Rechtsprechung
   BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 241/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3869
BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 241/07 (https://dejure.org/2010,3869)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2010 - VIII ZR 241/07 (https://dejure.org/2010,3869)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - VIII ZR 241/07 (https://dejure.org/2010,3869)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3869) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 3 EEG vom 21.07.2004, § 21 Abs 1 Nr 3 EEG vom 21.07.2004, Art 3 Abs 1 GG, KWKG
    Stromeinspeisevergütung für den Betreiber einer Biomasse-Altanlage: Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung im EEG 2004

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 3, 100; EEG a. F. §§ 21, 8
    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsbestimmung in § 21 Abs. 1 Nr. 3 des EEG 2004

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsbestimmung in § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004 (EEG 2004)

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2004 § 21; EEG 2004 § 8
    Übergangsbestimmung des § 21 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2004 für nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommene Biomasseanlagen verfassungsgemäß

  • rewis.io

    Stromeinspeisevergütung für den Betreiber einer Biomasse-Altanlage: Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung im EEG 2004

  • ra.de
  • rewis.io

    Stromeinspeisevergütung für den Betreiber einer Biomasse-Altanlage: Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung im EEG 2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG § 21 Abs. 1 Nr. 3; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsbestimmung in § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004 ( EEG 2004)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Energierecht - Übergangsbestimmung in EEG 2004 ist verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strom aus alten Biomasse-KWK-Anlagen

  • ar-law.de (Leitsatz)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Übergangsbestimmung in § 21 Abs. 1 Nr. 3 des EEG 2004

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 190
  • WM 2011, 514
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 241/07
    Dies ist der Fall, wenn das Gericht bei Gültigkeit oder Ungültigkeit des Gesetzes zu jeweils unterschiedlichen Ergebnissen kommen müsste (vgl. BVerfGE 93, 386, 394; 110, 412, 429 f.).

    Das Landgericht hat hierbei jedoch nicht berücksichtigt, dass es, wenn der Kläger des Ausgangsverfahrens die Vorenthaltung einer gesetzlichen Begünstigung als gleichheitswidrig beanstandet, für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, auch soweit in erster Linie eine Unvereinbarkeitserklärung in Betracht zu ziehen wäre, genügt, dass eine Beanstandung der zur Prüfung gestellten Norm dem Kläger die Chance offen hält, eine für ihn günstigere Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (BVerfGE 74, 182, 195 f.; 93, 386, 395; 110, 412, 430; st. Rspr.).

    Dem Gesetzgeber kommt von Verfassungs wegen ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 93, 386, 397; BVerfG, GewArch 2009, 450, 451; jeweils mwN).

    Willkür des Gesetzgebers kann deshalb nicht schon dann bejaht werden, wenn es an dogmatisch überzeugenden oder systematisch richtigen oder überhaupt an formulierten Gründen mangelt, sondern nur dann, wenn sich ein sachlicher Grund für die gesetzliche Bestimmung überhaupt nicht finden lässt (BVerfG, NJW 2005, 3132, 3133; BVerfGE 48, 227, 237; 51, 1, 26 f.; 93, 386, 400; 123, 111, 126; st. Rspr.; BeckOK-GG/Epping/Hillgruber/Kischel, Stand Oktober 2010, Art. 3 Rn. 30, 33).

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 241/07
    Dies ist der Fall, wenn das Gericht bei Gültigkeit oder Ungültigkeit des Gesetzes zu jeweils unterschiedlichen Ergebnissen kommen müsste (vgl. BVerfGE 93, 386, 394; 110, 412, 429 f.).

    Das Landgericht hat hierbei jedoch nicht berücksichtigt, dass es, wenn der Kläger des Ausgangsverfahrens die Vorenthaltung einer gesetzlichen Begünstigung als gleichheitswidrig beanstandet, für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, auch soweit in erster Linie eine Unvereinbarkeitserklärung in Betracht zu ziehen wäre, genügt, dass eine Beanstandung der zur Prüfung gestellten Norm dem Kläger die Chance offen hält, eine für ihn günstigere Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (BVerfGE 74, 182, 195 f.; 93, 386, 395; 110, 412, 430; st. Rspr.).

    Nähere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall der allgemeine Gleichheitssatz durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (vgl. BVerfGE 110, 412, 432 mwN).

    Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf Übereinstimmung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfGE 84, 348, 359 mwN; 110, 412, 436; st. Rspr.).

  • BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 700/05

    Verfassungsmäßigkeit der "alten" Mindestvergütung für vor dem 1. 1. 2004 in

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 241/07
    Willkür des Gesetzgebers kann deshalb nicht schon dann bejaht werden, wenn es an dogmatisch überzeugenden oder systematisch richtigen oder überhaupt an formulierten Gründen mangelt, sondern nur dann, wenn sich ein sachlicher Grund für die gesetzliche Bestimmung überhaupt nicht finden lässt (BVerfG, NJW 2005, 3132, 3133; BVerfGE 48, 227, 237; 51, 1, 26 f.; 93, 386, 400; 123, 111, 126; st. Rspr.; BeckOK-GG/Epping/Hillgruber/Kischel, Stand Oktober 2010, Art. 3 Rn. 30, 33).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00

    Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 241/07
    Willkür des Gesetzgebers kann deshalb nicht schon dann bejaht werden, wenn es an dogmatisch überzeugenden oder systematisch richtigen oder überhaupt an formulierten Gründen mangelt, sondern nur dann, wenn sich ein sachlicher Grund für die gesetzliche Bestimmung überhaupt nicht finden lässt (BVerfG, NJW 2005, 3132, 3133; BVerfGE 48, 227, 237; 51, 1, 26 f.; 93, 386, 400; 123, 111, 126; st. Rspr.; BeckOK-GG/Epping/Hillgruber/Kischel, Stand Oktober 2010, Art. 3 Rn. 30, 33).
  • BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76

    Lohnfortzahlung

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 241/07
    Willkür des Gesetzgebers kann deshalb nicht schon dann bejaht werden, wenn es an dogmatisch überzeugenden oder systematisch richtigen oder überhaupt an formulierten Gründen mangelt, sondern nur dann, wenn sich ein sachlicher Grund für die gesetzliche Bestimmung überhaupt nicht finden lässt (BVerfG, NJW 2005, 3132, 3133; BVerfGE 48, 227, 237; 51, 1, 26 f.; 93, 386, 400; 123, 111, 126; st. Rspr.; BeckOK-GG/Epping/Hillgruber/Kischel, Stand Oktober 2010, Art. 3 Rn. 30, 33).
  • BVerfG, 13.07.2000 - 1 BvR 395/00

    Verfassungsmäßigkeit von SVG § 81e Abs 12, 13 - Stichtagsregelung

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 241/07
    Zu einer Erstreckung der neuen Vergütungsregelung auf Anlagen, die vor dem 1. Januar 2004 in Betrieb gegangen sind, war der Gesetzgeber, dem bei der Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises im Rahmen seines Gestaltungsspielraums die Entscheidung obliegt, ob und inwieweit er - auch unter Berücksichtigung der Interessen der bei einer Erhöhung der Vergütungssätze wirtschaftlich letztlich belasteten Verbraucher (vgl. hierzu Büdenbender in Festschrift für Baur, 2002, S. 225, 240 ff.; Altrock/Oschmann/Theobald, aaO, § 21 Rn. 2) - die geänderte Gesetzeslage auf die vor ihrem Inkrafttreten verwirklichten Sachverhalte erstrecken will (BVerfG, NVwZ-RR 2001, 166, 167), hingegen nicht verpflichtet.
  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 241/07
    Willkür des Gesetzgebers kann deshalb nicht schon dann bejaht werden, wenn es an dogmatisch überzeugenden oder systematisch richtigen oder überhaupt an formulierten Gründen mangelt, sondern nur dann, wenn sich ein sachlicher Grund für die gesetzliche Bestimmung überhaupt nicht finden lässt (BVerfG, NJW 2005, 3132, 3133; BVerfGE 48, 227, 237; 51, 1, 26 f.; 93, 386, 400; 123, 111, 126; st. Rspr.; BeckOK-GG/Epping/Hillgruber/Kischel, Stand Oktober 2010, Art. 3 Rn. 30, 33).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 241/07
    Das Landgericht hat hierbei jedoch nicht berücksichtigt, dass es, wenn der Kläger des Ausgangsverfahrens die Vorenthaltung einer gesetzlichen Begünstigung als gleichheitswidrig beanstandet, für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, auch soweit in erster Linie eine Unvereinbarkeitserklärung in Betracht zu ziehen wäre, genügt, dass eine Beanstandung der zur Prüfung gestellten Norm dem Kläger die Chance offen hält, eine für ihn günstigere Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (BVerfGE 74, 182, 195 f.; 93, 386, 395; 110, 412, 430; st. Rspr.).
  • OLG Koblenz, 06.11.2007 - 11 U 439/07

    Erneuerbare Energien: Vergütung von Strom aus einer Biogasanlage bei

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 241/07
    Dementsprechend sind bisher in der Rechtsprechung der Instanzgerichte, soweit ersichtlich, keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der vom Gesetzgeber in § 21 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2004 gewählten Stichtagsregelung erhoben worden (vgl. OLG Oldenburg, ZNER 2006, 158; OLG Koblenz, OLGR 2008, 239; LG Regensburg, ZNER 2006, 279).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 241/07
    Lassen sich die einzelnen Ungleichbehandlungen nur durch unterschiedliche Gründe rechtfertigen, dürfen diese Gründe zueinander nicht in Widerspruch stehen, sondern müssen innerhalb eines vertretbaren gesetzgeberischen Konzepts aufeinander abgestimmt sein (BVerfGE 116, 164, 181 f.).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des novellierten bayerischen Gesetzes

  • LG Regensburg, 06.07.2006 - 6 O 1036/06

    Bestimmung der Vergütungssätze für die Einspeisung von elektrischem Strom aus

  • OLG Oldenburg, 30.03.2006 - 14 U 123/05

    Bestimmung des für die Zahlung einer Mindestvergütung im Sinne des § 8 Abs. 1

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 104/17

    Kündigungsbeschränkung gemäß § 577a Abs. 1a Satz 1 BGB erfordert keine

    Führt eine Norm zur Ungleichbehandlung mehrerer Vergleichsgruppen, muss die Ungleichbehandlung bezogen auf die jeweilige Vergleichsgruppe durch einen hinreichenden sachlichen Grund gerechtfertigt werden (vgl. nur Senatsurteil vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 241/07, WM 2011, 514 Rn. 15 ff. mwN).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. BVerfGE 93, 386, 397; BVerfG, GewArch 2009, 450, 451; jeweils mwN; Senatsurteil vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 241/07, aaO Rn. 18).

    Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf Übereinstimmung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfGE 84, 348, 359 mwN; 110, 412, 436; Senatsurteil vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 241/07, aaO; st. Rspr.).

  • BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 195/13

    Haftung des Futtermittelverkäufers für dioxinverdächtiges Tierfutter

    Dafür kommt es wesentlich auch darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfGE 130, 52, 65 f.; 133, 377 Rn. 74 ff.; Senatsurteil vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 241/07, WM 2011, 514 Rn. 16 ff.; jeweils mwN).
  • BGH, 05.07.2017 - VIII ZR 147/16

    Netzbetreiber hat Anspruch auf Rückzahlung von Einspeisevergütung wegen

    Sind die von ihm vorgesehenen Fördermaßnahmen und Sanktionen jedoch innerhalb eines vertretbaren gesetzgeberischen Konzepts aufeinander abgestimmt, kann die jeweilige Maßnahme oder Sanktion verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 110, 274, 293 mwN; vgl. ferner Senatsurteile vom 4. März 2015 - VIII ZR 325/13, WM 2015, 1341 Rn. 26; vom 10. Juli 2013 - VIII ZR 300/12, NVwZ 2014, 94 Rn. 21, und VIII ZR 301/12, juris Rn. 21; vgl. auch Senatsurteile vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 241/07, WM 2011, 514 Rn. 19; vom 25. Juni 2014 - VIII ZR 169/13, BGHZ 201, 355 Rn. 19, 26; vom 6. Mai 2015 - VIII ZR 56/14, BGHZ 205, 228 Rn. 24).
  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 278/15

    Anspruch auf Einspeisevergütung: Vorliegen eines Satzungsbeschlusses über den

    Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich aus dem Willkürverbot und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nichts für die von ihr befürwortete ("verfassungskonforme") Auslegung des § 32 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c EEG2012-I. Denn der Gesetzgeber, der ein bestimmtes Verhalten der Bürger fördern will, das ihm aus wirtschafts-, sozial-, umwelt- oder gesellschaftspolitischen Gründen erwünscht ist, hat eine große Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 17, 210, 216; 93, 319, 350; 110, 274, 293; Senatsurteil vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 241/07, WM 2011, 514 Rn. 19).

    Sachbezogene Gesichtspunkte stehen ihm in weitem Umfang zu Gebote, solange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist (BVerfGE 110, aaO; Senatsurteil vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 241/07, aaO).

  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 110/14

    Stromerzeugung in einer Biomasseanlage zur Stromeinspeisung und zum

    Diese Verknüpfung liegt auch der Rechtsprechung des Senats zum EEG 2004 zugrunde (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 241/07, WM 2011, 514 Rn. 9).
  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 325/13

    Erneuerbare Energien: Erhöhter KWK-Bonus für Altanlagen zur Stromerzeugung aus

    Dem Gesetzgeber steht es bei der Schaffung solcher Anreize frei, anstelle der höchstmöglichen Förderung mit Blick auf die von den Verbrauchern zu tragenden Gesamtkosten nur einen Teil der Investitionskosten in neue Wärmenutzungen zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile vom 10. Juli 2013 - VIII ZR 300/12, aaO Rn. 18, und VIII ZR 301/12, aaO Rn. 18; vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 241/07, WM 2011, 514 Rn. 30).
  • BGH, 10.07.2013 - VIII ZR 300/12

    Erneuerbare Energien: Berechnung der Einspeisevergütung eines

    Solange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützt und die Gründe für die Ungleichbehandlung innerhalb eines vertretbaren gesetzgeberischen Konzepts aufeinander abgestimmt sind, kann die Maßnahme verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden (BVerfGE 110, 274, 293 mwN; vgl. auch Senat, Urteil vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 241/07, WM 2011, 514 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 10.07.2013 - VIII ZR 301/12

    Erneuerbare Energien: Berechnung der Einspeisevergütung eines

    Solange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützt und die Gründe für die Ungleichbehandlung innerhalb eines vertretbaren gesetzgeberischen Konzepts aufeinander abgestimmt sind, kann die Maßnahme verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden (BVerfGE 110, 274, 293 mwN; vgl. auch Senat, Urteil vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 241/07, WM 2011, 514 Rn. 15 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht