Rechtsprechung
BGH, 01.12.2005 - I ZR 46/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme des Transportversicherers wegen Verlusts von Transportgut; Festsetzung von Haftungshöchstgrenzen; Einwand des Mitverschuldens wegen unterlassener Wertdeklaration; Voraussetzung einer ungewöhnlichen Höhe des Schadens
- tis-gdv.de
HGB, Organisationsverschulden, Mitverschulden
- Judicialis
ADSp § 54; ; HGB § 425 Abs. 1; ; HGB § 425 Abs. 2; ; HGB § 435; ; HGB § 459; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254 Abs. 1, 2; HGB § 425 Abs. 2
Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertdeklaration - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Transportrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 26.06.2003 - 31 O 7/02
- OLG Düsseldorf, 10.03.2004 - 18 U 143/03
- BGH, 01.12.2005 - I ZR 46/04
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03
Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit
Auf die zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 zu § 254 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BGB ergangenen Entscheidungen kann daher ohne weiteres zurückgegriffen werden (BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 46/04, TranspR 2006, 205, 206). - BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05
Zulässigkeit der Anschlussrevision
Es ist jedoch weiter davon auszugehen, dass es für ein zu berücksichtigendes Mitverschulden ausreichen kann, wenn der Versender die sorgfältigere Behandlung von Wertpaketen durch den Transporteur hätte erkennen müssen (…vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 284/02, TranspR 2006, 202, 204; Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 46/04, TranspR 2006, 205, 206).Bei der dem Tatrichter obliegenden Haftungsabwägung im Falle eines Mitverschuldens wird zu beachten sein, dass die Reichweite des bei wertdeklarierten Sendungen gesicherten Bereichs einen für die Bemessung der Haftungsquote relevanten Gesichtspunkt darstellt: Je größer der gesicherte Bereich ist, desto größer ist auch der Anteil des Mitverschuldens des Versenders, der durch das Unterlassen der Wertangabe den Transport der Ware außerhalb des gesicherten Bereichs veranlasst (BGH TranspR 2006, 205, 207).
Denn je höher der Wert der zu transportierenden Paketsendung ist, desto offensichtlicher ist es, dass die Beförderung des Gutes eine besonders sorgfältige Behandlung durch den Spediteur erfordert, und desto größer ist das in dem Unterlassen der Wertdeklaration liegende Verschulden des Versenders gegen sich selbst (BGH TranspR 2006, 205, 207).
- BGH, 20.07.2006 - I ZR 9/05
Anforderungen an den Nachweis des Inhalts einer Sendung im kaufmännischen …
Es ist weiter davon auszugehen, dass es für ein zu berücksichtigendes Mitverschulden ausreichen kann, wenn der Versender die sorgfältigere Behandlung von Wertpaketen durch den Transporteur hätte erkennen müssen (…vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 284/02, TranspR 2006, 202, 204; Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 46/04, TranspR 2006, 205, 206).Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, liegt es angesichts des Umstands, dass nach den Beförderungsbedingungen der Beklagten Beträge von 1.000 DM und 50.000 US-Dollar im Raum stehen, nahe, die Gefahr eines besonders hohen Schadens in solchen Fällen anzunehmen, in denen der Wert der Sendung 5.000 EUR, also etwa den zehnfachen Betrag der Haftungshöchstgrenze gemäß Nr. 9 der Beförderungsbedingungen der Beklagten, übersteigt (…vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 265/03, TranspR 2006, 208, 209; BGH TranspR 2006, 205, 207).
Im Rahmen der Haftungsabwägung ist zu beachten, dass die Reichweite des bei wertdeklarierten Sendungen gesicherten Bereichs einen für die Bemessung der Haftungsquote relevanten Gesichtspunkt darstellt: Je größer der gesicherte Bereich ist, desto größer ist auch der Anteil des Mitverschuldens des Versenders, der durch das Unterlassen der Wertangabe den Transport der Ware außerhalb des gesicherten Bereichs veranlasst (BGH TranspR 2006, 205, 207).
- BGH, 29.06.2006 - I ZR 176/03
Anforderungen an die Darlegung des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers …
Übergibt ein Versender der Beklagten andere als "bedingungsgerechte Sendungen" im Sinne ihrer AGB, ohne die Beklagte darauf hinzuweisen, kann das Unterlassen, insbesondere der Angabe eines höheren Werts, außerdem zu einer Verringerung der Schadensersatzpflicht der Beklagten unter dem Gesichtspunkt des mitwirkenden Verschuldens des Absenders führen (vgl. BGHZ 149, 337, 352 ff.; BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 46/04, TranspR 2006, 205, 206 f.). - BGH, 13.07.2006 - I ZR 245/03
Haftung des Transportunternehmers bei nichtdeklariertem Transport von Verbotsgut
Die vom Senat zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 zu § 254 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB ergangenen Entscheidungen sind daher ohne inhaltliche Änderungen auf § 425 Abs. 2 HGB übertragbar (BGH TranspR 2003, 467, 471; BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 46/04, TranspR 2006, 205, 206). - BGH, 20.09.2007 - I ZR 44/05
Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen
Bei der dem Tatrichter obliegenden Haftungsabwägung (vgl. BGHZ 149, 337, 355) im Falle eines Mitverschuldens wird zu beachten sein, dass die Reichweite des bei wertdeklarierten Sendungen gesicherten Bereichs einen für die Bemessung der Haftungsquote relevanten Gesichtspunkt darstellt: Je größer der gesicherte Bereich ist, desto größer ist auch der Anteil des Mitverschuldens des Versenders, der durch das Unterlassen der Wertangabe den Transport der Ware außerhalb des gesicherten Bereichs veranlasst (BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 46/04 Tz. 30, TranspR 2006, 205, 207).Denn je höher der Wert der zu transportierenden Paketsendung ist, desto offensichtlicher ist es, dass die Beförderung des Gutes eine besonders sorgfältige Behandlung durch den Spediteur erfordert, und desto größer ist das in dem Unterlassen der Wertdeklaration liegende Verschulden des Versenders gegen sich selbst (BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 46/04 Tz. 31, TranspR 2006, 205, 207).
- BGH, 29.06.2006 - I ZR 168/03
Anwendbares Recht auf einen grenzüberschreitenden multimodalen Transport; …
a) Der Mitverschuldenseinwand ist auch im Fall des qualifizierten Verschuldens i.S. von § 435 HGB zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 46/04, TranspR 2006, 205, 206 m.w.N.).Die vom Senat zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes vom 1. Juli 1998 zu § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB ergangenen Entscheidungen lassen sich ohne inhaltliche Änderungen auf § 425 HGB übertragen (vgl. BGH TranspR 2006, 205, 206).
- BGH, 30.01.2008 - I ZR 146/05
Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen
Für ein zu berücksichtigendes Mitverschulden kann es ausreichen, wenn der Versender die sorgfältigere Behandlung von Wertpaketen durch den Transporteur hätte erkennen müssen (…BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 284/02, TranspR 2006, 202, 204; Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 46/04, TranspR 2006, 205, 206).Diese Kenntnis hätten sich die Versender aus Nr. 10 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Beklagten verschaffen können (vgl. BGH TranspR 2006, 205, 206 ff.).
- BGH, 20.09.2007 - I ZR 43/05
Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen
Im Rahmen der Haftungsabwägung wegen eines Mitverschuldens der Versender, die grundsätzlich dem Tatrichter obliegt (vgl. BGHZ 149, 337, 355), wird zu beachten sein, dass die Reichweite des bei wertdeklarierten Sendungen gesicherten Bereichs einen für die Bemessung der Haftungsquote relevanten Gesichtspunkt darstellt: Je größer der gesicherte Bereich ist, desto größer ist auch der Anteil des Mitverschuldens des Versenders, der durch das Unterlassen der Wertangabe den Transport der Ware außerhalb des gesicherten Bereichs veranlasst (BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 46/04 Tz. 30, TranspR 2006, 205, 207).Denn je höher der Wert der zu transportierenden Paketsendung ist, desto offensichtlicher ist es, dass die Beförderung des Gutes eine besonders sorgfältige Behandlung durch den Spediteur erfordert, und desto größer ist das in dem Unterlassen der Wertdeklaration liegende Verschulden des Versenders gegen sich selbst (BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 46/04 Tz. 31, TranspR 2006, 205, 207).
- BGH, 30.01.2008 - I ZR 165/04
Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen
aa) Die Annahme eines Mitverschuldens wegen unterlassener Wertdeklaration setzt voraus, dass der Versender wusste oder hätte wissen müssen, dass das Paket im Falle der Wertdeklaration sicherer befördert worden wäre (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 46/04, TranspR 2006, 205, 206 f.).Aufgrund der Regelungen in Nr. 2 dieser Beförderungsbedingungen hätte die Versenderin erkennen können und müssen, dass nach der Betriebsorganisation der Beklagten bei Wertpaketen eine erhöhte Beförderungssicherheit gewährleistet werden soll (vgl. BGH TranspR 2006, 205, 206 f.;… BGH, Urt. v. 22.11.2007 - I ZR 74/05, Tz. 32 f.).
- OLG Düsseldorf, 27.09.2006 - 18 U 61/06
Haftung für Paketverlust: Anscheinsbeweis für Paketinhalt durch beigefügte …
- OLG Celle, 13.06.2019 - 11 U 6/19
Schadensersatz wegen des Diebstahls einer Sattelaufliegerladung; Begriff der …
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 176/05
Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener …
- BGH, 03.05.2007 - I ZR 175/05
Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration
- BGH, 03.05.2007 - I ZR 106/05
Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration
- BGH, 21.02.2008 - I ZR 105/05
Rechtsfolgen der Unterlassung einer Wertdeklaration hinsichtlich eines einem …
- OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 18 U 43/06
Geltendmachung abgetretener Ansprüche durch den Transportversicherer; …
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 54/06
Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener …
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 7/06
Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener …
- OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - 18 U 89/06
Schadensersatzanspruch für einen Paketverlust; Feststellung des Sendungsinhalts; …
- BGH, 21.02.2008 - I ZR 128/05
Mitverschulden des Versenders am Verlust von Transportgut bei unterbliebener …
- OLG Düsseldorf, 15.11.2006 - 18 U 79/06
Paketverlust im Rahmen einer Multimodalbeförderung - Anwendbares Recht - …
- OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 18 U 81/07
Zum Schadensersatzanspruch eines Transportversicherers
- OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 18 U 173/06
Schadenersatzbegehren eines Transportversicherers aus abgetretenem und …