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   BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92   

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https://dejure.org/1992,2157
BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92 (https://dejure.org/1992,2157)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1992 - 5 StR 494/92 (https://dejure.org/1992,2157)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1992 - 5 StR 494/92 (https://dejure.org/1992,2157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 230 Abs. 1 StPO; § 231b StPO; § 177 GVG
    Keine Notwendigkeit eines gesonderten Beschlusses über Fortsetzung der Hauptverhandlung nach Entfernen des Angeklagten wegen Störung; Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Hauptverhandlung - Angeklagter - gesonderter Beschluß - Fortsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    GVG § 177; StPO § 231 b
    Abwesenheit des Angeklagten nach Ordnungsbeschluß

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 72
  • NJW 1993, 134
  • NJW 1993, 1343
  • MDR 1993, 164
  • NStZ 1993, 198
  • StV 1993, 285
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86

    Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92
    Sollte das Bezirksgericht zur Schuldunfähigkeit oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt kommen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 1, 2 und 4), so wird es die Frage der Anwendung des § 63 StGB zu prüfen haben.
  • BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87

    Verurteilung wegen Raubes - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92
    Sollte das Bezirksgericht zur Schuldunfähigkeit oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt kommen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 1, 2 und 4), so wird es die Frage der Anwendung des § 63 StGB zu prüfen haben.
  • BGH, 24.01.1990 - 2 StR 576/89

    Erfordernis der vollständigen und genauen Angabe der den Mangel enthaltenen

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92
    Soweit es - wie hier - auf das Hauptverhandlungsprotokoll ankommt, muß dieses im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt werden (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweiswürdigung 3 und BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1; Pikart in KK, 2. Aufl. § 344 StPO Rdn. 39).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86

    Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden,

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92
    Sollte das Bezirksgericht zur Schuldunfähigkeit oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt kommen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 1, 2 und 4), so wird es die Frage der Anwendung des § 63 StGB zu prüfen haben.
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