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BGH, 01.10.2020 - IX ZR 247/19 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- IWW
§ 563 Abs. 3 ZPO, § ... 134 Abs. 1 InsO, § 814 BGB, § 817 Satz 2 BGB, § 286 Abs. 1 ZPO, § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB, § 134 InsO, §§ 143, 134 InsO, § 129 Abs. 1 InsO, § 138 BGB, § 134 BGB, § 263 StGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 256 AktG, §§ 242, 264 HGB, §§ 150 ff, §§ 172, 173 AktG, §§ 238 ff HGB, § 242 Abs. 2, 3, § 275 HGB, § 158 AktG, § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AktG, § 268 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 58 AktG, §§ 249, 256 AktG, § 58 Abs. 4 Satz 1, § 60 AktG, §§ 256, 257 AktG, § 814 Fall 1 BGB, § 817 Satz 1 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 133 BGB, § 202 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 143 InsO, § 213 BGB
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Genussrechte
- rewis.io
Umfang einer nicht formularmäßigen Verjährungsvereinbarung; Genussrechtsbedingungen mit gewinnorientierter und gewinnabhängiger Verzinsung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Erstreckung einer nicht formularmäßigen Verjährungsvereinbarung über einen Anspruch im Zweifel auf Ansprüche, die mit dem Anspruch konkurrieren oder wirtschaftlich an dessen Stelle treten; zur Auslegung von Genussrechtsbedingungen, welche dem Genussrechtsinhaber eine ...
- Betriebs-Berater
Rückgewähr von Ausschüttungen in der Insolvenz - Auslegung von Genussrechtsbedingungen
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Ausschüttungskondiktion: Auslegung von Genussrechtsbedingungen
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rewis.io
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- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Schenkungsanfechtung: Zur Rückgewähr von Ausschüttungen auf Genussrechte bei Schneeballsystem
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 133 ; BGB § 202
Auslegung der Genussrechtsbedingungen hinsichtlich des Angebots einer Kombination einer gewinnorientierten und gewinnabhängigen Verzinsung für die Genussrechtsinhaber; Einseitiger Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verjährungsvereinbarung umfasst auch konkurrierende Ansprüche
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Schenkungsanfechtung von Dividendenausschüttung und Übergewinnbeteiligung - Auslegung von Genussrechtsbedingungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Auslegung von Genussrechtsbedingungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ermittlung der Reichweite eines Verjährungsverzichts durch Auslegung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Scheingewinne, Schneeballsystem, Anfechtung
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Zur Wirksamkeit und zum Umfang einer Vereinbarung über die Verjährung
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 07.02.2019 - 4 O 143/18
- OLG Schleswig, 25.09.2019 - 9 U 26/19
- BGH, 01.10.2020 - IX ZR 247/19
Papierfundstellen
- ZIP 2020, 2242
- MDR 2020, 1433
- WM 2020, 2073
- BB 2020, 2637
- DB 2020, 2514
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 22.07.2021 - IX ZR 26/20
Insolvenzrecht: Rückforderung von Scheinrenditen im Schneeballsystem
Der Beklagte zeichnete bei der Schuldnerin zu einem nicht näher benannten Zeitpunkt Genussrechte, welchen deren Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde lagen, wonach an die Genussrechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen und abhängig von Jahresüberschüssen jährlich eine Basisdividende und eine Übergewinnbeteiligung ausgeschüttet werden sollten (vgl. zum Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 1).Eine Beschränkung der Revision auf den Anfechtungsanspruch war daher für die Parteien weder zu erkennen noch zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 6).
Infolge des Vermögensabflusses haben die Zahlungen eine objektive Gläubigerbenachteiligung (§ 129 Abs. 1 InsO) bewirkt (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 13).
Entsprechendes gilt, wenn die Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB nicht eingreift (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 10 f).
Sittenwidrig wäre somit lediglich das von der Schuldnerin tatsächlich betriebene System, nicht aber die mit dem gutgläubigen Beklagten vereinbarte Kapitalanlage (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 15 mwN; vgl. zum Schneeballsystem im Rahmen der Haftung aus § 826 BGB: BGH…, Urteil vom 4. Februar 2021 - III ZR 7/20, NJW 2021, 1759 Rn. 16).
Verletzt nur eine der Vertragsparteien durch den Abschluss eines Vertrages ein gesetzliches Verbot, ist der Vertrag in der Regel - wie auch hier - gültig (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 16 mwN).
Hierbei bleiben allerdings Verständnismöglichkeiten unberücksichtigt, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend sind und für die an solchen Geschäften typischerweise Beteiligten nicht ernsthaft in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 18 f mwN).
Ein verständiger und redlicher Vertragspartner der Schuldnerin konnte den Bedingungen nicht entnehmen, dass er bei einer Fehlerhaftigkeit der festgestellten Jahresabschlüsse, insbesondere der Gewinn- und Verlustrechnung, an diese gebunden sei, sofern kein Nichtigkeitsgrund im Sinne von § 256 AktG vorliege (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 22 ff).
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Rechtsbegriffe sind in der Regel entsprechend ihrer juristischen Fachbedeutung zu verstehen, insbesondere, wenn sie erkennbar auf eine gesetzliche Regelung Bezug nehmen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 24).
Scheitert ein Anspruch des Schuldners an § 814 BGB, ist auch dem Insolvenzverwalter ein Bereicherungsanspruch abzusprechen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 30 mwN).
Denn der Schuldner hat aufgrund seiner Kenntnis, dass er nur noch Verluste erwirtschaftet und das eingeworbene Kapital ganz oder aber zu einem großen Teil benutzen muss, um die alten Genussrechtsinhaber zu bezahlen, auch Kenntnis davon, dass die streitgegenständlichen Jahresabschlüsse fehlerhaft sind und keine Grundlage für die vereinbarten Ausschüttungen darstellen können (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 31).
Dagegen lässt es Bereicherungsansprüche unberührt, die sich aus nicht zu beanstandenden Leistungen ergeben, selbst wenn sie demselben tatsächlichen Verhältnis entstammen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 33 mwN).
Gerade das Bewirken der Leistung muss vom gesetzlichen Verbot oder vom Sittenwidrigkeitsurteil erfasst sein (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 34).
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 36).
- BGH, 02.12.2021 - IX ZR 110/20 Der Beklagte zeichnete bei der Schuldnerin zu einem nicht näher benannten Zeitpunkt Genussrechte, welchen deren Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde lagen, wonach an die Genussrechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen und abhängig von Jahresüberschüssen jährlich eine Basisdividende und eine Übergewinnbeteiligung ausgeschüttet werden sollten (vgl. zum Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 1).
Infolge des Vermögensabflusses haben die Zahlungen eine objektive Gläubigerbenachteiligung (§ 129 Abs. 1 InsO) bewirkt (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 13;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 9).
Entsprechendes gilt, wenn die Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB nicht eingreift (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 10 f;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 12).
Sittenwidrig wäre somit lediglich das von der Schuldnerin tatsächlich betriebene System, nicht aber die mit dem gutgläubigen Beklagten vereinbarte Kapitalanlage (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 15 mwN;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 14; vgl. zum Schneeballsystem im Rahmen der Haftung aus § 826 BGB: BGH…, Urteil vom 4. Februar 2021 - III ZR 7/20, NJW 2021, 1759 Rn. 16).
Verletzt nur eine der Vertragsparteien durch den Abschluss eines Vertrages ein gesetzliches Verbot, ist der Vertrag in der Regel - wie auch hier - gültig (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 16 mwN;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 15).
Hierbei bleiben allerdings Verständnismöglichkeiten unberücksichtigt, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend sind und für die an solchen Geschäften typischerweise Beteiligten nicht ernsthaft in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 2034 Rn. 19 mwN;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 17).
Ein verständiger und redlicher Vertragspartner der Schuldnerin konnte den Bedingungen nicht entnehmen, dass er bei einer Fehlerhaftigkeit der festgestellten Jahresabschlüsse, insbesondere der Gewinn- und Verlustrechnung, an diese gebunden sei, sofern kein Nichtigkeitsgrund im Sinne von § 256 AktG vorliege (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 22 ff;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 18).
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Rechtsbegriffe sind in der Regel entsprechend ihrer juristischen Fachbedeutung zu verstehen, insbesondere, wenn sie erkennbar auf eine gesetzliche Regelung Bezug nehmen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 24;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 19).
Scheitert ein Anspruch des Schuldners an § 814 BGB, ist auch dem Insolvenzverwalter ein Bereicherungsanspruch abzusprechen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 30 mwN;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 22).
Denn der Schuldner hat aufgrund seiner Kenntnis, dass er nur noch Verluste erwirtschaftet und das eingeworbene Kapital ganz oder aber zu einem großen Teil benutzen muss, um die alten Genussrechtsinhaber zu bezahlen, auch Kenntnis davon, dass die streitgegenständlichen Jahresabschlüsse fehlerhaft sind und keine Grundlage für die vereinbarten Ausschüttungen darstellen können (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 31;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 36).
Dagegen lässt es Bereicherungsansprüche unberührt, die sich aus nicht zu beanstandenden Leistungen ergeben, selbst wenn sie demselben tatsächlichen Verhältnis entstammen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 33 mwN;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 37).
Gerade das Bewirken der Leistung muss vom gesetzlichen Verbot oder vom Sittenwidrigkeitsurteil erfasst sein (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 34;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 38).
- BGH, 02.12.2021 - IX ZR 111/20
Rückgewährklage des Insolvenzverwalters: Schenkungsanfechtung bei Zahlungen von …
Der Beklagte zeichnete bei der Schuldnerin zu einem nicht näher benannten Zeitpunkt Genussrechte, welchen deren Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde lagen, wonach an die Genussrechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen und abhängig von Jahresüberschüssen jährlich eine Basisdividende und eine Übergewinnbeteiligung ausgeschüttet werden sollten (vgl. zum Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 1).Infolge des Vermögensabflusses haben die Zahlungen eine objektive Gläubigerbenachteiligung (§ 129 Abs. 1 InsO) bewirkt (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 13;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 9).
Entsprechendes gilt, wenn die Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB nicht eingreift (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 10 f;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 12).
Sittenwidrig wäre somit lediglich das von der Schuldnerin tatsächlich betriebene System, nicht aber die mit dem gutgläubigen Beklagten vereinbarte Kapitalanlage (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 15 mwN;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 14; vgl. zum Schneeballsystem im Rahmen der Haftung aus § 826 BGB: BGH…, Urteil vom 4. Februar 2021 - III ZR 7/20, NJW 2021, 1759 Rn. 16).
Verletzt nur eine der Vertragsparteien durch den Abschluss eines Vertrages ein gesetzliches Verbot, ist der Vertrag in der Regel - wie auch hier - gültig (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 16 mwN;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 15).
Hierbei bleiben allerdings Verständnismöglichkeiten unberücksichtigt, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend sind und für die an solchen Geschäften typischerweise Beteiligten nicht ernsthaft in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 2034 Rn. 19 mwN;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 17).
Ein verständiger und redlicher Vertragspartner der Schuldnerin konnte den Bedingungen nicht entnehmen, dass er bei einer Fehlerhaftigkeit der festgestellten Jahresabschlüsse, insbesondere der Gewinn- und Verlustrechnung, an diese gebunden sei, sofern kein Nichtigkeitsgrund im Sinne von § 256 AktG vorliege (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 22 ff;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 18).
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Rechtsbegriffe sind in der Regel entsprechend ihrer juristischen Fachbedeutung zu verstehen, insbesondere, wenn sie erkennbar auf eine gesetzliche Regelung Bezug nehmen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 24;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 19).
Scheitert ein Anspruch des Schuldners an § 814 BGB, ist auch dem Insolvenzverwalter ein Bereicherungsanspruch abzusprechen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 30 mwN;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 22).
Denn der Schuldner hat aufgrund seiner Kenntnis, dass er nur noch Verluste erwirtschaftet und das eingeworbene Kapital ganz oder aber zu einem großen Teil benutzen muss, um die alten Genussrechtsinhaber zu bezahlen, auch Kenntnis davon, dass die streitgegenständlichen Jahresabschlüsse fehlerhaft sind und keine Grundlage für die vereinbarten Ausschüttungen darstellen können (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 31;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 36).
Dagegen lässt es Bereicherungsansprüche unberührt, die sich aus nicht zu beanstandenden Leistungen ergeben, selbst wenn sie demselben tatsächlichen Verhältnis entstammen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 33 mwN;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 37).
Gerade das Bewirken der Leistung muss vom gesetzlichen Verbot oder vom Sittenwidrigkeitsurteil erfasst sein (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 34;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 38).
- BGH, 02.12.2021 - IX ZR 112/20
Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit rechtsgrundloser Ausschüttungen im Rahmen …
Der Beklagte zeichnete bei der Schuldnerin zu einem nicht näher benannten Zeitpunkt Genussrechte, welchen deren Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde lagen, wonach an die Genussrechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen und abhängig von Jahresüberschüssen jährlich eine Basisdividende und eine Übergewinnbeteiligung ausgeschüttet werden sollten (vgl. zum Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 1).Infolge des Vermögensabflusses haben die Zahlungen eine objektive Gläubigerbenachteiligung (§ 129 Abs. 1 InsO) bewirkt (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 13;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 9).
Entsprechendes gilt, wenn die Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB nicht eingreift (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 10 f;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 12).
Sittenwidrig wäre somit lediglich das von der Schuldnerin tatsächlich betriebene System, nicht aber die mit dem gutgläubigen Beklagten vereinbarte Kapitalanlage (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 15 mwN;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 14; vgl. zum Schneeballsystem im Rahmen der Haftung aus § 826 BGB: BGH…, Urteil vom 4. Februar 2021 - III ZR 7/20, NJW 2021, 1759 Rn. 16).
Verletzt nur eine der Vertragsparteien durch den Abschluss eines Vertrages ein gesetzliches Verbot, ist der Vertrag in der Regel - wie auch hier - gültig (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 16 mwN;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 15).
Hierbei bleiben allerdings Verständnismöglichkeiten unberücksichtigt, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend sind und für die an solchen Geschäften typischerweise Beteiligten nicht ernsthaft in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 2034 Rn. 19 mwN;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 17).
Ein verständiger und redlicher Vertragspartner der Schuldnerin konnte den Bedingungen nicht entnehmen, dass er bei einer Fehlerhaftigkeit der festgestellten Jahresabschlüsse, insbesondere der Gewinn- und Verlustrechnung, an diese gebunden sei, sofern kein Nichtigkeitsgrund im Sinne von § 256 AktG vorliege (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 22 ff;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 18).
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Rechtsbegriffe sind in der Regel entsprechend ihrer juristischen Fachbedeutung zu verstehen, insbesondere, wenn sie erkennbar auf eine gesetzliche Regelung Bezug nehmen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 24;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 19).
Scheitert ein Anspruch des Schuldners an § 814 BGB, ist auch dem Insolvenzverwalter ein Bereicherungsanspruch abzusprechen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 30 mwN;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 22).
Denn der Schuldner hat aufgrund seiner Kenntnis, dass er nur noch Verluste erwirtschaftet und das eingeworbene Kapital ganz oder aber zu einem großen Teil benutzen muss, um die alten Genussrechtsinhaber zu bezahlen, auch Kenntnis davon, dass die streitgegenständlichen Jahresabschlüsse fehlerhaft sind und keine Grundlage für die vereinbarten Ausschüttungen darstellen können (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 31;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 36).
Dagegen lässt es Bereicherungsansprüche unberührt, die sich aus nicht zu beanstandenden Leistungen ergeben, selbst wenn sie demselben tatsächlichen Verhältnis entstammen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 33 mwN;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 37).
Gerade das Bewirken der Leistung muss vom gesetzlichen Verbot oder vom Sittenwidrigkeitsurteil erfasst sein (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 34;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 38).
- BGH, 22.07.2021 - IX ZR 81/20
Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Ausschüttung von …
Der Beklagte zeichnete bei der Schuldnerin zu einem nicht näher benannten Zeitpunkt Genussrechte, welchen deren Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde lagen, wonach an die Genussrechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen und abhängig von Jahresüberschüssen jährlich eine Basisdividende und eine Übergewinnbeteiligung ausgeschüttet werden sollten (vgl. zum Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 1).Bei einer unzulässigen Beschränkung der Revisionszulassung müsste das angefochtene Urteil in vollem Umfang überprüft werden (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 6).
Es hat sich dabei ausdrücklich - unter ausführlicher Zitierung der Entscheidungen - der im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 25. September 2019 (9 U 26/19, nachfolgend BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234) und im Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 31. Oktober 2019 (5 U 546/19) geäußerten Rechtsansicht angeschlossen.
Entsprechendes gilt, wenn die Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB nicht eingreift (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 10 f).
Infolge des Vermögensabflusses haben die Zahlungen eine objektive Gläubigerbenachteiligung (§ 129 Abs. 1 InsO) bewirkt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 13).
Die Genussrechtsbedingungen stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen dar; ihre Auslegung kann deswegen unbeschränkt durch das Revisionsgericht überprüft werden (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 18 f).
Ausgehend von dem objektiven Inhalt und typischen Sinn der in Frage stehenden Klausel ist diese von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der beteiligten Kreise dahin auszulegen, dass die materiellen Voraussetzungen der Ausschüttungen sich nach der objektiven (wahren) Ertragslage der Schuldnerin bestimmen, nicht nach den endgültig festgestellten Jahresabschlüssen und ihrer Wirksamkeit nach dem Aktiengesetz (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 21-28).
Scheitert ein Bereicherungsanspruch des Schuldners an § 814 BGB, ist auch dem Insolvenzverwalter ein solcher abzusprechen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 30).
Denn der Schuldner hat aufgrund seiner Kenntnis, dass er nur noch Verluste erwirtschaftet und das eingeworbene Kapital ganz oder aber zu einem großen Teil benutzen muss, um die alten Genussrechtsinhaber zu bezahlen, auch Kenntnis davon, dass die streitgegenständlichen Jahresabschlüsse fehlerhaft sind und keine Grundlage für die vereinbarten Ausschüttungen darstellen können (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 31).
Auch insoweit wird zur Begründung auf die Ausführungen im Urteil vom 1. Oktober 2020 (aaO Rn. 35 ff) Bezug genommen.
- BGH, 10.11.2020 - VI ZR 285/19
Auslegung einer Verjährungsverzichtserklärung; Schadensersatzanspruch eines …
Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob Verstöße gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze vorliegen oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht (st. Rspr.;… vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 2004 - VI ZR 151/03, BGHZ 160, 377, 380, juris Rn. 9; BGH, Urteile vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, juris Rn. 40;… vom 30. Januar 2020 - VII ZR 33/19, NJW 2020, 1293 Rn. 33;… vom 14. Februar 2019 - IX ZR 203/18, ZIP 2019, 1288 Rn. 11;… vom 31. Oktober 1995 - XI ZR 6/95, BGHZ 131, 136, 138, juris Rn. 8).Der Verjährungsverzicht hat regelmäßig nur zum Inhalt, dass die Befugnis des Schuldners, die Einrede der Verjährung zu erheben, bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums ausgeschlossen wird (BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 141/13, NJW 2014, 2267 Rn. 18 f.;… Urteile vom 16. März 2009 - II ZR 32/08, NJW 2009, 1598 Rn. 22; vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, juris Rn. 39).
- BGH, 07.04.2022 - IX ZR 107/20
Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Zahlungen an Genussrechtsinhaber einer …
Der Beklagte ist Inhaber von Genussrechten bei der Schuldnerin, welchen deren Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde lagen, wonach an die Genussrechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen und abhängig von Jahresüberschüssen jährlich eine Basisdividende und eine Übergewinnbeteiligung ausgeschüttet werden sollten (vgl. zum Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234).Infolge des Vermögensabflusses haben die Zahlungen eine objektive Gläubigerbenachteiligung (§ 129 Abs. 1 InsO) bewirkt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 13;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 9;… vom 2. Dezember 2021 - IX ZR 110/20, WM 2022, 126 Rn. 8).
Unerheblich sind die endgültig festgestellten Jahresabschlüsse sowie ihre Wirksamkeit nach dem Aktiengesetz (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 21 ff;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 18;… vom 2. Dezember 2021, aaO Rn. 17, 22).
Erforderlich ist die positive Kenntnis der Rechtslage im Zeitpunkt der Leistung (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 30 mwN;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 22;… vom 2. Dezember 2021 - IX ZR 110/20, WM 2022, 126 Rn. 21).
Die Schuldnerin leistete ohne Rechtsgrund, wenn sie nach ihrer wahren Ertragslage nur Verluste erwirtschaftete, die positiven Jahresabschlüsse also fehlerhaft wären, ohne dass es auf deren Nichtigkeit nach § 256 AktG ankäme (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 25;… vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, WM 2021, 1646 Rn. 18;… vom 2. Dezember 2021 - IX ZR 110/20, WM 2022, 126 Rn. 22).
Die Voraussetzungen dieser Regelung liegen nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 33 mwN;… vom 22. Juli 2021, aaO Rn. 37;… vom 2. Dezember 2021, aaO Rn. 31).
- OLG Karlsruhe, 21.12.2022 - 3 U 45/21
Unentgeltliche Leistung bei Auszahlungen von Scheingewinnen im Schneeballsystem
Unabhängig davon, dass Gesellschaftsverträge von Publikumsgesellschaften nach ihrem objektiven Erklärungsbefund nur anhand des schriftlichen Vertrags auszulegen sind (BGH…, Beschluss vom 27.06.2016 - II ZR 63/15, juris Rn. 7), der - wie dargelegt - unmissverständliche Regelungen zur Erfolgsabhängigkeit der Ausschüttungen und zur Rückzahlung der Einlage enthält, sind auch die Angaben im Verkaufsprospekt eindeutig, so dass unterschiedliche Auslegungen für eine mögliche Anwendung der Unklarheitenregelung bereits nicht in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 01.10.2020 - IX ZR 247/19, juris Rn. 28).Selbst wenn für die Gewinnbeteiligung und Verlustzuweisung nicht von den korrigierten und zutreffenden Jahresabschlüssen auszugehen wäre, sondern von der objektiven (wahren) Ertragslage (vgl. zur diesbezüglichen Auslegung von Genussrechtsverträgen BGH…, Urteil vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20, juris Rn. 18 ff.; BGH, Urteil vom 01.10.2020 - IX ZR 247/19, juris Rn. 21 ff.), hätte kein Anspruch des Beklagten auf die Auszahlungen bestanden, da die Insolvenzschuldnerin im relevanten Zeitraum unstreitig keinen tatsächlichen Gewinn, sondern nur Verlust erwirtschaftet hat.
Insoweit fehlt es bei einer solchen Leistung an einem endgültigen, vom Empfänger nicht auszugleichenden, freigiebigen Vermögensverlust des Schuldners (BGH…, Urteil vom 22.07.2021 - IX ZR 26/20, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 01.10.2020 - IX ZR 247/19, juris Rn. 10).
Zur Kenntnis der Nichtschuld i.S.d. § 814 Fall 1 BGB genügt es nicht, dass dem Leistenden die Tatsachen bekannt sind, aus denen sich das Fehlen einer rechtlichen Verpflichtung ergibt; der Leistende muss vielmehr aus diesen Tatsachen nach der maßgeblichen Parallelwertung in der Laiensphäre auch eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung gezogen haben (BGH, Urteil vom 01.10.2020 - IX ZR 247/19, juris Rn. 30 m.w.N.).
Denn der Schuldner hat aufgrund seiner Kenntnis, dass er nur noch Verluste erwirtschaftet und das eingeworbene Kapital ganz oder aber zu einem großen Teil benutzen muss, um die alten Anleger zu bezahlen, auch Kenntnis davon, dass die streitgegenständlichen Jahresabschlüsse fehlerhaft sind und keine Grundlage für die vereinbarten Ausschüttungen darstellen können (vgl. BGH…, Urteil vom 02.12.2021 - IX ZR 111/20, juris Rn. 29; BGH…, Urteil vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20 -, Rn. 36; BGH, Urteil vom 01.10.2020 - IX ZR 247/19, juris Rn. 31).
(cc) Der Beklagte beruft sich zu Unrecht im Wesentlichen darauf, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Kenntnis des Nichtbestehens eines Rechtsgrundes auf das Wissen des die Leistung bewirkenden Vertreters (BGH, Urteil vom 01.10.2020 - IX ZR 247/19, juris Rn. 30 m.w.N.) und damit nur auf den Geschäftsführer D. bzw. seine Nachfolger ankommen soll.
- BGH, 22.07.2021 - IX ZR 100/20
Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit der Leistung bei Zahlung auf nicht …
Diesen lagen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schuldnerin zugrunde, wonach an die Genussrechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen und abhängig von Jahresüberschüssen jährlich eine Basisdividende und eine Übergewinnbeteiligung ausgeschüttet werden sollten (vgl. zum Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 1).Bei einer unzulässigen Beschränkung der Revisionszulassung müsste das angefochtene Urteil in vollem Umfang überprüft werden (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 6).
Entsprechendes gilt, wenn die Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB nicht eingreift (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 10 f).
Infolge des Vermögensabflusses haben die Zahlungen eine objektive Gläubigerbenachteiligung (§ 129 Abs. 1 InsO) bewirkt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 13).
Die Genussrechtsbedingungen stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen dar; ihre Auslegung kann deswegen unbeschränkt durch das Revisionsgericht überprüft werden (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 18 f).
Ausgehend von dem objektiven Inhalt und typischen Sinn der in Frage stehenden Klausel ist diese von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der beteiligten Kreise dahin auszulegen, dass die materiellen Voraussetzungen der Ausschüttungen sich nach der objektiven (wahren) Ertragslage der Schuldnerin bestimmen, nicht nach den endgültig festgestellten Jahresabschlüssen und ihrer Wirksamkeit nach dem Aktiengesetz (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 21-28).
Scheitert ein Anspruch des Schuldners an § 814 BGB, ist auch dem Insolvenzverwalter ein Bereicherungsanspruch abzusprechen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 30).
Denn der Schuldner hat aufgrund seiner Kenntnis, dass er nur noch Verluste erwirtschaftet und das eingeworbene Kapital ganz oder aber zu einem großen Teil benutzen muss, um die alten Genussrechtsinhaber zu bezahlen, auch Kenntnis davon, dass die streitgegenständlichen Jahresabschlüsse fehlerhaft sind und keine Grundlage für die vereinbarten Ausschüttungen darstellen können (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020, aaO Rn. 31).
Auch insoweit wird zur Begründung auf die Ausführungen im Urteil vom 1. Oktober 2020 (aaO Rn. 35 ff) Bezug genommen.
- BGH, 11.11.2021 - IX ZR 237/20
Wann stellt Mietzahlung unentgeltliche Leistung dar?
Die Auslegung der Vertragsklauseln ist deswegen unbeschränkt durch das Revisionsgericht zu überprüfen (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2014 - VIII ZR 224/13, WuM 2015, 80 Rn. 16;… vom 12. Januar 2017 - I ZR 253/14, GRUR 2017, 397 Rn. 65; vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, WM 2020, 2073 Rn. 18). - BGH, 10.06.2021 - IX ZR 157/20
Maklerlohn als unentgeltliche Leistung?
- BGH, 07.04.2022 - IX ZR 109/20
Beginn der Verjährung eines vom Insolvenzverwalter geltend gemachten …
- BGH, 07.04.2022 - IX ZR 108/20
Schenkungsanfechtung in der Insolvenz einer Aktiengesellschaft: …
- OLG Stuttgart, 02.02.2022 - 3 U 341/20
Insolvenzechtlicher Anspruch auf Tagesmietzinsen für Container Unentgeltlichkeit …
- LAG Thüringen, 06.12.2022 - 1 Sa 300/21
Kündigungsfrist - Probezeit - uneindeutige Vertragsgestaltung
- BGH, 08.07.2021 - IX ZR 121/20
Ermächtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter zur Fortsetzung …
- BGH, 17.12.2020 - I ZR 239/19
Verjährungsverzicht
- OLG Stuttgart, 04.11.2020 - 3 U 177/19
- OLG Stuttgart, 04.11.2020 - 3 U 178/19