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   BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08   

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https://dejure.org/2008,185
BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08 (https://dejure.org/2008,185)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2008 - X ZB 31/08 (https://dejure.org/2008,185)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2008 - X ZB 31/08 (https://dejure.org/2008,185)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übertragung der Durchführung einer Notfallrettung und des Krankentransports im Rahmen eines Vergabeverfahrens; Zwingende Durchführung eines Vergabeverfahrens bei Erreichung eines bestimmten Schwellenwertes unter Beachtung der Höhe eines abzuschließenden Vertrages; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 97 Abs. 1; ; GWB § 99 Abs. 1; ; SächsBRKG § 31

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 97 Abs. 1 § 99 Abs. 1; SächsBRKG § 31
    "Rettungsdienstleistungen"; Pflicht zur Durchführung des Auswahlverfahrens hinsichtlich der Notfallrettung und des Krankentransports in Sachsen als Vergabeverfahren

  • rechtsportal.de

    GWB § 97 Abs. 1 § 99 Abs. 1 ; SächsBRKG § 31
    "Rettungsdienstleistungen"; Pflicht zur Durchführung des Auswahlverfahrens hinsichtlich der Notfallrettung und des Krankentransports in Sachsen als Vergabeverfahren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rettungsdienstleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übertragung des Rettungsdienstes unterliegt dem Vergaberecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä. (6)

  • De-legibus-Blog PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Wer darf Ausschreibungsverfahren für Rettungsdienste regeln?

  • vergabe24.de (Kurzanmerkung)

    Rettungsdienstleistungen unterfallen dem Vergaberecht

  • avocado-law.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht - Rettungsdienstwesen

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die (vermeintliche) "Vergaberechtsfreiheit" rettungsdienstlicher Leistungen auf dem Prüfstand (RA Dr. Jan-Oliver Schrotz, LL.M., und Heuking Kühn Lüer Wojtek; Kommunalwirtschaft 04/2009, S. 253)

  • publicsafety-npo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anwendbarkeit des Vergaberechts in den Submissionsländern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Übertragung des Rettungsdienstes unterliegt dem Vergaberecht (IBR 2009, 1408)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 179, 84
  • MDR 2009, 370
  • NVwZ 2009, 605
  • NZBau 2009, 201
  • BauR 2009, 705
  • VergabeR 2009, 156
  • VergabeR 2010, 846
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08
    Ein solcher Inhalt der Vereinbarung änderte nämlich nichts daran, dass der Vertrag sich über Leistungen verhält, zu denen ein Dritter aufgrund der vertraglichen Vereinbarung verpflichtet sein soll, was nach der Rechtsprechung des Senats bereits zur Anwendung von § 99 Abs. 1 GWB führt (BGHZ 162, 116, 128).

    Denn die erforderliche Entgeltlichkeit liegt jedenfalls dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber sich durch ein einheitliches Leistungsaustauschgeschäft zu einer geldwerten Gegenleistung für die Leistung des Unternehmens verpflichtet (vgl. BGHZ 162, 116, 129 m.w.N.).

    b) Die Geltung des GWB-Vergaberegimes auch für die Vergabe dieser Verträge und das dabei einzuhaltende Verfahren kann auch nicht als mit dem Zweck des Gesetzes unvereinbar angesehen werden, der zur Auslegung ebenfalls herangezogen werden muss (BGHZ 162, 116, 126).

  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08

    Rettungsdienst III

    Auszug aus BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08
    4. Auf die von dem vorlegenden Oberlandesgericht einerseits und dem Oberlandesgericht Düsseldorf (aus der vergaberechtlichen Rspr. wie oder ähnlich wie dieses OLG Celle NZBau 2000, 299; OLG Naumburg VergabeR 2001, 134 u. Beschl. v. 11.07.2008 - 1 Verg 5/08; BayObLG VergabeR 2003, 563 f.; OLG Brandenburg NZBau 2005, 236 u. Beschl. v. 18.09.2008 - VergW 9/04) andererseits kontrovers diskutierte und den eigentlichen Grund für die Divergenzvorlage bildende Frage, ob von der Ankündigung des Antragsgegners betroffene Tätigkeiten dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, so dass durch sie nach der Vorgabe von Art. 45, 55 EG-Vertrag weder die Niederlassungsfreiheit noch die Dienstleistungsfreiheit in den Mitgliedstaaten berührt wird, kommt es nicht an.

    Der Umstand, dass der Landesgesetzgeber ein besonderes Auswahlverfahren geschaffen hat, entbindet hiervon (entgegen dem vom OLG Naumburg VergabeR 2008, 821 hieraus gezogenen Schluss) nicht, weil eine Kompetenz des Freistaates Sachsen zur Einschränkung des bundeseinheitlichen Vergaberechts nicht mehr bestand, nachdem der Bund den Vierten Teil des GWB geschaffen hatte (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1, 11, 16, Art. 109 Abs. 3 GG).

  • EuGH, 02.05.1996 - C-253/95

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08
    Es kann nicht schon deshalb angenommen werden, das sich unter dieser Prämisse ergebende Hinausgehen über das nach dem Gemeinschaftsrecht Notwendige sei nicht vom Willen des deutschen Gesetzgebers gedeckt, weil Anlass für das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberechtsänderungsgesetz - VgRÄG) vom 26. August 1998 (BGBl. I 2512) europarechtliche Vorgaben waren (vgl. EuGH, Urt. v. 11.08.1995 - C-433/93, Slg. 1995, 2317 Rdn. 18 f.; Urt. v. 02.05.1996 - C-253/95, Slg. 1996, 2430 Rdn. 15).
  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

    Auszug aus BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08
    Er weist Rechtsgeschäfte allein deshalb dem GWB-Vergaberegime zu, weil der öffentliche Auftraggeber Leistungen durch einen Dritten für wünschenswert oder notwendig erachtet und dies zum Anlass nimmt, deren Erbringung auf vertraglichem Weg und nicht in anderer Weise, etwa durch einen Beleihungsakt (vgl. hierzu Burgi NVwZ 2007, 383), sicherzustellen (vgl. BGHZ 148, 55, 61), wobei angesichts des zu beurteilenden Sachverhalts dahinstehen kann, ob fallweise - etwa zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten - auch eine Beauftragung auf vertragsähnlichem Wege ausreichen kann.
  • EuGH, 11.08.1995 - C-433/93

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08
    Es kann nicht schon deshalb angenommen werden, das sich unter dieser Prämisse ergebende Hinausgehen über das nach dem Gemeinschaftsrecht Notwendige sei nicht vom Willen des deutschen Gesetzgebers gedeckt, weil Anlass für das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberechtsänderungsgesetz - VgRÄG) vom 26. August 1998 (BGBl. I 2512) europarechtliche Vorgaben waren (vgl. EuGH, Urt. v. 11.08.1995 - C-433/93, Slg. 1995, 2317 Rdn. 18 f.; Urt. v. 02.05.1996 - C-253/95, Slg. 1996, 2430 Rdn. 15).
  • OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08

    Rettungsdienst

    Auszug aus BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08
    Das Oberlandesgericht hat (ausschließlich) die sofortige Beschwerde dem Senat zur Entscheidung vorgelegt (Beschl. abgedr. u.a. VergabeR 2008, 809).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-357/06

    Frigerio Luigi & C. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Auszug aus BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08
    Nur wenn oder soweit das deutsche Gesetz einen bestimmten Dienstleistungsverkehr hiervon ausnähme, könnten der EG-Vertrag oder auf seiner Grundlage erlassene europäische Rechtsakte noch Bedeutung erlangen, nämlich dann, wenn das Gemeinschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland Derartiges untersagte (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 18.12.2007 - C-357/06, ZfBR 2008, 400, 403).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08
    Die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 GWB liegen vor, wenn das vorlegende Oberlandesgericht als tragende Begründung seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt (BGHZ 154, 32, 35 f. m.w.N.).
  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat

    Auszug aus BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08
    Die sich aus Art. 45, 55 EG-Vertrag ergebende so genannte Bereichsausnahme beschränkt sich nach dem Wortlaut von Art. 45 und dessen Zweck darauf, die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, Ausländer von den dort genannten Tätigkeiten im Inland fernzuhalten (EuGH, Urt. v. 21.06.1974 - 2/74, Slg. 1974, 631 Rdn. 44); ein Zwang für den nationalen Gesetzgeber ist damit nicht verbunden.
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - Verg 7/06

    Vergaberechtsstreit um Rettungsdienstleistungen: Vorlage an den BGH

    Auszug aus BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08
    An der deshalb gebotenen Zurückweisung der sofortigen Beschwerde sehe man sich jedoch durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. April 2006 (abgedr. u.a. VergabeR 2006, 787) gehindert; denn dem liege die Auffassung zugrunde, dass das Handeln am Rettungsdienst beteiligter Privater der hoheitlichen Betätigung des Staates zuzurechnen sei mit der Folge, dass die Vergabe derartiger Leistungen nicht dem GWB-Vergaberegime unterworfen sei.
  • OLG Naumburg, 19.10.2000 - 1 Verg 9/00

    Zulässigkeit eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung; Begriff

  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 7/03

    Nachprüfungsantrag bei bevorstehender "de-facto-Vergabe"

  • OLG Brandenburg, 09.09.2004 - Verg W 9/04

    Verlängerung der Entscheidungsfrist im Verfahren vor der Vergabekammer; Vergabe

  • OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99

    Vergabesachen; öffentliche Aufträge; Rettungsdienste; Rettungswachen

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn das vorlegende Oberlandesgericht seiner Entscheidung als tragende Begründung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der sich mit einem die Entscheidung eines anderen Obergerichts tragenden Rechtssatz nicht in Einklang bringen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - X ZB 31/08, BGHZ 179, 84 - Rettungsdienstleistungen).

    a) Dieser Anwendungsbereich ist im Gesetz nach Vertragsarten und -gegenständen prinzipiell umfassend bestimmt (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - X ZB 31/08, BGHZ 179, 84 Rn. 21 - Rettungsdienstleistungen; aA Prieß, NZBau 2002, 539 ff.).

    Dieser Ausnahmekatalog ist grundsätzlich als abschließend anzusehen (vgl. BGHZ 179, 84 Rn. 21 - Rettungsdienstleistungen).

    Im Übrigen hat der Senat bereits am Beispiel der Regelung in § 126 GWB aufgezeigt, dass gerade der objektive Regelungsgehalt des den Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beinhaltenden Art. 1 des Vergaberechtsänderungsgesetzes vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2512) auch in anderem Sachzusammenhang über den subjektiven Willen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe hinausgeht (BGHZ 179, 84 Rn. 24 - Rettungsdienstleistungen).

    b) Soweit dem Beschluss des Senats vom 1. Dezember 2008 (BGHZ 179, 84 Rn. 20 - Rettungsdienstleistungen) Zweifel daran entnommen werden können, dass Dienstleistungskonzessionen vom Anwendungsbereich des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgenommen waren, bezog sich diese Entscheidung auf die bis zum 23. April 2009 geltende Fassung des Gesetzes.

  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Dass dieser Rechtsweg für Auswahlentscheidungen ab Erreichen des Schwellenwertes eröffnet ist, steht jedenfalls aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest, wonach das in § 31 SächsBRKG vorgesehene Auswahlverfahren als Vergabeverfahren im Sinne des § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durchzuführen ist (vgl. BGHZ 179, 84).

    In dem - bei Erreichen des Schwellenwerts - nach Maßgabe des GWB-Vergaberegimes durchzuführenden Auswahlverfahren (vgl. BGHZ 179, 84 ) haben nun alle Bewerber grundsätzlich die gleiche Chance, als Leistungserbringer ausgewählt zu werden (vgl. BVerfGE 116, 135 ).

    Nach der Neuregelung hat die Zulassung zur Mitwirkung im Rettungsdienst hingegen nach Maßgabe des GWB-Vergaberechts zu erfolgen (vgl. BGHZ 179, 84).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Aus der zuvor geltenden Fassung des GWB ergab sich zwar ein Ausschluss der Dienstleistungskonzessionen nicht eindeutig, was den BGH in seiner Entscheidung vom 01.12.2008 (X - ZB 31/08 - Rettungsdienstleistungen, NZBau 2009, 201 = VergabeR 2009, 156) zu der von der Antragstellerin zitierten Bemerkung zu Dienstleistungskonzessionen veranlasst haben mag.

    Dementsprechend geht die Rechtsprechung davon aus, dass auch bei nicht prioritären Dienstleistungen ein Vergabenachprüfungsverfahren statthaft ist (vgl. OLG Dresden, VergabeR 2008, 567 m.w.N.; OLG Dresden, NZBau 2008, 594 = VergabeR 2008, 809; inzidenter wohl auch BGH NZBau 2009, 201 = VergabeR 2009, 156; Bischoff, in Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht, § 1a VOL/A Rdnrn. 14).

    Daraus lässt sich schließen, dass das Vergaberecht auch bei der Vergabe von SPNV-Leistungen einschlägig sein sollte (vgl. auch BGH NZBau 200, 201 = VergabeR 2009, 156 - Rettungsdienstleistungen).

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