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   BGH, 01.12.1955 - 4 StR 420/55   

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https://dejure.org/1955,2822
BGH, 01.12.1955 - 4 StR 420/55 (https://dejure.org/1955,2822)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1955 - 4 StR 420/55 (https://dejure.org/1955,2822)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1955 - 4 StR 420/55 (https://dejure.org/1955,2822)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Notzucht in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung - Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Duldung des Geschlechtsverkehrs wegen Drohung - Verwirklichung der Notzucht - Abspringen aus fahrendem Wagen wegen Freiheitsberaubung - ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.07.1955 - 2 StR 157/55
    Auszug aus BGH, 01.12.1955 - 4 StR 420/55
    Wenn die Freiheitsberaubung über das hinausgeht, was zur Verwirklichung der Notzucht gehört, kann Tateinheit oder Tatmehrheit zwischen den beiden Delikten in Frage kommen (vgl auch RG LZ 1921, 659 betr. Freiheitsberaubung und Raub; BGH 4 StR 396/53 vom 24. September 1953; BGH NJW 1955, 1327 Nr. 18).

    Es beschwert den Angeklagten Durst nicht, daß eine Einziehung des Fahrzeugs (§ 40 StGB) unterblieben ist (BGH NJW 1955, 1327 Nr. 18); möglicherweise deshalb, weil sich nicht feststellen ließ, daß er Eigentümer des verwendeten Kraftwagens war.

  • RG, 09.10.1941 - 2 D 268/41

    1. Der Straßenbahnschaffner ist berechtigt, den Fahrgästen Weisungen zu erteilen

    Auszug aus BGH, 01.12.1955 - 4 StR 420/55
    Wie der Große Senat in BGHSt 6, 152 [BGH 10.03.1954 - GSSt - 4/53] zu § 330 c StGB dargelegt hat, darf der Begriff des Plötzlichen und Unerwarteten nicht allzu eng aufgefaßt werden (vgl auch den Fall RGSt 75, 355, 360 - Hinausstoßen aus der Straßenbahn -).

    Dagegen hat das Reichsgericht (RGSt 75, 355, 359) in einem ähnlichen Fall die sowohl wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt wie wegen unterlassener Hilfeleistung erfolgte Verurteilung ohne weiteres gebilligt.

  • BGH, 12.07.1951 - 4 StR 339/51
    Auszug aus BGH, 01.12.1955 - 4 StR 420/55
    Hiergegen bestehen nach Sachlage keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl BGH 4 StR 339/51 vom 12. Juli 1951, in MDR 1951, 659 mitgeteilt; BayObLG-St Bd 1, 129, 132).
  • BGH, 27.11.1951 - 2 StR 370/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.12.1955 - 4 StR 420/55
    Entgegen der Ansicht der Revision war dem Angeklagten das Anhalten zumutbar, selbst wenn dadurch auch die von ihm begangene Freiheitsberaubung offenbar werden mochte (BGH 2 StR 370/51 vom 27. November 1951; Henkel, Festschrift für Mezger S 277).
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen

    Auszug aus BGH, 01.12.1955 - 4 StR 420/55
    Anderseits war das Dauerdelikt der Freiheitsberaubung nicht geeignet, das einigende Band zwischen den Verbrechen nach §§ 177 und 255 StGB herzustellen (BGHSt 2, 246).
  • BGH, 23.09.1952 - 2 StR 67/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.12.1955 - 4 StR 420/55
    Es wird nun die Meinung vertreten: Wer durch sein Handeln eine Straftat vorsätzlich begeht oder unterstützt, die für das Opfer einen Unglücksfall darstellt, ist nur wegen dieser Tat oder Tatbeteiligung nicht aber - auch -wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar (BGHSt 3, 68; Welzel, 4. Aufl S 349; Schmidhäuser JZ 1955, 437; etwas einschränkend wohl Gallas, JZ 1954, 642: Zurücktreten des § 330 c StGB bei Tötungsversuch).
  • BGH, 24.09.1953 - 4 StR 396/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.12.1955 - 4 StR 420/55
    Wenn die Freiheitsberaubung über das hinausgeht, was zur Verwirklichung der Notzucht gehört, kann Tateinheit oder Tatmehrheit zwischen den beiden Delikten in Frage kommen (vgl auch RG LZ 1921, 659 betr. Freiheitsberaubung und Raub; BGH 4 StR 396/53 vom 24. September 1953; BGH NJW 1955, 1327 Nr. 18).
  • BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53

    Selbsttötung - § 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"

    Auszug aus BGH, 01.12.1955 - 4 StR 420/55
    Daß der Verkehrsunfall zugleich einen Unglücksfall i.S. des § 330 c StGB darstellte, ist nach der bereits erwähnten Entscheidung BGHSt 6, 147 nicht zu bezweifeln.
  • BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54

    Wettfahrt - § 222 StGB, Einwilligung in die Gefahr, § 142 StGB

    Auszug aus BGH, 01.12.1955 - 4 StR 420/55
    Daher beeinträchtigt es den Bestand des Urteils nicht, daß für diese lediglich gedachte, aber nicht für gegeben erachtete Fallgestaltung zu Unrecht eine Meldepflicht bei der Polizei angenommen wurde (vgl dazu neuerdings: BGHSt 7, 112 f).
  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 148/55
    Auszug aus BGH, 01.12.1955 - 4 StR 420/55
    Der Entscheidung BGH NJW 1955, 1078 Nr. 19 (Selbstverletzung durch Anfahren an einen Baum) lag ein besonders gestalteter Sachverhalt zugrunde.
  • BGH, 30.06.1955 - 4 StR 178/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.09.1955 - 4 StR 235/55
  • BGH, 10.07.1954 - VI ZR 120/53

    Zulässigkeit des Rechtswegs

  • BGH, 03.07.1962 - VI ZR 184/61

    Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters

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  • BGH, 06.03.1956 - 1 StR 19/56

    Rechtsmittel

    Die Beleidigung und die Freiheitsberaubung gehen in dem Sittlichkeitsverbrechen auf, sofern sie ausschließlich durch Handlungen verwirklicht sind, die den Tatbestand des § 177 StGB oder des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllen (RGSt 65, 337 f und BGH NJW 1951, 368 Nr. 21 für die Beleidigung; BGH 4 StR 420/55 vom 1. Dezember 1955 bei Dallinger MDR 1956, 144 zu § 177 StGB für die Freiheitsberaubung).
  • BGH, 13.09.1966 - 1 StR 389/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit

    Was zunächst die Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 StGB) betrifft: Hätte die Strafkammer den Angeklagten wegen Notzucht verurteilt, so hätte sie allerdings daneben nicht auch noch wegen Freiheitsberaubung verurteilen können, Denn eine Freiheitsberaubung ist regelmäßig nur Mittel und Bestandteil der Notzuchtshandlung, wenn auch Sonderfälle denkbar sind (vgl. BGH Urt. v. 1. Dezember 1955, 4 StR 420/55, bei Dallinger MDR 1956, 144 zu § 177 StGB mit weiteren Nachweisen; BGH LM Nr. 8 zu § 177 StGB).
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 207/56

    Rechtsmittel

    Dazu ist die völlige Aufhebung der Bewegungsfreiheit des Betroffenen (vgl RGSt 6, 231, 232), sei es auch nur auf vorübergehende Zeit, erforderlich (vgl RGSt 2, 292, 296; 7, 259, 260 f; 25, 147; 61, 239, 241; BGH 4 StR 420/55 vom 1. Dezember 1955 bei Dallinger, MDR 1956, 144 zu § 142 StGB).
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