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   BGH, 01.12.2006 - 2 StR 434/06   

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BGH, 01.12.2006 - 2 StR 434/06 (https://dejure.org/2006,6376)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2006 - 2 StR 434/06 (https://dejure.org/2006,6376)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2006 - 2 StR 434/06 (https://dejure.org/2006,6376)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB; § 180 Abs. 3 StGB
    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Vornahme einer nicht mit Manipulationen am Körper verbundenen sexuellen Handlung); Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (Dritter)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmen eines Kindes zur Vornahme einer nicht mit Manipulationen an seinem Körper verbundenen sexuellen Handlung; Erfassen von "Verbalerotikern" durch das 6. Strafrechtsreformgesetz; Herstellung von kinderpornografischen Fotos zur gewinnbringenden Verwertung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 176 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 176 Abs. 4 Satz 2 n.F.; ; StGB § 176 Abs. 5 Nr. 2; ; StGB § 176 a Abs. 2; ; StGB § 180 Abs. 3; ; StGB § 184 Abs. 3; ; StGB § 184 Abs. 5; ; StGB § 176; ; StGB § 176 a; ; StGB § 176 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sexuelle Handlungen durch nacktes "Posieren" und deren Strafbarkeit; Strafbarkeit des Fertigen von entsprechenden Fotos

  • rechtsportal.de

    Sexuelle Handlungen durch nacktes "Posieren" und deren Strafbarkeit; Strafbarkeit des Fertigen von entsprechenden Fotos

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 184
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlung am Körper des

    Auszug aus BGH, 01.12.2006 - 2 StR 434/06
    Der Angeklagte hat die kindliche Nebenklägerin danach zwar dazu bestimmt, vor ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen, denn das Posieren der Nebenklägerin, um ihre Genitalien unbedeckt zur Schau zu stellen, ist eine - nicht unerhebliche (§ 184 f Nr. 1 StGB) - sexuelle Handlung, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (vgl. BGHSt 50, 370, 371; 43, 366, 368).

    Im Gegensatz zu § 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB in der Fassung des 4. Strafrechtsreformgesetzes, der das Bestimmen eines Kindes zur Vornahme sexueller Handlungen "vor" dem Täter unter Strafe stellte (BGHSt 50, 370, 371; 43, 366, 368 m.w.N.), demgemäß auch die hier festgestellten Handlungen des Angeklagten erfasste, setzt § 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB in der Fassung des 6. Strafrechtsreformgesetzes - ebenso wie § 176 Abs. 4 Satz 2 StGB n.F. - voraus, dass der Täter ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen "an sich" vornimmt.

    Nur wer mit Berührungen verbundene Manipulationen am eigenen Körper vornimmt, nimmt eine Handlung an sich selbst vor (BGHSt 50, 370, 371 f. m.w.N.).

    Diese Vorschriften setzen voraus, dass die pornografischen Schriften den sexuellen Missbrauch von Kindern im Sinne der §§ 176 bis 176b StGB zum Gegenstand haben (vgl. BGHSt 50, 370, 372; 43, 366, 368; 45, 41, 42 f.).

  • BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97

    Sichverschaffen von pornographischen Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von

    Auszug aus BGH, 01.12.2006 - 2 StR 434/06
    Der Angeklagte hat die kindliche Nebenklägerin danach zwar dazu bestimmt, vor ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen, denn das Posieren der Nebenklägerin, um ihre Genitalien unbedeckt zur Schau zu stellen, ist eine - nicht unerhebliche (§ 184 f Nr. 1 StGB) - sexuelle Handlung, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (vgl. BGHSt 50, 370, 371; 43, 366, 368).

    Im Gegensatz zu § 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB in der Fassung des 4. Strafrechtsreformgesetzes, der das Bestimmen eines Kindes zur Vornahme sexueller Handlungen "vor" dem Täter unter Strafe stellte (BGHSt 50, 370, 371; 43, 366, 368 m.w.N.), demgemäß auch die hier festgestellten Handlungen des Angeklagten erfasste, setzt § 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB in der Fassung des 6. Strafrechtsreformgesetzes - ebenso wie § 176 Abs. 4 Satz 2 StGB n.F. - voraus, dass der Täter ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen "an sich" vornimmt.

    Diese Vorschriften setzen voraus, dass die pornografischen Schriften den sexuellen Missbrauch von Kindern im Sinne der §§ 176 bis 176b StGB zum Gegenstand haben (vgl. BGHSt 50, 370, 372; 43, 366, 368; 45, 41, 42 f.).

  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Auszug aus BGH, 01.12.2006 - 2 StR 434/06
    Diese Vorschriften setzen voraus, dass die pornografischen Schriften den sexuellen Missbrauch von Kindern im Sinne der §§ 176 bis 176b StGB zum Gegenstand haben (vgl. BGHSt 50, 370, 372; 43, 366, 368; 45, 41, 42 f.).
  • BGH, 06.02.2008 - 2 StR 572/07

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Bestimmen zur Vornahme einer Handlung "an sich

    Das Bestimmen eines Kindes zur Vornahme einer nicht mit Manipulationen an seinem Körper verbundenen sexuellen Handlung wird aber von dem Tatbestand des § 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB i. d. F. des 6. StrRG nicht erfasst (BGHSt 50, 370, 371 f. m. w. N.; Senat StV 2007, 184 = StraFo 2007, 215).
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