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   BGH, 01.12.1998 - 4 StR 547/98   

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https://dejure.org/1998,4734
BGH, 01.12.1998 - 4 StR 547/98 (https://dejure.org/1998,4734)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1998 - 4 StR 547/98 (https://dejure.org/1998,4734)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1998 - 4 StR 547/98 (https://dejure.org/1998,4734)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 53 WaffG
    Tatsächliche Gewalt über Munition; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit; Tateinheit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 265; ; WaffG § 4 Abs. 1; ; WaffG § 53 Abs. 3 Nr. 1 a; ; WaffG § 29 Abs. 1 Satz 1; ; BtMG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a; WaffG § 53 Abs. 3

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Handeltreiben und unerlaubte gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige; Erwerb von Munition; Konkurrenzverhältnis

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Auszug aus BGH, 01.12.1998 - 4 StR 547/98
    a) Sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, sind als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln, die zum Zweck gewinnbringender Weiterveräußerung bereitgehalten werden, den Tatbestand des Handeltreibens in bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch die späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 15 m.w.N.).

    Jedoch ist es rechtsfehlerhaft, allein auf die Anzahl der Veräußerungsgeschäfte abzustellen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß an sich selbständige Rauschgiftverkäufe aus derselben Erwerbsmenge getätigt wurden (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 13, 15).

    Auch bei Absatzdelikten ist eine Tat anzunehmen, soweit ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (vgl. BGH NStZ 1996, 93, 94; 1997, 243; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 15).

    Beziehen sich die nur als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu wertenden Verkäufe an Erwachsene und die - hier gewerbsmäßige - Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige, die zugleich auch den Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllt (BGH StV 1996, 664), auf dieselbe (nicht geringe) Erwerbsmenge, ist wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubter gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige zu verurteilen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 15).

  • BGH, 21.09.1993 - 4 StR 436/93

    Einordnung eines Tatgeschehens nach seinem äußeren Erscheinungsbild - Änderung

    Auszug aus BGH, 01.12.1998 - 4 StR 547/98
    Die Tatsache, daß die Munition im "Herrschaftsbereich" des Angeklagten "in der Nähe der von ihm zum Portionieren des Rauschgifts verwandten Klemmtütchen aufgefunden wurde", vermag zwar die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Munition, die jedoch von der Strafvorschrift des § 53 Abs. 3 Nr. 1 a i.V.m. § 29 Abs. 1 Satz 1 WaffG nicht erfaßt wird, zu belegen, besagt aber nichts für den Erwerbsakt (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Munition 1).
  • BGH, 12.09.1996 - 4 StR 173/96

    Besonderheiten beim Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige;

    Auszug aus BGH, 01.12.1998 - 4 StR 547/98
    Beziehen sich die nur als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu wertenden Verkäufe an Erwachsene und die - hier gewerbsmäßige - Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige, die zugleich auch den Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllt (BGH StV 1996, 664), auf dieselbe (nicht geringe) Erwerbsmenge, ist wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubter gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige zu verurteilen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 15).
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 138/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bewertungseinheit der

    Auszug aus BGH, 01.12.1998 - 4 StR 547/98
    Jedoch ist es rechtsfehlerhaft, allein auf die Anzahl der Veräußerungsgeschäfte abzustellen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß an sich selbständige Rauschgiftverkäufe aus derselben Erwerbsmenge getätigt wurden (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 13, 15).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 01.12.1998 - 4 StR 547/98
    a) Sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, sind als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln, die zum Zweck gewinnbringender Weiterveräußerung bereitgehalten werden, den Tatbestand des Handeltreibens in bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch die späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 15 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 01.12.1998 - 4 StR 547/98
    Auch bei Absatzdelikten ist eine Tat anzunehmen, soweit ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (vgl. BGH NStZ 1996, 93, 94; 1997, 243; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 15).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 01.12.1998 - 4 StR 547/98
    Auch bei Absatzdelikten ist eine Tat anzunehmen, soweit ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (vgl. BGH NStZ 1996, 93, 94; 1997, 243; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 15).
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Doch ist es rechtsfehlerhaft, allein auf die Anzahl der Veräußerungsgeschäfte abzustellen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte dieselbe Rauschgiftmenge betreffen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4, 5, 11, 13; BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97 - und vom 1. Dezember 1998 - 4 StR 547/98).
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