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   BGH, 01.12.1999 - IV ZR 5/99   

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https://dejure.org/1999,6170
BGH, 01.12.1999 - IV ZR 5/99 (https://dejure.org/1999,6170)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1999 - IV ZR 5/99 (https://dejure.org/1999,6170)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - IV ZR 5/99 (https://dejure.org/1999,6170)
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  • BGH, 03.10.1980 - V ZR 125/79

    Rechtskräftiges Teilurteil - Bedeutung - Revisionsentscheidung - Schlußurteil -

    Auszug aus BGH, 01.12.1999 - IV ZR 5/99
    Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Oktober 1980 (V ZR 125/79 - NJW 1981, 1045), auf das das Berufungsgericht durch einen Klammerzusatz verweist, ergibt sich schon deshalb nichts anderes, weil in jenem Urteil nicht über den Fall eines fehlenden Tatbestands eines Berufungsurteils entschieden worden ist.
  • BGH, 28.06.1995 - IV ZR 89/94

    Vollständige Wiedergabe der gestellten Anträge - Anspruch auf Krankentagegeld -

    Auszug aus BGH, 01.12.1999 - IV ZR 5/99
    Einem solchen Urteil kann in der Regel nicht entnommen werden, welchen Streitstoff das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hatte, so daß dieser einer abschließenden Prüfung in der Revisionsinstanz nicht zugänglich ist (BGHZ 73, 248, 250 ff.; 80, 64, 67; Senatsurteil vom 28. Juni 1995 - IV ZR 89/94 - BGHR ZPO § 543 Abs. 2 Tatbestand fehlender 11).
  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Auszug aus BGH, 01.12.1999 - IV ZR 5/99
    Einem solchen Urteil kann in der Regel nicht entnommen werden, welchen Streitstoff das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hatte, so daß dieser einer abschließenden Prüfung in der Revisionsinstanz nicht zugänglich ist (BGHZ 73, 248, 250 ff.; 80, 64, 67; Senatsurteil vom 28. Juni 1995 - IV ZR 89/94 - BGHR ZPO § 543 Abs. 2 Tatbestand fehlender 11).
  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 67/79

    Lückenhafter Urteilstatbestand

    Auszug aus BGH, 01.12.1999 - IV ZR 5/99
    Einem solchen Urteil kann in der Regel nicht entnommen werden, welchen Streitstoff das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hatte, so daß dieser einer abschließenden Prüfung in der Revisionsinstanz nicht zugänglich ist (BGHZ 73, 248, 250 ff.; 80, 64, 67; Senatsurteil vom 28. Juni 1995 - IV ZR 89/94 - BGHR ZPO § 543 Abs. 2 Tatbestand fehlender 11).
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 210/81

    Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 01.12.1999 - IV ZR 5/99
    Auf eine Zurückverweisung der Sache könnte allenfalls dann verzichtet werden, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen des Berufungsurteils hinreichend deutlich aus den Entscheidungsgründen ergäben (BGH, Urteil vom 20. Januar 1983 - VII ZR 210/81 - NJW 1983, 1901).
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