Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1970 - 5 StR 573/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,4689
BGH, 01.12.1970 - 5 StR 573/70 (https://dejure.org/1970,4689)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1970 - 5 StR 573/70 (https://dejure.org/1970,4689)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1970 - 5 StR 573/70 (https://dejure.org/1970,4689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,4689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bei sich führen von Schußwaffen - Qualifikationsmerkamle des Raubs - Gerbauchsfertigmachen und Bedienen einer Waffe - Qualifikations-Merkmal "bei Begehung der Tat" - Vorbereitung oder Versuch eines schweren Raubes

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1951 - 4 StR 839/51

    Pfeffertüte - § 22 StGB, unmittelbares Ansetzen, Auflauern

    Auszug aus BGH, 01.12.1970 - 5 StR 573/70
    "Der Angriff in Richtung auf das Schutzobjekt" hatte hier noch nicht "derart begonnen, daß die Herbeiführung des Erfolges im unmittelbaren Anschluß nahegerückt und das geschützte Rechtsgut unmittelbar gefährdet" war, wie die Rechtsprechung es für den Begriff des "Anfanges der Ausführung" fordert (BGH NJW 52, 514; 54, 567).
  • BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.12.1970 - 5 StR 573/70
    Der Bundesgerichtshof hat (wiederholt) schweren Raub sogar dann bejaht, wenn die Täter nur bei der Hinfahrt zum Tatort und beim Wegschaffen der Beute mit dem Kraftfahrzeug gebrauchsbereite Schußwaffen bei sich hatten (2 StR 202/64 vom 24. Juni 1964; 4 StR 241/70 vom 23. Juli 1970).
  • BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70

    Revisionsgrund der verletzten Aufklärungspflicht - Rüge einer fehlerhaften

    Auszug aus BGH, 01.12.1970 - 5 StR 573/70
    Der Bundesgerichtshof hat (wiederholt) schweren Raub sogar dann bejaht, wenn die Täter nur bei der Hinfahrt zum Tatort und beim Wegschaffen der Beute mit dem Kraftfahrzeug gebrauchsbereite Schußwaffen bei sich hatten (2 StR 202/64 vom 24. Juni 1964; 4 StR 241/70 vom 23. Juli 1970).
  • BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82

    Pistole im Fluchtwagen - §§ 249, 22 StGB, gescheiterter/beendeter Raub; § 250

    Soweit wiederholt die Meinung vertreten worden ist, es reiche für das Beisichführen aus, wenn ein Teilnehmer die Waffe bei der Hinfahrt zum Tatort und beim Wegschaffen der Beute in unmittelbarem Anschluß an die Tat bei sich hat (BGH, Urteil vom 24, Juni 1964 - 2 StR 202/64;Urteil vom 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70 = GA 1971, 82;Beschluß vom 24. November 1970 - 2 StR 538/70;Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 573/70;Urteil vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 473/75), handelt es sich um durch den jeweils zu entscheidenden Fall nicht gebotene, zu allgemein formulierte Aussagen, die der Präzisierung in dem oben niedergelegten Sinne bedürfen und deshalb im Schrifttum auch mit Recht auf Ablehnung gestoßen sind (vgl. Geilen Jura 1979, 222; Kühl JuS 1982, 191; Lackner a.a.O.; Samson a.a.O.; Eser a.a.O. § 250 Rdn. 7; Schünemann JA 1980, 394).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht