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   BGH, 01.12.2000 - 2 StR 379/00   

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https://dejure.org/2000,3656
BGH, 01.12.2000 - 2 StR 379/00 (https://dejure.org/2000,3656)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2000 - 2 StR 379/00 (https://dejure.org/2000,3656)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2000 - 2 StR 379/00 (https://dejure.org/2000,3656)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 234 StGB; § 239 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 StGB; § 239b StGB; § 180 Abs. 2 StGB
    Menschenraub (Absicht "in hilfloser Lage auszusetzen"); Freiheitsberaubung; Geiselnahme; Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger gegen Entgelt

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Menschenraub - Gefährliche Körperverletzung - Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger - Tateinheit - Entziehung der Fahrerlaubnis - Hilflose Lage - Erstickungsgefahr - Freiheitsberaubung - Pornographische Videoaufnahmen - Anstiftung - Mittäterschaft - Änderung des ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StGB § 234 Abs. 1; ; StGB § 239 Abs. 1; ; StGB § 22; ; StGB § 239 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 180 Abs. 2; ; StGB § 180 Abs. 3; ; StGB § 239 b Abs. 1 2. Altern.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2, § 234 Abs. 1
    Menschenraub und Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 247
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 482/94

    Pump-Action-Flinte - §§ 211, 22, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 01.12.2000 - 2 StR 379/00
    Daß er seine Tatgenossen über die mit der Freiheitsberaubung verfolgten weiteren Ziele täuschte, steht einer mittäterschaftlichen Zurechnung der Tat ebensowenig entgegen, wie der Umstand, daß seine Tatbeiträge im Vorbereitungsstadium erbracht wurden (BGHSt 37, 289, 292, BGH NStZ 1995, 285).
  • BGH, 12.09.1996 - 4 StR 173/96

    Besonderheiten beim Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige;

    Auszug aus BGH, 01.12.2000 - 2 StR 379/00
    Für die Tatvollendung bedarf es jedoch sowohl bei § 180 Abs. 3 StGB als auch bei allen Begehungsalternativen des § 180 Abs. 2 StGB der Vornahme der tatbestandlich beschriebenen sexuellen Handlungen (BGHR StGB § 180 Abs. 2 Vorschubleisten 1).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 01.12.2000 - 2 StR 379/00
    Daß er seine Tatgenossen über die mit der Freiheitsberaubung verfolgten weiteren Ziele täuschte, steht einer mittäterschaftlichen Zurechnung der Tat ebensowenig entgegen, wie der Umstand, daß seine Tatbeiträge im Vorbereitungsstadium erbracht wurden (BGHSt 37, 289, 292, BGH NStZ 1995, 285).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 01.12.2000 - 2 StR 379/00
    Durch die Annahme von Tateinheit ist, um den Unrechtsgehalt der Tat erschöpfend zu erfassen, vielmehr auch im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen, daß der Versuch der Qualifikation bereits zu einer vollendeten Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 1 StGB geführt hat (zur Klarstellungsfunktion der Idealkonkurrenz vgl. BGHSt 44, 196; 39.100, 109; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 52 Rdn. 2).
  • BGH, 01.02.1995 - 2 StR 421/93
    Auszug aus BGH, 01.12.2000 - 2 StR 379/00
    Das Verbrechen der Geiselnahme verdrängt auf der Konkurrenzebene die Freiheitsberaubung und steht zu der zum Nachteil der Geschädigten verwirklichten Vergewaltigung in Tateinheit, mit versuchter Vergewaltigung seinerseits in Idealkonkurrenz (BGHR StGB § 239 b Entführen 3).
  • BGH, 19.09.2013 - 3 StR 119/13

    Erpresserischer Menschenraub (Mittäterschaft bei Hinzutreten eines Beteiligten

    Sie mag daher einer Verwirklichung des erpresserischen Menschenraubs in der Form entgegen stehen, dass dem (gegebenenfalls nur als "Trittbrettfahrer": vgl. MüKo-StGB/Renzikowski, 2. Aufl., § 239a Rn. 60 mwN) später durch erpresserische Handlungen in das Geschehen eingreifenden Täter die von Dritten zuvor begründete und weiter aufrecht erhaltene Bemächtigungslage über die Rechtsfigur der sukzessiven Mittäterschaft zugerechnet wird (so etwa Immel, Die Gefährdung von Leben und Leib durch Geiselnahme (§§ 239a, 239b StGB), 2001, S. 325; vgl. demgegenüber bei zwar nicht eigenhändiger, aber mittäterschaftlicher Begründung der Bemächtigungslage durch den später aktiv Eingreifenden: BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2000 - 2 StR 379/00, NStZ 2001, 247 f.; bei Begründung der Bemächtigungslage in mittelbarer Täterschaft: Schönke/Schröder/Eser/Eisele, StGB, 28. Aufl., § 239a Rn. 21; Renzikowski aaO).
  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 153/10

    Menschenraub: Aussetzen in hilfloser Lage; Verabredung zu einem Verbrechen

    Beim Aussetzen in hilfloser Lage muss es dem Täter darauf ankommen, das Opfer in eine Lage zu bringen, in der es, zur Selbsthilfe unfähig, auf fremde Hilfe angewiesen und konkret an Leib oder Leben gefährdet ist (BGH NStZ 2001, 247; Sonnen in NK-StGB 3. Aufl. § 234 Rdn. 24 jew. m.w.N.).
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