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   BGH, 01.12.2011 - IX ZR 44/11   

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https://dejure.org/2011,1687
BGH, 01.12.2011 - IX ZR 44/11 (https://dejure.org/2011,1687)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2011 - IX ZR 44/11 (https://dejure.org/2011,1687)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - IX ZR 44/11 (https://dejure.org/2011,1687)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfassung von vor Verfahrenseröffnung wirksam abgeschlossener Erwerbsvorgänge durch § 91 Abs. 1 InsO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 91 Abs. 1
    Erfassung von vor Verfahrenseröffnung wirksam abgeschlossener Erwerbsvorgänge durch § 91 Abs. 1 InsO

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.1978 - VIII ZR 241/76

    Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten im Konkurs

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - IX ZR 44/11
    Zurückzugewähren ist im Wege einer Anfechtung das, was durch die anfechtbare Handlung aus dem Vermögen des Schuldners weggegeben worden ist, und nicht etwa das, was in das Vermögen des Anfechtungsgegners gelangt ist (BGH, Urteil vom 13. März 1978 - VIII ZR 241/76, BGHZ 71, 61, 63; vom 9. Dezember 1993 - IX ZR 100/93, BGHZ 124, 298, 302).
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - IX ZR 44/11
    Eine Entreicherung (§ 143 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 818 Abs. 3 BGB) der Beklagten scheidet aus, weil sie durch die Zahlung von der gegenüber der früheren Mitbeklagten durch den Forderungsverkauf übernommenen Verbindlichkeit befreit wurde (Münch- Komm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl., § 143 Rn. 104; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91, BGHZ 118, 383, 386).
  • BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10

    Haftung des vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalters: Zustimmung zur

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - IX ZR 44/11
    Eine vor Verfahrenseröffnung vereinbarte Abtretung eines bereits entstandenen Rechts bleibt darum wirksam (BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - IX ZR 144/10, WM 2011, 1420 Rn. 15 f).
  • BGH, 09.12.1993 - IX ZR 100/93

    Anfechtung der Einräumung der formellen Rechtsstellung des Treuhänders

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - IX ZR 44/11
    Zurückzugewähren ist im Wege einer Anfechtung das, was durch die anfechtbare Handlung aus dem Vermögen des Schuldners weggegeben worden ist, und nicht etwa das, was in das Vermögen des Anfechtungsgegners gelangt ist (BGH, Urteil vom 13. März 1978 - VIII ZR 241/76, BGHZ 71, 61, 63; vom 9. Dezember 1993 - IX ZR 100/93, BGHZ 124, 298, 302).
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