Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1987 - 1 StR 589/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5627
BGH, 01.12.1987 - 1 StR 589/87 (https://dejure.org/1987,5627)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1987 - 1 StR 589/87 (https://dejure.org/1987,5627)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1987 - 1 StR 589/87 (https://dejure.org/1987,5627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,5627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung der Angaben eines zuvor Mitangeklagten nach Abtrennung und berechtigter Verweigerung einer Aussage als Zeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 185
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56

    Mitbeschuldigter - Hauptverhandlung - Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht -

    Auszug aus BGH, 01.12.1987 - 1 StR 589/87
    Aufgrund dieser Zeugnisverweigerung hätte die Strafkammer die früheren Angaben des Zeugen als Mitbeschuldigter und Mitangeklagter nicht mehr verwerten dürfen (BGHSt 10, 186, 190 [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]; 20, 384 [BGH 31.08.1965 - 5 StR 245/65]; BGH GA 1979, 144).
  • BGH, 31.08.1965 - 5 StR 245/65

    Anwendungsbereich des § 252 Strafprozessordnung (StPO) - Verwertung früherer

    Auszug aus BGH, 01.12.1987 - 1 StR 589/87
    Aufgrund dieser Zeugnisverweigerung hätte die Strafkammer die früheren Angaben des Zeugen als Mitbeschuldigter und Mitangeklagter nicht mehr verwerten dürfen (BGHSt 10, 186, 190 [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]; 20, 384 [BGH 31.08.1965 - 5 StR 245/65]; BGH GA 1979, 144).
  • BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94

    Mord - Totschlag - Tötungsdelikt - Mittäter - Täterschaft - Zeugenaussage -

    b) Wäre Frau K. in vorliegender Sache Zeugin gewesen, hätte ihre polizeiliche Aussage gemäß § 252 StPO nicht verwertet werden dürfen, wenn sie in der Hauptverhandlung von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGHSt 10, 186 [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]; 20, 384 [BGH 31.08.1965 - 5 StR 245/65]; BGH bei Holtz MDR 1979, 457 f. = GA 1979, 144 f.; BGH StV 1988, 185).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht