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BGH, 01.12.1966 - KRB 1/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Vereinbarung zur Minderung bzw. Ausschaltung der Konkurrenz auf dem Chemikalienmarkt - Notwendigkeit einer mündlichen und öffentlichen Verhandlung vor der Kartellbehörde - Fehlen einer Möglichkeit zur Äußerung zu ...
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.07.2020 - KRB 21/20
Bezirksschornsteinfeger
(1) Zwar treffen die Ausführungen in den Gründen des angefochtenen Beschlusses zu, dass der Senat einen Verstoß gegen § 25 Abs. 2 GWB aF als Vorgängerregelung des § 21 Abs. 2 GWB bisher in solchen Fällen angenommen hat, in denen ein Wettbewerber einem Mitbewerber Nachteile androhte oder Vorteile versprach, wenn dieser (ebenfalls) sein Marktverhalten zugunsten des Androhenden oder Versprechenden einschränkt (vgl. Beschluss vom 1. Dezember 1966 - KRB 1/66, WuW/E BGH 858 - Konkurrenzfiliale; WuW/E BGH 2326 - Guten-Tag-Apotheke II; WuW/E BGH 2377 - Abwasserbauvorhaben Oberes Aartal). - BGH, 26.05.1981 - KRB 1/81
Vertrieb von Konkurrenzprodukten - Interessenabwägung - Nichtbelieferung von …
Der Betroffene hat sein geplantes Handeln unter Berücksichtigung der in Betracht kommenden Rechtsquellen sorgfältig genug dahin überprüfen lassen, ob es unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten erlaubt sei (vgl. Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1966 - KRB 1/66 = WuW/E BGH 858, 862 Konkurrenzfiliale).