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   BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08   

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https://dejure.org/2010,321
BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08 (https://dejure.org/2010,321)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2010 - I ZR 13/08 (https://dejure.org/2010,321)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - I ZR 13/08 (https://dejure.org/2010,321)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 2 UrhG, § 23 S 1 UrhG, § 24 Abs 1 UrhG, § 97 UrhG, § 4 Nr 9 UWG
    Rechtsverletzungen im Internet: Urheberrechtsverstoß bei Zusammenfassung des gedanklichen Inhalts eines Schriftwerks; markenrechtliche Sittenwidrigkeit einer Zeichenbenutzung im Zusammenhang mit der Urheberrechtsverletzung - Notiz zur SZ

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 2 UrhG, § 23 S 1 UrhG, § 24 Abs 1 UrhG, § 97 UrhG, § 4 Nr 9 UWG
    Rechtsverletzungen im Internet: Urheberrechtsverstoß bei Zusammenfassung des gedanklichen Inhalts eines Schriftwerks; markenrechtliche Sittenwidrigkeit einer Zeichenbenutzung im Zusammenhang mit der Urheberrechtsverletzung - Notiz zur SZ

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch der Süddeutschen Zeitung auf Wiedergabe von Originalpassagen aus Buchrezensionen auf der Webseite "perlentaucher.de" unter der Überschrift "Notiz zur SZ" sowie des Verkaufs dieser verkürzten Rezensionen an "amazon.de" u.a.; Bestimmtheit des auch das ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Perlentaucher

    §§ 12 Abs. 2, 23, 24 Abs. 1 UrhG

  • online-und-recht.de

    Rechtsverletzungen im Internet: Urheberrechtsverstoß bei Zusammenfassung des gedanklichen Inhalts eines Schriftwerks; markenrechtliche Sittenwidrigkeit einer Zeichenbenutzung im Zusammenhang mit der Urheberrechtsverletzung - Notiz zur SZ

  • rewis.io

    Rechtsverletzungen im Internet: Urheberrechtsverstoß bei Zusammenfassung des gedanklichen Inhalts eines Schriftwerks; markenrechtliche Sittenwidrigkeit einer Zeichenbenutzung im Zusammenhang mit der Urheberrechtsverletzung - Notiz zur SZ

  • rewis.io

    Rechtsverletzungen im Internet: Urheberrechtsverstoß bei Zusammenfassung des gedanklichen Inhalts eines Schriftwerks; markenrechtliche Sittenwidrigkeit einer Zeichenbenutzung im Zusammenhang mit der Urheberrechtsverletzung - Notiz zur SZ

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch der Süddeutschen Zeitung auf Wiedergabe von Originalpassagen aus Buchrezensionen auf der Webseite "perlentaucher.de" unter der Überschrift "Notiz zur SZ" sowie des Verkaufs dieser verkürzten Rezensionen an "amazon.de" u.a.; Bestimmtheit des auch das ...

  • rechtsportal.de

    Unterlassungsanspruch der Süddeutschen Zeitung auf Wiedergabe von Originalpassagen aus Buchrezensionen auf der Webseite "perlentaucher.de" unter der Überschrift "Notiz zur SZ" sowie des Verkaufs dieser verkürzten Rezensionen an "amazon.de" u.a.; Bestimmtheit des auch das ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Abstracts zu Buchrezensionen aus Zeitungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Perlentaucher

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BGH fällt kein abschließendes Urteil im »Perlentaucher«-Rechtsstreit

  • heise.de (Pressemeldung, 01.12.2010)

    Streit um Buch-Kurzkritiken bei Perlentaucher.de geht weiter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Perlentaucher - Abstracts auf der Website

  • spiegel.de (Pressemeldung, 01.12.2010)

    Kurzkritiken: Streit um Perlentaucher geht weiter

  • nennen.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Abstracts von Buchrezensionen grundsätzlich zulässig

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Verwertung von sogenannten Abstracts im Rechtsstreit FAZ und SZ gegen Perlentaucher

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Entscheidet im Rechtsstreit FAZ und SZ gegen Perlentaucher

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Verwendung von "Abstracts"

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von "Abstracts"

  • heise.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.07.2010)

    BGH will Perlentaucher-Urteil Ende September verkünden

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.07.2010)

    Der Fall Perlentaucher und die Informations- und Meinungsfreiheit

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.07.2010)

    BGH entscheidet über Rezensions-Zusammenfassungen

Besprechungen u.ä. (5)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Perlentaucher - Feuilleton reloaded

  • uni-muenster.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der BGH taucht nach Perlen - Zur Freiheit von Abstracts im Urheberrecht (Prof. Dr. Thomas Hoeren; GRUR-Prax 2011, 27-29)

  • carta.info (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    FAZ/SZ gegen Perlentaucher: Was darf eine Kurzzusammenfassung?

  • carta.info (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Die Causa Perlentaucher: Soll das Urheberrecht etwa auch den Inhalt schützen?

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zulässigkeit von Online-Abstracts - Das Urheberrecht in Zeiten des Internets oder: Wem gebühren die Perlen?

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08

    Rechtsstreit FAZ und SZ gegen Perlentaucher

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Perlentaucher

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 80 (Ls.)
  • ZUM 2011, 242
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 263/91

    Freie Benutzung von Comic-Figuren - Asterix

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08
    Dabei kommt es darauf an, inwieweit das neue Werk mit dem benutzten Werk in Merkmalen übereinstimmt, auf denen die schöpferische Eigenart des benutzten Werkes beruht (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1993 - I ZR 263/91, BGHZ 122, 53, 58 f. - Alcolix).

    Eine freie Benutzung setzt - wie das Berufungsgericht noch zutreffend angenommen hat - voraus, dass angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werkes verblassen (BGHZ 122, 53, 60 - Alcolix; BGH, Urteil vom 29. April 1999 - I ZR 65/96, BGHZ 141, 267, 280 - Laras Tochter, mwN).

    In der Regel ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die dem geschützten älteren Werk entlehnten eigenpersönlichen Züge im neuen Werk zurücktreten, so dass die Benutzung des älteren Werkes durch das neuere nur noch als Anregung zu einem neuen, selbständigen Werkschaffen erscheint (BGHZ 122, 53, 60 - Alcolix; BGHZ 141, 267, 280 - Laras Tochter; BGH, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 117/00, BGHZ 154, 260, 267 - Gies-Adler, mwN).

    Auch in einem solchen Fall kann - anders als das Berufungsgericht gemeint hat - davon gesprochen werden, dass die entlehnten individuellen Züge des älteren Werkes im neueren Werk "verblassen" (BGHZ 122, 53, 60 f. - Alcolix; BGHZ 141, 267, 280 f. - Laras Tochter; BGHZ 154, 260, 268 - Gies-Adler).

    Bei ihr kommt der innere Abstand in einer antithematischen Behandlung zum Ausdruck (vgl. BGHZ 122, 53, 60 f. - Alcolix; BGHZ 141, 267, 281 - Laras Tochter; BGHZ 154, 260, 268 - Gies-Adler).

    Danach kommt es darauf an, ob die Zusammenfassung trotz dieser Übereinstimmungen in der Gesamtschau einen so großen äußeren Abstand zum Schriftwerk einhält, dass sie als ein selbständiges neues Werk anzusehen ist (vgl. BGHZ 122, 53, 58 f. - Alcolix; BGH, Urteil vom 8. Juli 2004 - I ZR 25/02, GRUR 2004, 855, 857 = WRP 2004, 1293 - Hundefigur).

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08
    Eine freie Benutzung setzt - wie das Berufungsgericht noch zutreffend angenommen hat - voraus, dass angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werkes verblassen (BGHZ 122, 53, 60 - Alcolix; BGH, Urteil vom 29. April 1999 - I ZR 65/96, BGHZ 141, 267, 280 - Laras Tochter, mwN).

    In der Regel ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die dem geschützten älteren Werk entlehnten eigenpersönlichen Züge im neuen Werk zurücktreten, so dass die Benutzung des älteren Werkes durch das neuere nur noch als Anregung zu einem neuen, selbständigen Werkschaffen erscheint (BGHZ 122, 53, 60 - Alcolix; BGHZ 141, 267, 280 - Laras Tochter; BGH, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 117/00, BGHZ 154, 260, 267 - Gies-Adler, mwN).

    Auch in einem solchen Fall kann - anders als das Berufungsgericht gemeint hat - davon gesprochen werden, dass die entlehnten individuellen Züge des älteren Werkes im neueren Werk "verblassen" (BGHZ 122, 53, 60 f. - Alcolix; BGHZ 141, 267, 280 f. - Laras Tochter; BGHZ 154, 260, 268 - Gies-Adler).

    Bei ihr kommt der innere Abstand in einer antithematischen Behandlung zum Ausdruck (vgl. BGHZ 122, 53, 60 f. - Alcolix; BGHZ 141, 267, 281 - Laras Tochter; BGHZ 154, 260, 268 - Gies-Adler).

    Dann kann die auf der individuellen Phantasie des Dichters beruhende Fabel wie etwa der Gang der Handlung, die Charakteristik der Personen oder die Ausgestaltung von Szenen urheberrechtlich geschützt sein (BGHZ 141, 267, 279 - Laras Tochter).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08
    Durch die Bestimmung des § 4 Nr. 9 UWG ist der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz lediglich gesetzlich geregelt, nicht aber inhaltlich geändert worden, so dass die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze weiterhin gelten (BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 - I ZR 124/06, GRUR 2010, 80 Rn. 20 = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE, mwN).

    Danach kann das Angebot eines nachahmenden Erzeugnisses wettbewerbswidrig sein, wenn das nachgeahmte Produkt über wettbewerbliche Eigenart verfügt und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen (BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 21- LIKEaBIKE, mwN).

    Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn dessen konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Juni 2008, GRUR 2008, 1115 Rn. 20 = WRP 2008, 1510 - ICON; GRUR 2010, 80 Rn. 22 - LIKEaBIKE).

  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 106/78

    Staatsexamensarbeit

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08
    Genießt das Schriftwerk - wie in aller Regel eine Buchrezension - allein aufgrund seiner sprachlichen Gestaltung Urheberrechtsschutz, so stellt eine solche Zusammenfassung grundsätzlich eine urheberrechtlich unbedenkliche freie Benutzung dieses Schriftwerks im Sinne des § 24 Abs. 1 UrhG dar (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 1980 - I ZR 106/78, GRUR 1981, 352, 354 und 355 - Staatsexamensarbeit).

    Soweit das Berufungsgericht ausgeführt hat, die Beklagte habe den Gedankengang der Originalrezensionen in der Weise modifiziert, dass Passagen, die im Original weiter vorne zu finden seien, im Abstract eher am Ende der Darstellung auftauchten und umgekehrt, ist weder festgestellt noch ersichtlich, dass der abweichende Aufbau den Abstracts eine schöpferische Eigenart verleiht, gegenüber der die schöpferische Eigenart der Originalrezensionen zurücktritt (vgl. BGH, GRUR 1981, 352, 354 - Staatsexamensarbeit).

    An der Übernahme von Formulierungen, die in dem in Rede stehenden Gebiet gebräuchlich sind, ist er nicht gehindert (vgl. BGH, GRUR 1981, 352, 353 - Staatsexamensarbeit).

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 169/05

    POST

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08
    Sie benutzt das Zeichen "SZ" damit als Angabe über ein Merkmal ihrer Dienstleistung im Sinne von § 23 Nr. 2 MarkenG (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2008 - I ZR 169/05, GRUR 2008, 798 Rn. 19 = WRP 2008, 1202 - POST I; vgl. zu Art. 6 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL EuGH, Urteil vom 25. Januar 2007 - C-48/05, Slg. 2007, I-1017 = GRUR 2007, 318 Rn. 43 f. = WRP 2007, 299 - Adam Opel/Autec).

    Die Beurteilung der Sittenwidrigkeit einer Zeichenbenutzung erfordert zwar eine Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls (BGH, GRUR 2008, 798 Rn. 21 - POST I; BGHZ 181, 77 Rn. 29 - DAX, mwN).

    Insoweit gelten dieselben Erwägungen, die der Annahme eines Verstoßes gegen die guten Sitten im Sinne von § 23 Nr. 2 MarkenG entgegenstehen (vgl. BGH, GRUR 2008, 798 Rn. 26 - POST I, mwN).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00

    Verfremdung des Bundesadlers - Gies-Adler

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08
    In der Regel ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die dem geschützten älteren Werk entlehnten eigenpersönlichen Züge im neuen Werk zurücktreten, so dass die Benutzung des älteren Werkes durch das neuere nur noch als Anregung zu einem neuen, selbständigen Werkschaffen erscheint (BGHZ 122, 53, 60 - Alcolix; BGHZ 141, 267, 280 - Laras Tochter; BGH, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 117/00, BGHZ 154, 260, 267 - Gies-Adler, mwN).

    Auch in einem solchen Fall kann - anders als das Berufungsgericht gemeint hat - davon gesprochen werden, dass die entlehnten individuellen Züge des älteren Werkes im neueren Werk "verblassen" (BGHZ 122, 53, 60 f. - Alcolix; BGHZ 141, 267, 280 f. - Laras Tochter; BGHZ 154, 260, 268 - Gies-Adler).

    Bei ihr kommt der innere Abstand in einer antithematischen Behandlung zum Ausdruck (vgl. BGHZ 122, 53, 60 f. - Alcolix; BGHZ 141, 267, 281 - Laras Tochter; BGHZ 154, 260, 268 - Gies-Adler).

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07

    DAX

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08
    Entscheidend ist vielmehr, ob das angegriffene Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften der Dienstleistungen verwendet wird und die Benutzung den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht (Art. 6 MarkenRL) oder - mit den damit inhaltlich übereinstimmenden Worten des § 23 MarkenG - nicht gegen die guten Sitten verstößt (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - I ZR 42/07, BGHZ 181, 77 Rn. 27 - DAX, mwN).

    Die Beurteilung der Sittenwidrigkeit einer Zeichenbenutzung erfordert zwar eine Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls (BGH, GRUR 2008, 798 Rn. 21 - POST I; BGHZ 181, 77 Rn. 29 - DAX, mwN).

  • LG Hamburg, 12.12.2003 - 308 O 57/03

    Urheber- und markenrechtliche Zulässigkeit der Bearbeitung von

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08
    Nach anderer Ansicht, der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, darf auch die Mitteilung oder Beschreibung des Inhalts eines Werkes, das mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht ist, jedenfalls dann nicht ohne Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden, wenn diese Inhaltsmitteilung oder Inhaltsbeschreibung eine Bearbeitung oder Umgestaltung des Werkes (§ 23 Satz 1 UrhG) darstellt (LG Hamburg, GRUR-RR 2004, 65, 69; Schulze in Dreier/Schulze aaO § 12 Rn. 24; Bullinger in Wandtke/Bullinger, UrhR, 3. Aufl., § 12 UrhG Rn. 22; Ullmann, jurisPR-WettbR 4/2008 Anm. 2).

    Die Bestimmung des § 12 Abs. 2 UrhG regelt einen zusätzlichen Schutz des Urhebers vor der Veröffentlichung seines Werkes, nicht aber eine Beschränkung seiner Rechte nach der Veröffentlichung; was nach der Veröffentlichung zulässig ist, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften, darunter den Bestimmungen der §§ 23, 24 UrhG (LG Hamburg, GRUR-RR 2004, 65, 69; vgl. auch Pohl aaO S. 186 ff.).

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08
    Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen der Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses können unabhängig vom Bestehen von Ansprüchen aus Urheberrecht gegeben sein, wenn besondere Begleitumstände vorliegen, die außerhalb der Sonderschutztatbestände des Urheberrechtsgesetzes liegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 17 - Paperboy, mwN).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08
    So verhält es sich, wenn die Nachahmung zu einer vermeidbaren Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft führt (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UWG), die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt (§ 4 Nr. 9 Buchst. b UWG) oder Mitbewerber unlauter behindert (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - I ZR 198/04, GRUR 2007, 795 Rn. 50 = WRP 2007, 1076 - Handtaschen, mwN).
  • BGH, 08.07.2004 - I ZR 25/02

    Hundefigur

  • BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52

    Filmverwertungsvertrag und Filmschutz

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 142/06

    Kranhäuser

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 231/99

    "Technische Lieferbedingungen"; Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines

  • OLG Frankfurt, 19.05.1998 - 11 U 59/97

    Zustimmungsbedürftigkeit der Bearbeitung eines Buchinhalts zum Zwecke der

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06

    Keine Urheberrechtsverletzung durch "Abstracts" - Perlentaucher II

  • OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 76/06

    Urheberrecht: Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter

    Wegen der tatsächlichen Feststellungen und der bislang gestellten Anträge wird auf das Urteil des Senats vom 11.12.2007 in derselben Sache (veröffentlicht u.a. in GRUR 2008, 249) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.12.2010, I ZR 13/08, (veröffentlich u.a. in ZUM 2011, 242) Bezug genommen.

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1.12.2010 (I ZR 13/08) die - zugelassene - Revision der Klägerin zu 1) zurückgewiesen und auf die Revision der Klägerin zu 2) das Urteil des Senats insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht hinsichtlich des auf eine Verletzung des Urheberrechts an den Originalrezensionen gestützten Antrags zu IV und hinsichtlich der auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht unter dem Gesichtspunkt der gezielten Behinderung gestützten Anträge zu 11, 111 und IV zum Nachteil der Klägerin zu 2) erkannt hat.

  • OLG Hamburg, 26.02.2015 - 3 U 104/13

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei vergleichender Werbung über die

    "Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; BGH, Urt. v. 9.7.2009 - I ZR 13/08, GRUR 2009, 977 Tz. 21 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung).".
  • OLG Hamburg, 16.05.2012 - 3 U 89/11

    Heilmittelwerbung: Unterlassungsanspruch unter Berücksichtigung einer

    "Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; BGH, Urt. v. 9.7.2009 _ I ZR 13/08, GRUR 2009, 977 Tz. 21 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung).
  • AG Hamburg, 09.10.2007 - 36a C 52/07

    Kein Gewohnheitsrecht zur Online-Werbung mit Rezensionsauszügen

    Die Klägerin und die Süddeutsche Zeitung haben zudem die sogenannten Perlentaucher-Verfahren geführt (BGH GRUR 2011, 134 - Perlentaucher; BGH ZUM 2011, 242) und mit diesen gezeigt, dass sie mit der unentgeltlichen Online-Nutzung von Auszügen aus ihren Rezensionen nicht einverstanden sind.
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