Rechtsprechung
BGH, 01.12.2005 - I ZR 265/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
BGB § 254 Abs. 2 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Mitverschuldens des Versenders hinsichtlich der Beschädigung eines wertvollen Gutes durch einen Paketbeförderungsdienst; Bestimmnug der Grenze für das Vorliegen eines besonders hohen Schaden; Entstehen eines Mitverschuldens durch das Unterlassen eines ...
- tis-gdv.de
Mitverschulden,
- Judicialis
BGB § 254 Abs. 2 Satz 1 Cb
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitverschulden des Versenders
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254 Abs. 2 S. 1
Voraussetzungen des Mitverschuldens wegen Absehens von einem Hinweis auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens; Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertangabe - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Transportrecht - Mitverschulden wegen unterlassener Wertdeklaration
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Wertsendungen und Schadensersatz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wertsendungen und Schadensersatz
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 06.11.2002 - 13 O 530/01
- OLG Düsseldorf, 12.11.2003 - 18 U 236/02
- BGH, 01.12.2005 - I ZR 265/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1108
- MDR 2006, 1058
- DB 2006, 1213
Wird zitiert von ... (45)
- BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05
Zulässigkeit der Anschlussrevision
Die Kausalität des Mitverschuldenseinwands nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB kann nur verneint werden, wenn der Transporteur trotz eines Hinweises auf den ungewöhnlichen Wert des Gutes keine besonderen Maßnahmen ergriffen hätte (BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 265/03, TranspR 2006, 208, 209).Ein ungewöhnlich hoher Schaden im Sinne dieser Vorschrift ist im Schadensfall 9 gegeben, da der Wert des Paketinhalts 5.000 EUR übersteigt (vgl. BGH TranspR 2006, 208, 209; TranspR 2006, 394, 397).
- BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03
Anforderungen an den Nachweis des Inhalts einer Sendung
Danach begegnet es im Hinblick auf die übrigen Umstände des Falles und insbesondere die Höhe der Schadensbeträge, die hier unterhalb der im Regelfall bei 5.000 EUR anzusetzenden Grenze eines ungewöhnlich hohen Schadens i.S. von § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB liegen (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 265/03, TranspR 2006, 208, 209), aus Rechtsgründen keinen Bedenken, dass das Berufungsgericht das Unterlassen von Schnittstellenkontrollen durch die Beklagte auf der einen Seite und die Einlieferung der wertvollen, nach den AGB der Beklagten von der Beförderung ausgeschlossenen Sendungen ohne Hinweis auf ihren Inhalt durch den Kläger auf der anderen Seite als gleichgewichtig angesehen hat. - BGH, 20.09.2007 - I ZR 44/05
Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen
Wie der Senat - ebenfalls zeitlich nach Verkündung des Berufungsurteils - entschieden hat, ist die Gefahr eines besonders hohen Schadens im Allgemeinen in solchen Fällen gegeben, in denen der Wert eines Pakets 5.000 EUR übersteigt, also etwa den zehnfachen Betrag der Haftungshöchstgrenze gemäß den Beförderungsbedingungen der Beklagten ausmacht (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 265/03, TranspR 2006, 208 = NJW-RR 2006, 1108 Tz. 20; BGH TranspR 2006, 394 = NJW-RR 2007, 28 Tz. 34).Die Kausalität des Mitverschuldenseinwands nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB kann nur verneint werden, wenn der Transporteur trotz eines Hinweises auf den ungewöhnlichen Wert des Gutes keine besonderen Maßnahmen ergriffen hätte (BGH TranspR 2006, 208 = NJW-RR 2006, 1108 Tz. 22).
- BGH, 20.07.2006 - I ZR 9/05
Anforderungen an den Nachweis des Inhalts einer Sendung im kaufmännischen …
Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, liegt es angesichts des Umstands, dass nach den Beförderungsbedingungen der Beklagten Beträge von 1.000 DM und 50.000 US-Dollar im Raum stehen, nahe, die Gefahr eines besonders hohen Schadens in solchen Fällen anzunehmen, in denen der Wert der Sendung 5.000 EUR, also etwa den zehnfachen Betrag der Haftungshöchstgrenze gemäß Nr. 9 der Beförderungsbedingungen der Beklagten, übersteigt (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 265/03, TranspR 2006, 208, 209; BGH TranspR 2006, 205, 207). - BGH, 30.01.2008 - I ZR 146/05
Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen
Wie der Senat ebenfalls zeitlich nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, liegt es angesichts des Umstands, dass nach den Beförderungsbedingungen der Beklagten Beträge von etwa 500 EUR und 50.000 US-Dollar im Raum stehen, nahe, die Gefahr eines besonders hohen Schadens in solchen Fällen anzunehmen, in denen der Wert des Paketes 5.000 EUR übersteigt, also etwa den zehnfachen Betrag der Haftungshöchstgrenze von 511 EUR gemäß den Beförderungsbedingungen der Beklagten ausmacht (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 265/03, TranspR 2006, 208, 209; BGH NJW-RR 2007, 28 Tz. 34).Die Kausalität des Mitverschuldenseinwands nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB kann nur verneint werden, wenn der Transporteur trotz eines Hinweises auf den ungewöhnlichen Wert des Gutes keine besonderen Maßnahmen ergriffen hätte (BGH TranspR 2006, 208, 209).
- BGH, 29.06.2006 - I ZR 168/03
Anwendbares Recht auf einen grenzüberschreitenden multimodalen Transport; …
Auf die Frage, ob die Versenderin Kenntnis davon hatte oder hätte wissen müssen, dass die Beklagte das Gut mit größerer Sorgfalt behandelt hätte, wenn sie den tatsächlichen Wert der Sendung gekannt hätte, kam es insoweit nicht an (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 265/03, TranspR 2006, 208, 209).Die Kausalität des insoweit gegebenen Mitverschuldenseinwands kann nur verneint werden, wenn der Frachtführer trotz eines Hinweises auf den ungewöhnlich hohen Wert des Gutes keine besonderen Maßnahmen ergriffen hätte (BGH TranspR 2006, 208, 209).
- BGH, 13.09.2007 - I ZR 155/04
Zustandekommen einer Abfindungsvereinbarung zwischen dem Frachtführer und dem …
Das Berufungsgericht wird in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen haben, dass sich die Ursächlichkeit eines entsprechenden Mitverschuldens nur dann verneinen lässt, wenn der Schädiger zumindest gleich gute Erkenntnismöglichkeiten vom Wert der Sendung hatte wie der Geschädigte (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 265/03, NJW-RR 2006, 1108 Tz. 24 = TranspR 2006, 208;… Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 80/03, VersR 2006, 953 Tz. 26 = TranspR 2006, 121 = NJW-RR 2006, 822;… Urt. v. 30.3.2006 - I ZR 57/03, NJW-RR 2006, 1264 Tz. 46 = TranspR 2006, 250).Die Kausalität des insoweit gegebenen Mitverschuldenseinwands kann daher nur dann verneint werden, wenn der Frachtführer trotz eines Hinweises auf den ungewöhnlich hohen Wert des Gutes keine besonderen Maßnahmen ergriffen hätte (BGH NJW-RR 2006, 1108 Tz. 22;… BGH, Urt. v. 29.6.2006 - I ZR 168/03, NJW-RR 2006, 1694 Tz. 27 = TranspR 2006, 466).
- BGH, 11.09.2008 - I ZR 118/06
Haftung des Spediteurs bei Abhandenkommen von Transportgut; Mitverschulden des …
Die Kausalität des Mitverschuldens nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB kann nur verneint werden, wenn der Transporteur trotz eines Hinweises auf den ungewöhnlichen Wert des Gutes keine besonderen Sicherungsmaßnahmen ergriffen oder nicht mit einer Ablehnung des Auftrags reagiert hätte (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 265/03, NJW-RR 2006, 1108 Tz. 22 = TranspR 2006, 208). - BGH, 20.09.2007 - I ZR 43/05
Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen
Wie der Senat - ebenfalls zeitlich nach Verkündung des Berufungsurteils - entschieden hat, ist die Gefahr eines besonders hohen Schadens im Allgemeinen in solchen Fällen gegeben, in denen der Wert eines Pakets 5.000 EUR übersteigt, also etwa den zehnfachen Betrag der Haftungshöchstgrenze gemäß den Beförderungsbedingungen der Beklagten ausmacht (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 265/03, TranspR 2006, 208 = NJW-RR 2006, 1108 Tz. 20; BGH TranspR 2006, 394 = NJW-RR 2007, 28 Tz. 34).Die Kausalität des Mitverschuldenseinwands nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB kann nur verneint werden, wenn der Transporteur trotz eines Hinweises auf den ungewöhnlichen Wert des Gutes keine besonderen Maßnahmen ergriffen hätte (BGH TranspR 2006, 208 = NJW-RR 2006, 1108 Tz. 22).
- OLG Düsseldorf, 27.09.2006 - 18 U 61/06
Haftung für Paketverlust: Anscheinsbeweis für Paketinhalt durch beigefügte …
Nach den Entscheidungen des BGH vom 1.12.2005 (Az. I ZR 4/04, I ZR 31/04, I ZR 46/04, I ZR 265/03) und vom 15.12.2005 (Az. I ZR 95/03) ist die Gefahr eines besonders hohen Schadens i.S. des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB bei der Beklagten grundsätzlich dann anzunehmen, wenn der Wert der Sendung 5.000 EUR übersteigt.Der Bundesgerichtshof hat in sämtlichen vorgenannten Entscheidungen hinsichtlich des ungewöhnlich hohen Schadens explizit jeweils auf den Sendungswert und nicht auf den Wert des einzelnen Pakets abgestellt (vgl. die Entscheidung I ZR 4/04 unter II. 4., I ZR 31/04 unter II. 4., I ZR 46/04 unter II. 3., I ZR 265/03 unter II. 1. c), I ZR 95/03 unter II. 3. c) cc)).
Denn die Kausalität des Mitverschuldens wegen unterlassenen Hinweises auf einen drohenden ungewöhnlich hohen Schaden lässt sich nur dann verneinen, wenn der Schädiger zumindest gleich gute Erkenntnismöglichkeiten vom Wert der Sendung wie der Geschädigte hat (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2005, Az.: I ZR 265/03).
Die Kausalität des Mitverschuldenseinwands nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB kann nur verneint werden, wenn der Transporteur trotz eines Hinweises auf den ungewöhnlich hohen Wert des Gutes keine besonderen Maßnahmen ergriffen hätte (BGH, Urteil vom 1.12.2005, Az. I ZR 265/03).
- BGH, 30.01.2008 - I ZR 165/04
Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen
- BGH, 03.07.2008 - I ZR 205/06
Kausalität der unterbliebenen Wertdeklaration durch den Versender für das …
- BGH, 03.05.2007 - I ZR 109/04
Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration
- OLG Celle, 13.06.2019 - 11 U 6/19
Schadensersatz wegen des Diebstahls einer Sattelaufliegerladung
- BGH, 03.05.2007 - I ZR 175/05
Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration
- BGH, 21.02.2008 - I ZR 105/05
Rechtsfolgen der Unterlassung einer Wertdeklaration hinsichtlich eines einem …
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 16/07
Begriff der Ablieferung i.S. von Art. 17 Abs. 1 CMR; Obliegenheit des Versenders …
- OLG Naumburg, 28.03.2014 - 10 U 5/13
Transportversicherung: Einbeziehung des Anhängers eines Sattelzugs in den …
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 54/06
Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener …
- BGH, 03.05.2007 - I ZR 98/05
Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration
- BGH, 03.05.2007 - I ZR 106/05
Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration
- OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - 18 U 89/06
Schadensersatzanspruch für einen Paketverlust; Feststellung des Sendungsinhalts; …
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 7/06
Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener …
- BGH, 21.02.2008 - I ZR 128/05
Mitverschulden des Versenders am Verlust von Transportgut bei unterbliebener …
- OLG Düsseldorf, 15.11.2006 - 18 U 79/06
Paketverlust im Rahmen einer Multimodalbeförderung - Anwendbares Recht - …
- BGH, 03.05.2007 - I ZR 85/05
Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration
- OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10
Qualifizierte Haftung des Frachtführers: Mitverschulden des Auftraggebers bei …
- OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 18 U 200/06
Mitverschulden des Versenders wegen fehlendem Hinweis auf hohen Warenwert - …
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 176/05
Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener …
- OLG Düsseldorf, 21.11.2007 - 18 U 200/06
- OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - 18 U 37/04
Unterlassen eines Hinweises auf eine Gefahr eines drohenden ungewöhnlich hohen …
- LG Düsseldorf, 28.03.2017 - 35 O 59/16
Schadensersatzanspruch wegen eines Transportschadensfalles hinsichtlich …
- LG Düsseldorf, 05.07.2016 - 35 O 113/15
Schadensersatzanspruch wegen Transportschadensfalles durch den Verlust der …
- OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10
Frachtführerhaftung: Leichtfertige Auslieferung des Transportguts entgegen einer …
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 184/06
Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener …
- OLG Hamm, 18.08.2008 - 18 U 199/07
Ansprüche des Versenders wegen Überschreitung vertraglich vereinbarter …
- OLG Düsseldorf, 14.06.2006 - 18 U 22/06
Haftung für Güter- und Verspätungsschäden - Schadensteilung
- OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 18 U 43/06
Geltendmachung abgetretener Ansprüche durch den Transportversicherer; …
- OLG Stuttgart, 20.09.2006 - 3 U 115/06
Frachtführerhaftung: Grobes Organisationsverschulden beim Umschlag der …
- OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 18 U 60/15
- OLG Hamm, 15.09.2008 - 18 U 199/07
Überschreitung der Lieferfrist
- OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 18 U 81/07
Zum Schadensersatzanspruch eines Transportversicherers
- OLG Düsseldorf, 31.05.2006 - 18 U 205/05
Frachtvertrag; Schnittstellenkontrollen; Mitverschulden
- OLG München, 15.12.2010 - 7 U 3426/10
Haftung des Transporteurs wegen Nichtbeachtung eines "on hold" Vermerks; …
- OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 18 U 173/06
Schadenersatzbegehren eines Transportversicherers aus abgetretenem und …