs. 2 KapMuG, § 286 ZPO, § 13 Abs. 1 KapMuG

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit einer einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • Betriebs-Berater

    Unanfechtbarkeit der einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens zurückweisenden OLG-Entscheidung

  • rewis.io

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung über Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Unanfechtbarkeit einer den Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens zurückweisenden Entscheidung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KapMuG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    KapMuG § 15 Abs. 1
    Anfechtbarkeit einer einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung über Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unanfechtbarkeit der einen Antrag auf Erweiterung des KapMuG-Verfahrens zurückweisenden Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die abgelehnte Erweiterung der Musterklage

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Die einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens zurückweisende Entscheidung ist nicht anfechtbar

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unanfechtbarkeit der einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens zurückweisenden OLG-Entscheidung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Unanfechtbarkeit der einen Antrag auf Erweiterung des KapMuG-Verfahrens zurückweisenden Entscheidung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang des Rechtsschutzes bei Antrag auf Erweiterung eines Musterverfahrens

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 2405
  • MDR 2020, 117
  • WM 2019, 2345
  • NZG 2020, 350
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.2018 - II ZB 24/14

    Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ehemaliges Mitglied des

    Auszug aus BGH, 01.10.2019 - II ZB 23/18
    Die einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts ist unanfechtbar und unterliegt daher nicht der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (Festhaltung an BGH, Beschluss vom 10. Juli 2018 - II ZB 24/14).

    Obwohl das Gesetz keine ausdrückliche Regelung zur Anfechtbarkeit der Entscheidung über den Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KapMuG enthält, ist davon auszugehen, dass die den Antrag zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts einer Anfechtung entzogen ist (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2018 - II ZB 24/14, ZIP 2018, 2307 Rn. 140 f.).

    Der Gesetzgeber hat - wie der Senat bereits hervorgehoben hat (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2018 - II ZB 24/14, ZIP 2018, 2307 Rn. 144) - die Einschränkung des Rechtsschutzes im Musterverfahren gesehen und den verbleibenden Rechtsschutz im Individualprozess für ausreichend erachtet, wenn nicht alle aus der Sicht eines einzelnen Klägers klärungsbedürftigen Punkte Gegenstand des Musterverfahrens werden (BT-Drucks. 17/8799, S. 17).

  • BGH, 30.04.2019 - XI ZB 13/18

    Aussetzungsentscheidung im Kapitalanleger-Musterverfahren

    Auszug aus BGH, 01.10.2019 - II ZB 23/18
    Damit dieser Rechtsschutz dem verfassungsrechtlichen Grundsatz bei Effektivität für den einzelnen Kläger genügt, muss sich das Prozessgericht für die Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens die Überzeugung bilden (§ 286 ZPO), dass es auf die Feststellungsziele, die Gegenstand des Musterverfahrens sind, für den Ausgang des Rechtsstreits konkret ankommen wird, auch wenn hierzu eine Beweisaufnahme durchzuführen ist (BGH, Beschluss vom 30. April 2019 - XI ZB 13/18, ZIP 2019, 1615 Rn. 28).

    Dass aus diesem Grund - wie die Rechtsbeschwerde befürchtet - die Klärung von außerhalb der Feststellungsziele des Musterverfahrens liegender Streitpunkte not-wendig werden und es zu einer Mehrbelastung der Gerichte kommen kann, ist hinzunehmen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. April 2019 - XI ZB 13/18, ZIP 2019, 1615 Rn. 26).

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 271/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren

    Auszug aus BGH, 01.10.2019 - II ZB 23/18
    Diese kann keinen vom Gesetz nicht vorgesehenen Instanzenzug eröffnen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02, NJW 2003, 70; Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 49/06, juris Rn. 10; Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, MDR 2018, 690 Rn. 7).
  • BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17

    Mit Beschluss aus dem Jahre 1999 war entschieden worden, dass dem Betreuer der

    Auszug aus BGH, 01.10.2019 - II ZB 23/18
    Diese kann keinen vom Gesetz nicht vorgesehenen Instanzenzug eröffnen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02, NJW 2003, 70; Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 49/06, juris Rn. 10; Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, MDR 2018, 690 Rn. 7).
  • BGH, 20.01.2015 - II ZB 11/14

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Zeitliche Grenze für eine Erweiterung des

    Auszug aus BGH, 01.10.2019 - II ZB 23/18
    Diese Entscheidung verhält sich zum Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz in der bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2015 - II ZB 11/14, ZIP 2015, 703 Rn. 13).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 49/06

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 01.10.2019 - II ZB 23/18
    Diese kann keinen vom Gesetz nicht vorgesehenen Instanzenzug eröffnen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02, NJW 2003, 70; Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 49/06, juris Rn. 10; Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, MDR 2018, 690 Rn. 7).
  • BGH, 16.06.2020 - II ZB 10/19

    BGH lässt Kapitalanleger-Musterverfahren in Stuttgart gegen die Porsche SE zu

    Rechtsschutz gegen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts im Kapitalanleger-Musterverfahren ist nur nach § 20 Abs. 1 Satz 1 KapMuG gegen den Musterentscheid oder dann eröffnet, wenn das Gesetz die Entscheidung nicht für unanfechtbar erklärt und das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde nach § 3 Abs. 1 EGZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO zugelassen hat (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2018 - II ZB 24/14, ZIP 2018, 2307 Rn. 140; Beschluss vom 1. Oktober 2019 - II ZB 23/18, ZIP 2019, 2405 Rn. 4).
  • BGH, 14.06.2022 - XI ZB 33/19

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Ingangsetzung der Frist zur Einlegung der

    Die einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens zurückweisende Entscheidung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KapMuG ist unanfechtbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2018 - II ZB 24/14, WM 2018, 2225 Rn. 138 und 141 ff. und vom 1. Oktober 2019 - II ZB 23/18, WM 2019, 2345 Rn. 4 ff.) und daher auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 Abs. 1 Satz 1 KapMuG nicht überprüfbar.
  • BGH, 12.10.2021 - XI ZB 31/19

    Feststellungsziele des Musterverfahrensantrages bzgl. Fehlerhaftigkeit des

    Das Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2019 eine Erweiterung der Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses auf der Grundlage des Vortrags der Musterklägerin mit Schriftsatz vom 22. August 2019 nach § 15 KapMuG ausdrücklich und im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - II ZB 23/18, WM 2019, 2345 Rn. 4 ff.) abgelehnt.
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