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   BGH, 01.12.2015 - 1 StR 154/15   

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https://dejure.org/2015,40925
BGH, 01.12.2015 - 1 StR 154/15 (https://dejure.org/2015,40925)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2015 - 1 StR 154/15 (https://dejure.org/2015,40925)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 1 StR 154/15 (https://dejure.org/2015,40925)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 78a StGB; § 78 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 StGB; § 370 Abs. 1 AO; § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG
    Subventionsbetrug (Verjährungsbeginn: Beendigung durch Zahlung der Subvention); Steuerhinterziehung (Steuerverkürzung durch verdeckte Gewinnausschüttung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 4 AO, § 8 Abs 1 KStG, § 8 Abs 3 S 3 KStG, § 4 Abs 1 S 1 EStG
    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Strafbarkeit eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Verschweigens von verdeckten Gewinnausschüttungen

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 206a Abs. 1 StPO, § 264 Abs. 1 StGB, § 78 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 StGB, § 78a StGB, § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 210 StPO, § 78b Abs. 4 StGB, § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB, § 153a Abs. 1 StPO, § 153a Abs. 1 Satz 5 StPO, § 153a StPO, § 6 Abs. 2 EStG, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 8 Abs. 1 KStG, § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG, § 370 Abs. 4 AO, § 23 Abs. 1 KStG, § 27 Abs. 1 KStG

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetruges wegen des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Strafbarkeit eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Verschweigens von verdeckten Gewinnausschüttungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetruges wegen des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung

  • datenbank.nwb.de

    Subventionsbetrug: Verjährungsbeginn: Beendigung durch Zahlung der Subvention - Steuerhinterziehung: Steuerverkürzung durch verdeckte Gewinnausschüttung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Subventionsbetrug - und seine Verjährung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdeckte Gewinnausschüttungen - und die Steuerhinterziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung - und der Strafklagenverbrauch

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    EUBes 527/2011, § 10d Abs 2 EStG, § ... 8 Abs 1 KStG, § 8c Abs 1 S 5 KStG 2002 vom 22.12.2009, § 8c Abs 1a KStG 2002 vom 16.07.2009, § 8c Abs 1 S 6 KStG 2002 vom 22.12.2009, Art 107 Abs 1 AEUV, Art 263 Abs 4 AEUV
    Verdeckte Gewinnausschüttung

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Plötzlich Steuersünder - zur strafrechtlichen Relevanz der verdeckten Gewinnausschüttung

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Plötzlich Steuersünder: Strafrechtliche Relevanz der verdeckten Gewinnausschüttung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 768
  • NStZ 2016, 300
  • NStZ-RR 2017, 99
  • DB 2016, 2690
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.09.2012 - 1 StR 140/12

    Steuerhinterziehung (Zurechnung erworbener Geschäftsanteile bei formunwirksamer

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 1 StR 154/15
    a) Verdeckte Gewinnausschüttungen im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sind bei einer Kapitalgesellschaft eingetretene Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirken und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen (zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2012 - 1 StR 140/12, BGHSt 58, 1 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs).

    Es steht außer Zweifel, dass die den Angeklagten gewährten Vorteile bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt worden wären (zum Fremdvergleich vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2012 - 1 StR 140/12, BGHSt 58, 1 mwN).

  • BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung (Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 1 StR 154/15
    Aufgrund dessen ist dem Senat ohne die im Urteil nicht enthaltene Darstellung der Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals eine Beurteilung, ob es zu einer Verkürzung von Körperschaftsteuer gekommen ist, nicht möglich (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 375/08, wistra 2009, 68; Beschluss vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07, wistra 2008, 310).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 375/08

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung bei der Körperschaftsteuer:

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 1 StR 154/15
    Aufgrund dessen ist dem Senat ohne die im Urteil nicht enthaltene Darstellung der Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals eine Beurteilung, ob es zu einer Verkürzung von Körperschaftsteuer gekommen ist, nicht möglich (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 375/08, wistra 2009, 68; Beschluss vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07, wistra 2008, 310).
  • BGH, 18.12.1991 - 5 StR 599/91

    Berechnungsgrundsätze verkürzter Steuern im Strafprozess - Aufhebung des gesamten

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 1 StR 154/15
    Denn danach wurden die vermeintlich angeschafften Wirtschaftsgüter als Betriebsvermögen aktiviert, so dass insoweit ein gewinnneutraler Aktivtausch vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - 5 StR 599/91).
  • BGH, 23.07.2014 - 1 StR 207/14

    Steuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis bei mehreren unrichtigen

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 1 StR 154/15
    Da die Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO die gesamte prozessuale Tat erfasst, ist zugleich für die tateinheitlich begangene Hinterziehung von Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 zugunsten der F. GmbH (zu den Konkurrenzen bei Steuerstraftaten vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 207/14, wistra 2014, 443 mwN) Strafklageverbrauch eingetreten.
  • BGH, 28.05.2014 - 3 StR 206/13

    Subventionsbetrug (Subventionsbegriff; zumindest auch wirtschaftsfördernde

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 1 StR 154/15
    Diese tritt in den Fällen des § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB erst mit der Zahlung der Subvention an den Begünstigten ein, bei Ausreichung in Teilbeträgen mit Eingang der letzten Rate (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, wistra 2014, 481 f. mwN).
  • BGH, 19.11.2014 - 1 StR 219/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerbetrug: Umsatzsteuerkarussell, missing

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 1 StR 154/15
    Einer Aufhebung der zugehörigen rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen - die von der rechtsfehlerhaften Berechnung, die allein Rechtsanwendung darstellt (BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14, wistra 2015, 147), nicht betroffen sind - bedarf es nicht.
  • BGH, 21.07.2015 - 1 StR 16/15

    Ausspähen von Daten (Überwinden einer Zugangssicherung: Begriff der

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 1 StR 154/15
    Die Aufhebung erfasst auch die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Hinterziehung von Umsatzsteuer (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, StraFo 2015, 476).
  • BGH, 22.01.2020 - 2 StR 582/18

    Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes (Schadlosstellung

    Dieses Verfahrenshindernis erfasst die gesamte prozessuale Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 1 StR 154/15, juris Rn. 6; LR-StPO/Mavany, 27. Aufl., § 153a Rn. 112).
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist weder per se steuerlich verboten noch strafbar, sondern "lediglich in dem Umfang, in dem die Verschleierung der verdeckten Gewinnausschüttung entgegen § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG zu einer scheinbaren Minderung des steuerlichen Einkommens der Gesellschaft i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG geführt hat" (BGH, Beschluss vom 01. Dezember 2015 - 1 StR 154/15 -, juris, Rn. 15).
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