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   BGH, 01.12.1999 - I ZR 170/96   

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https://dejure.org/1999,4283
BGH, 01.12.1999 - I ZR 170/96 (https://dejure.org/1999,4283)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1999 - I ZR 170/96 (https://dejure.org/1999,4283)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - I ZR 170/96 (https://dejure.org/1999,4283)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb - Wettbewerbsverstoß - Irreführung - Herstellergarantie - Verband - Prozeßführungsbefugnis - Fahrzeughändler - Werbung - Lückenloses Vertriebssystem - Lückenloses Vertriebsbindungssystem

  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 1; ; BGB § 242; ; MarkenG § 24 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 24 Abs. 2; UWG § 1
    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 09.11.1967 - KZR 9/65

    Sittenwidrige Verletzung eines Vertriebsbindungssystems - Entsprechende Anwendung

    Auszug aus BGH, 01.12.1999 - I ZR 170/96
    Ist die Lückenlosigkeit in diesem Sinne im Prozeß gegen den Außenseiter dargetan, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß dieser die Waren nur durch fremden Vertragsbruch oder auf Schleichwegen erlangt haben kann (RGZ 151, 239, 255; BGHZ 36, 370, 376 - Rollfilme; 40, 135, 140 - Trockenrasierer II; BGH, Urt. v. 10.12.1957 - I ZR 175/56, GRUR 1958, 240, 245 = WRP 1958, 88 - Markenschokolade; Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III; Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 99/83, GRUR 1985, 1059 = WRP 1985, 555 - Vertriebsbindung; Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 126/87, GRUR 1989, 832, 833 = WRP 1990, 321 - Schweizer Außenseiter).

    Sie beruht auf der Erwägung, daß dem gebundenen Händler die Einhaltung der ihm obliegenden Verpflichtung dann nicht mehr zugemutet werden kann, wenn seine Mitbewerber ohne eine entsprechende rechtliche oder tatsächliche Bindung Wettbewerb treiben können (BGHZ 36, 370, 375 f. - Rollfilme; 40, 135, 139 - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III).

    Dahinter verbirgt sich die Erwägung, daß in Fällen, in denen schon dem gebundenen Händler die Einhaltung der sich aus der Bindung ergebenden Verpflichtungen nicht mehr zugemutet werden kann, die Mißachtung des Bindungssystems schon gar nicht dem nichtgebundenen Außenseiter als eine sittenwidrige Handlungsweise zur Last zu legen ist (vgl. BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III).

    In der Vergangenheit sind diese Grundsätze vom Bundesgerichtshof uneingeschränkt auch auf Vertriebsbindungssysteme angewandt worden (BGHZ 40, 135, 137 f. - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III; BGH, Urt. v. 21.2.1968 - Ib ZR 11/66, GRUR 1969, 222, 223 - Le Galion; GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1991, 614, 616 - Eigenvertriebssystem; Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 122/90, GRUR 1992, 627, 629 = WRP 1992, 553 - Pajero).

    aa) In den Fällen der Preisbindung hat die Rechtsprechung ein solches zusätzliches Unlauterkeitsmerkmal in der Weiterveräußerung der Ware unter dem gebundenen Preis gesehen (vgl. BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III).

    bb) Bei der Vertriebsbindung ist lediglich auf den wettbewerblichen Vorsprung abgestellt worden, den der Außenseiter in zweifacher Weise erziele: zum einen im Verhältnis zu anderen ungebundenen Mitbewerbern dadurch, daß er im Gegensatz zu ihnen sein Sortiment durch die Waren des Vertriebsbinders vervollständigen könne (BGHZ 37, 30, 34 f. - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III), und zum anderen im Verhältnis zu den gebundenen Händlern, die verpflichtet seien, die Vorgaben des Vertriebsbinders einzuhalten (vgl. Baumbach/Hefermehl aaO § 1 Rdn. 803 a.E., 804).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 14/97

    Entfernung der Herstellungsnummer

    Auszug aus BGH, 01.12.1999 - I ZR 170/96
    Dies gilt nicht nur für die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages (EuGH, Urt. v. 13.1.1994 - Rs. C-376/92, Slg. 1994, I-15 = GRUR 1994, 300, 302 Tz. 28 f. - Metro/Cartier; Urt. v. 5.6.1997 - Rs. C-41/96, Slg. 1997, I-3123 = GRUR Int. 1997, 907, 908 Tz. 12 - VAG-Händlerbeirat/SYD-Consult), sondern auch für das autonome deutsche Kartellrecht: Die kartellrechtliche Wirksamkeit eines selektiven Vertriebsbindungssystems bzw. der zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen hängt auch hier nicht von der Lückenlosigkeit des Systems ab (vgl. BGH, Urt. v. 15.7.1999 - I ZR 14/97, GRUR 1999, 1109, 1111 f. = WRP 1999, 1026 - Entfernung der Herstellungsnummer, zur Veröffentlichung in BGHZ 142, 192 vorgesehen).

    Handelt es sich um ein nach deutschem und europäischem Kartellrecht unbedenkliches System und ist - beispielsweise aufgrund einer diskriminierungsfreien Behandlung aller Abnehmer innerhalb des in Rede stehenden Wirtschaftsraums - ein Mißbrauch nicht zu erwarten, steht es dem Hersteller frei, die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch ein Nummernsystem zu kontrollieren (vgl. BGH GRUR 1999, 1109, 1112 f. - Entfernung der Herstellungsnummer, m.w.N.).

    Dort ist lediglich ausgesprochen, daß die Entfernung derartiger Nummern wettbewerbsrechtlich dann nicht untersagt werden kann, wenn sie der Durchsetzung eines Systems dienen, das den Schutz der Rechtsordnung nicht für sich in Anspruch nehmen kann (vgl. BGH GRUR 1999, 1109, 1112 - Entfernung der Herstellungsnummer).

  • BGH, 22.06.1989 - I ZR 126/87

    "Schweizer Außenseiter"; Ausnutzung fremden Vertragsbruchs; Erwerb

    Auszug aus BGH, 01.12.1999 - I ZR 170/96
    Ist die Lückenlosigkeit in diesem Sinne im Prozeß gegen den Außenseiter dargetan, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß dieser die Waren nur durch fremden Vertragsbruch oder auf Schleichwegen erlangt haben kann (RGZ 151, 239, 255; BGHZ 36, 370, 376 - Rollfilme; 40, 135, 140 - Trockenrasierer II; BGH, Urt. v. 10.12.1957 - I ZR 175/56, GRUR 1958, 240, 245 = WRP 1958, 88 - Markenschokolade; Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III; Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 99/83, GRUR 1985, 1059 = WRP 1985, 555 - Vertriebsbindung; Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 126/87, GRUR 1989, 832, 833 = WRP 1990, 321 - Schweizer Außenseiter).

    Steht ein Bezug der Waren aus dem Ausland in Rede, ergeben sich nach der bisherigen Rechtsprechung bereits dann nicht mehr zu schließende praktische Lücken, wenn die Ware sich dort rechtmäßig im Verkehr befindet und - unbeeinträchtigt vom Vertriebsbinder - rechtmäßig bezogen werden konnte (BGH GRUR 1989, 832 - Schweizer Außenseiter).

    Ein solcher rechtmäßiger Bezug ist etwa in der Schweiz, aber auch in Österreich möglich, da dort der Außenseiter, der Ware von einem gebundenen Händler unter Ausnutzung des von diesem begangenen Vertragsbruchs erwirbt, vom Vertriebsbinder nicht in Anspruch genommen werden kann (zur Rechtslage in der Schweiz BGE 114 II 91 = GRUR Int. 1988, 706 - Dior-Vertriebsbindung; BGH GRUR 1989, 832, 833 - Schweizer Außenseiter; zur Rechtslage in Österreich OGH ÖBl. 1985, 68 = GRUR Int. 1986, 210 - Grundig-Vertriebsbindung).

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